…sich bei der von ihm übernommenen Bürgschaft um eine Subsidiärhaftung handeln wurde, wonach bei entsprechender Bedienung des Kredites durch den Hauptschuldner, er gar nicht zur Zahlung herangezogen werden würde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 472 ABGB wird durch das Recht der Dienstbarkeit ein Eigentümer…
…die Dienstbarkeit des lebenslänglichen Wohnungsgebrauches an diesen bis dahin in seinem Alleineigentum stehenden Liegenschaften unentgeltlich eingeräumt. Durch diesen Vorgang wurde - wie bereits ausgeführt - die Bw. in ihrem Vermögen bereichert, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Daraus folgt nunmehr, dass die vorliegende Einräumung der Dienstbarkeit des…
…wurde, wie bereits ausgeführt, die Bw. in ihrem Vermögen bereichert, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Daraus folgt nunmehr, dass die vorliegende Einräumung der Dienstbarkeit des Wohnungsrechtes an die Bw. der Schenkungssteuer unterliegt. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Wien, 11. August 2003
…sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist. Auch der Gebrauch von Vermögen ist ein Vorteil, durch den der Bedachte in seinem Vermögen bereichert wird. Gegenstand einer Schenkung kann somit auch die Einräumung einer Dienstbarkeit sein (siehe VwGH 14.5.1980, 361/79 und 26.6.1997…
…Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist. Auch der Gebrauch von Vermögen ist ein Vorteil, durch den der Bedachte in seinem Vermögen bereichert wird. Gegenstand einer Schenkung kann somit auch die Einräumung einer Dienstbarkeit sein (vgl. VwGH vom 14. Mai 1980, Zl…
…dass die Einräumung der Dienstbarkeit bzw. des Titels zur Erwerbung derselben durch ein entgeltliches Rechtsgeschäft erfolgt. Dabei ist nach den Vorschriften des Gebührengesetzes zu prüfen, ob das Rechtsgeschäft entgeltlich ist. Ein derartiges entgeltliches Rechtsgeschäft liegt dann vor, wenn nach dem Willen der Vertragsparteien eine Leistung…
…stehenden Vertragsurkunde gegenüber der Beschwerdeführerin ein ihr bereits zustehendes Recht nur "bekräftigt" - und "verdinglicht" - wurde. Durch diesen Vorgang wurde, wie bereits ausgeführt, die Bw. in ihrem Vermögen bereichert, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Daraus folgt nunmehr, dass die vorliegende Einräumung der Dienstbarkeit des Wohnungsrechtes…
…Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt, oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v. H vom Wert des bedungenen Entgeltes. Voraussetzung für die Gebührenpflicht nach dieser Tarifpost ist, dass die Einräumung der Dienstbarkeit entgeltlich erfolgt. Der Judikatur des…
…somit 5.548,90 Euro zuzügl. USt. Der auf die Einräumung der Dienstbarkeit entfallende Betrag in Höhe von 0,48 Euro pro m² (gesamt 606,70 Euro zuzügl.USt, folglich 679,50 Euro) ist jedoch als eine nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahme zu behandeln…
…dass der Servitutsgeber für die "Einräumung der Dienstbarkeit" eine einmalige Entschädigung erhält. Im Vertrag selbst, ist keine Entschädigung für eine Bodenwertminderung vorgesehen. Für die Beurteilung von abgabenrechtlichen Fragen ist gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des…
…subjektiver Hinsicht ein Bereicherungswille seitens des Bw bzw. eine Freigebigkeit deswegen nicht gegeben sei, weil die Einräumung der Dienstbarkeit in Erfüllung dessen gesetzlicher Unterhaltspflicht gegenüber der Ehegattin erfolgte. Zum Wesen der Schenkung gehört deren Unentgeltlichkeit und Freigebigkeit. Es gilt das Bereicherungsprinzip, wonach zu prüfen ist…
…dass die Einräumung der Dienstbarkeit durch entgeltliches Rechtsgeschäft erfolgt. Dabei ist nach den Vorschriften des Gebührengesetzes und nicht des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zu prüfen, ob das Rechtsgeschäft entgeltliches ist. Ein solches entgeltliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn nach dem Willen der Parteien eine Leistung iS einer…
…von der Gebührenpflicht ausgenommen sind. Die unentgeltliche Einräumung der Dienstbarkeit eines Wohnungsrechtes weist grundsätzlich einen freigebigen Charakter auf, wodurch ein dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz unterliegender Vorgang gegeben ist. In seinem Erkenntnis vom 17. Februar 1994, 93/16/0126 ist der Verwaltungsgerichtshof im Falle der Einräumung…
…Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt, oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v. H vom Wert des bedungenen Entgeltes. Voraussetzung für die Gebührenpflicht nach dieser Tarifpost ist, dass die Einräumung der Dienstbarkeit entgeltlich erfolgt. Der Judikatur des…
…danach sei der Bw aber die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die 4 Abstellplätze eingeräumt worden, sodass § 1 Abs. 2 GrEStG verwirklicht sei. Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer wurde das Entgelt für die Einräumung der Dienstbarkeit sowie der symbolische Kaufpreis bei Optionsausübung herangezogen. In der Berufung vom…
…Einräumung der Dienstbarkeit. Von diesem bedungenen Wert von 13.450.860 S (entspricht 977.512,12 €) war die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG in Höhe von 19.550,24 € vorzuschreiben. Gemäß § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der…
…vereinbart. 3) EZ sss;, Berufungswerber als servitutsbelasteter Eigentümer: Einräumung derDienstbarkeit der immerwährenden Duldung der Errichtung und des Betriebes einer Tiefgarage gemäß Pkt. II des Vertrages auf Grundstück yyy zu Gunsten des Eigentümers des (herrschenden) Grundstückes ppp in EZ ooo. Als Entgelt dafür wurde ein Betrag…
…dass die Einräumung der Dienstbarkeit durch entgeltliches Rechtsgeschäft erfolgt. Dabei ist nach den Vorschriften des Gebührengesetzes und nicht des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zu prüfen, ob das Rechtsgeschäft entgeltlich ist. Ein solches entgeltliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn nach dem Willen der Parteien eine Leistung iS einer…
…die Dienstbarkeitsverträge vom 19.2.2001 und vom 23.4.2001 mit D.S. gemäß Tz. 6 und Tz. 7 des Prüfberichtes mit jeweils 25.559 S im Wesentlichen mit dem Einwand, die Errichtungskosten für die Brücke würden keine Gegenleistung für die Einräumung der Dienstbarkeit…
…sie dadurch in ihrem Vermögen bereichert wurde, während das Vermögen ihres Ehegatten durch die Belastung der Liegenschaft mit einer Dienstbarkeit entsprechend geschmälert wurde. Daraus folge aber, dass die vorliegende Einräumung der Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechtes an die Beschwerdeführerin der Schenkungssteuer unterliege. Im Hinblick auf § 15 Abs…