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UFSI RV/0067-I/02Enkelkinder in Bosnien, überwiegende Kostentragung, Anspruch auf Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2005

…von der Behörde oder der Urkundsperson bezeugt wird. Wie, d.h. auf welchem Weg die Unterhaltsleistungen an die mj. Enkelkinder gelangt sind, ist für den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht von Bedeutung. Dies kann durch persönliche Übergabe, durch Übermittlung der Unterhaltsbeträge durch dritte Personen, und zwar…

UFSW RV/0901-W/07Familienbeihilfe für nicht haushaltszugehörige Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2007

…Der Berufungswerber (Bw.) beantragte mit Eingabe vom 20. April 2006 die Gewährung der Familienbeihilfe für seine seit der Einreise nach Österreich am 8.10.2004 beim Vater B.A. an der Adresse W.,X-Gasse haushaltszugehörigen Enkelkinder A., geb. am XX.XX.04, und B.…

UFSL RV/1089-L/02Familienbeihilfe für in Bosnien lebende Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…7.1997 wurden Unterlagen nachgereicht. Aus der Bestätigung des Unterhaltes der bosnischen Gemeinde vom 17.6.1997 geht ergänzend zu der bereits vorgelegten hervor, dass die Beträge von je ATS 1.000.- den Gesamtkosten für den Unterhalt der Enkelkinder (Ernährung, Bekleidung, Wohnung mit Licht und…

UFSL RV/1173-L/02Familienbeihilfenanspruch wegen überwiegender Tragung der Unterhaltskosten für Enkelkinder in Bosnien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2006

…Übersetzung über den Geldempfang nachgereicht werde, woraus ersichtlich sei, dass die Eltern der Enkelkinder den angeführten Unterhalt erhalten hätten. Laut Information habe der Antragsteller selbst monatlich die in Rede stehenden Beträge nach Bosnien in bar getragen (beiliegend alte Pässe, die er noch besitze in Fotokopie…

UFSI RV/0206-I/02Familienbeihilfe, Enkelkinder, Bosnien, überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2005

…gegenständlichen Fall ist strittig, ob für die im Spruch angeführten beiden in Bosnien lebenden Enkelkinder des Berufungswerbers (Bw.) im Streitzeitraum (6/95 - 9/96) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Das Finanzamt hat diese Frage verneint und seinen Standpunkt im abweislichen Bescheid vom 1. August 2001 wie…

UFSI RV/0063-I/02Familienbeihilfe für in Bosnien lebende Enkelkinder ,überwiegende Tragung der Unterhaltskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2005

…und Enkel2 (Zeitraum 2/1995 bis 3/1995) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte mit Schreiben vom 26.2.1998 die Gewährung der Familienbeihilfe (FB) für seine beiden in Bosnien lebenden Enkelkinder a.) Enkel1 ( geb…

UFSI RV/0064-I/02Familienbeihilfe für in Bosnien lebende Enkelkinder, überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2005

…entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte mit beim Finanzamt am 27.11.1997 eingelangter Eingabe die Gewährung der Familienbeihilfe für seine in Bosnien lebenden Enkelkinder Kind1 und Kind2 für den Zeitraum 11/1992 bis einschl…

UFSL RV/1176-L/02Familienbeihilfe wegen überwiegender Kostentragung für in Bosnien lebende Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2006

…entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 12. Oktober 2000 den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Enkelkind des Berufungswerbers für die Zeit von 1.1.1995 bis 30.9.1996 abgewiesen. Gem…

UFSF RV/0205-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung betreffend im Ausland lebende Enkelkinder nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht werden konnte, ist Familienbeihilfe zu gewähren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

…Ersuchen vom 8. Mai 2000 noch folgende Punkte zu klären: Es sei der Nachweis vorzulegen, wie die Unterhaltszahlungen von monaltich ATS 5.000 für die Enkelkinder nach B in die Ortschaft C gelangt sind, zum Beispiel durch Vorlage von Überweisungsbelegen, Banküberweisungen usw. Ansonsten sei der…

UFSF RV/0203-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung betreffend im Ausland lebende Enkelkinder nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht werden konnte, ist Familienbeihilfe zu gewähren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

…Ersuchen vom 9. Mai 2000 noch folgende Punkte zu klären: Es sei der Nachweis vorzulegen, wie die Unterhaltszahlungen von monatlich ATS 1.500 für das Enkelkind nach B in die Ortschaft "Js" gelangt sind, zum Beispiel durch Vorlage von Überweisungsbelegen, Banküberweisungen usw. Ansonsten sei der…

UFSF RV/0204-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung betreffend im Ausland lebende Enkelkinder nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht werden konnte, ist Familienbeihilfe zu gewähren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

…Ausland (Söhne, Schwiegertöchter usw); Eine Bestätigung sei vorzulegen, wer alles in den Haushalten der Söhne gelebt hat (Söhne, Schwiegertöchter, Enkelkinder, andere Verwandte dieser Personen); Nachweis der Einkünfte Nachweis der Einkünfte der Söhne des Bw, seiner Schwiegertöchter und jeder anderen Person, die im gleichen Haushalt wohnt;…

UFSF RV/0267-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung betreffend im Ausland lebende Enkelkinder nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht werden konnte, ist Familienbeihilfe zu gewähren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005

…rechtliche Vertreter des Berufungswerbers (Bw) die Gewährung von Familienbeihilfe für sieben in B lebende mj. Enkelkinder jeweils von April 1992 bis einschließlich September 1996. Mit Schreiben vom 30. Juli 1997 schränkte der rechtliche Vertreter des Bw den Zeitraum für die beantragte Gewährung der Familienbeihilfe von…

UFSF RV/0268-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung von im Ausland lebenden Enkelkindern vom Berufungswerber glaubhaft gemacht bzw nachgewiesen wurde, steht Familienbeihilfe zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005

…28. August 1997 gemacht. Eine Familienstandsbescheinigung sowie Geburtsurkunden bzw Auszüge aus den Geburtsregistern betreffend den Bw, seinen Sohn und dessen Frau sowie die Enkelkinder und ein Eheregisterauszug vom 21. Feber 1997 wurden ebenfalls beigelegt. Aus der im Akt befindlichen Bescheinigung betreffend die Ehefrau des Bw…

UFSF RV/0212-F/02Familienbeihilfe, Enkelkinder, überwiegende Kostentragung, Glaubhaftmachung, Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2005

…daher beantragt der vorliegenden Berufung stattzugeben, den angefochtenen Bescheid aufzuheben bzw abzuändern und die beantragte Familienbeihilfe für die nunmehr acht minderjährigen Enkelkinder ab Mai 1992 zu gewähren und auf das angegebene Konto des ausgewiesenen Rechtsvertreters nachzuzahlen. Mit Eingabe vom 30. Oktober 1997 sind folgende Unterlagen…

UFSF RV/0210-F/02Familienbeihilfe, Enkelkinder, überwiegende Kostentragung, Glaubhaftmachung, Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2005

…rechtliche Vertreter des Berufungswerbers (Bw) die Gewährung von Familienbeihilfe für sieben in B lebende mj. Enkelkinder jeweils von April 1992 bis einschließlich September 1996. Mit Schreiben vom 30. Juli 1997 schränkte der rechtliche Vertreter des Bw den Zeitraum für die beantragte Gewährung der Familienbeihilfe von…

UFSF RV/0213-F/02Familienbeihilfe, Enkelkinder, überwiegende Kostentragung, Glaubhaftmachung, Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

…vom 23. Mai 1997 beantragte der rechtliche Vertreter des Berufungswerbers (Bw) die Gewährung von Familienbeihilfe für in B lebende mj. Enkelkinder jeweils bis einschließlich September 1996. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 17. Juli 1997 wurden vom Finanzamt folgende Unterlagen bzw Nachweise angefordert: 1. Vorlage eines…

UFSF RV/0211-F/02Glaubhaftmachung der überwiegenden Kostentragung für im Ausland lebende Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

…hervorgeht, sei der Antragsteller in den jeweiligen Monaten jeweils leicht in der Lage gewesen, seine beiden minderjährigen Enkelkinder mit jeweils ATS 1.000 monatlich und die Kindeseltern sowie seine Ehegattin zu unterhalten; was die auf den beigeschlossenen Lohnzetteln jeweils am Ende angegebenen Nettobezüge betrifft, so…

UFSS RV/0733-S/02Anspruch auf Familienbeihilfe eines in Österreich beschäftigten Dienstnehmers (Bosnier) für seine in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2004

…und hat in Österreich einen Wohnsitz. Er beantragte die rückwirkende Gewährung von Familienbeihilfe. Das Finanzamt Zell am See wies den Antrag des Bw. vom 22. September 1997 auf Gewährung der Familienbeihilfe für in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder P.K., P.S., P.V., B.Jo.…

UFSL RV/1175-L/02Familienbeihilfe wegen überwiegender Kostentragung für Kinder in Bosnien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2006

…woraus ersichtlich sei, dass die Eltern der Enkelkinder den angeführten Unterhalt erhalten hätten. Vorliegendenfalls habe der Antragsteller selbst monatlich die in Rede stehenden Beträge nach Bosnien in bar gebracht (beiliegend Reisepass in Fotokopie). In diesen Erklärungen vom 12.5.2000 wird von den jeweiligen Kindeseltern…

UFSK RV/0177-K/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn der ständige Aufenthalt im Bundesgebiet 17 Monate unterbrochen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2007

…gegen den Abweisungsbescheid und führte u.a. aus: "Mit Bezugsmitteilung vom 20.12.2005 wurde dem Bw. die Familienbeihilfe für seine 2 mj. Enkelkinder infolge überwiegender Kostentragung für den Zeitraum 04/94 bis 09/96 gewährt. Gemäß Art. 4 des AbkSoSi mit Jugoslawien (BGBl. Nr…