…Bw. habe in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter diese Vorgangsweise so dargestellt, dass er damit keine Gläubiger schädigen, sehr wohl aber sich die (Kapitalertrag-)Steuer ersparen wollte. Aus der wiederholten Vorgangsweise, nämlich kurzfristig hohe Einlagen zu tätigen, diese nach Bilanzstichtag sofort wieder zu entnehmen, könne…
…Relevanz einer solchen Einlage verneint das Höchstgericht, wenn es dem Abgabepflichtigen nicht gelingt, beachtliche außersteuerliche Gründe für die Erforderlichkeit der Einlage, wie etwa unabweisliche Liquiditätsbedürfnisse des Betriebes, darzutun. Im damaligen Beschwerdefall hatte ein Abgabepflichtiger am 18. Dezember und damit knapp vor dem Bilanzstichtag Geld von…
…also knapp danach, wieder entnommen hat, während gegenständlich die Einlage 8 Monate vor dem Bilanzstichtag geleistet wurde, so wird deutlich, dass ein vergleichbarer Sachverhalt nicht vorliegt. Zu bedenken ist weiters, dass als Auswirkung der rechtlichen Beurteilung durch den VwGH die knapp nach dem Bilanzstichtag erfolgte…
…also knapp danach, wieder entnommen hat, während gegenständlich die Einlage 5 Monate vor dem Bilanzstichtag geleistet wurde, so wird deutlich, dass ein vergleichbarer Sachverhalt nicht vorliegt. Zu bedenken ist weiters, dass als Auswirkung der rechtlichen Beurteilung durch den VwGH die knapp nach dem Bilanzstichtag erfolgte…
…zu überprüfen, ob die Einlage den wirtschaftlichen Erfolg hatte, Eigenkapital zu ersetzen, und H.A. die Stellung eines beherrschenden Gesellschafters zukommt. 3.1. Eigenkapitalersetzende Einlage Hierzu führt die Betriebsprüfung zutreffend aus, dass zum Zeitpunkt der Begründung des Gesellschaftsverhältnisses, der knapp vor dem Bilanzstichtag lag, das…
…W/08 unter Hinweis auf EuGH 21.1.2006, RS C-494/2003, Senior Engineering Investments BV). Auch ein knapp vor Abschluss eines Verschmelzungsvertrages geleisteter "Großmutterzuschuss", der der Herbeiführung eines positiven Verkehrswertes der übertragenden Gesellschaft dient, liegt im Interesse der unmittelbaren Gesellschafterin und ist in…
…vor dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2000 tatsächlich an die Bw. zurückbezahlt wurden. Soweit vorhanden, seien auch die entsprechenden, judikaturkonfom abgeschlossenen Darlehensverträge samt Vergebührungsanzeigen vorzulegen. Die Bw. brachte mit Schreiben vom 7. April 2006 folgende Ergänzungen vor: Fremdarbeiten 1997 bis 1999 Allfällige Malversationen von Subunternehmen (Fälschung…
…die Marsoner & Partner GmbH, vom 12. Juni 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Mag. Bruno Knapp, vom 14. Mai 2001 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1994 bis 1999 nach der am 19. April 2007 in 6020 Innsbruck…
…anzuerkennen, war schon die (vor dem Streitzeitraum erfolgte) Passivierung unzulässig. Nur der Vollständigkeit halber sei angefügt, dass auch eine "Verzinsung" der Beteiligung bzw. der Ansatz von Zinsen für eine Forderung auf Leistung der offenen Einlage (laut Tz 26 des Prüfungsberichtes) nicht in Betracht kam, da…
…"Wenn die Bw. tatsächlich Schwarzarbeiter eingesetzt hätte, hätte sie wohl bereits vor dem Leistungsverzug Schwarzarbeiter aufgenommen und sich nicht bis zur Androhung von Ersatzmaßnahmen und Schadenersatzansprüchen durch die Auftraggeber Zeit gelassen. Auch der UFS wird uns wohl zustimmen, dass die Beschäftigung von Schwarzarbeitern weniger arbeitsintensiv…
…Einbringenden zum Bilanzstichtag zuzurechenende unbare Entnahme daher keine Entnahme iSd § 4 Abs 1 EStG - welche Auswirkungen auf die Eigenkapitalbetrachtung iSd §11a EStG hat - sein sollte, kann aus den äußerst knapp gehaltenen Berufungsausführungen nicht erkannt werden. Die Behauptung, dass im Zuge der Einbringung Einlagen geleistet wurden…
…Schuldhaftigkeit sei auch unter dem Gesichtspunkt zu beurteilen, dass der Bw. als Geschäftsführer alle Abgabenverpflichtungen in den vergangenen über 20 Jahren pflichtgemäß erfüllt habe, bis knapp vor Konkurseröffnung. Der Bw. hätte die nicht abgeführten Abgaben ebenfalls entrichtet, wenn die ursprünglichen Zusagen der Hausbank nicht völlig…
…Sie begründete dies damit, die Berufungswerberin habe über ein hoch positives Eigenkapital und keinerlei verbücherte Lasten verfügt. Die Bilanz der Berufungswerberin zum 31.10.2004 - also knapp vor der Kreditaufnahme - weist folgendes Bild auf. Sie selbst verfügt über kein eigenes Bankkonto und hat bis zu…
…Finanzsenat gebeten, zu den von der Bw. im Berufungsverfahren gemachten Ausführungen Stellung zu nehmen. Das Finanzamt brachte in einem entsprechenden Schreiben vor, dass es jeder Lebenserfahrung und Geschäftspraxis widerspreche, "ohne Darlehensvertrag und ohne genaue Regelungen bezüglich Rückzahlungsmodalitäten Darlehen in der gegenständlichen Höhe " zu vergeben. Mag…
…4 Abs. 12 EStG 1988 betreffend die Jahre 2004 bis 2008 vorgelegt. Im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen für eine fremdfinanzierte Einlagenrückzahlung gehe es vor allem um die Frage der Zuordnung des entsprechenden Fremdkapitals zur betrieblichen oder außerbetrieblichen Sphäre der Einlagen rückzahlenden Körperschaft. In…
…nahm die Bw. die Berufung betreffend die Streichung der Zinsen aus Kaufvertrag II sowie den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat zurück. Im Folgenden ist nur mehr über das Berufungsbegehren betreffend den Kaufvertrag I zu entscheiden. Die Bw. führte dazu aus…
…Anteile der KG in der Einzelhand des Herrn Ing. K.F. , die GmbH-Anteile im Familienbesitz. Knapp vor der Pensionierung der Fr. S.F. habe sie von der GmbH (Bw.) einen Sondervertrag mit einer gesonderten Pensionszusage erhalten. Unabhängig davon, welches Unternehmen (KG oder GmbH) nun…
…6020 Innsbruck, Zeughausgasse 3, vom 29. März 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Mag. Bruno Knapp, vom 1. Februar 2000 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 1995, 1996 und 1998 entschieden: Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Feststellung von Einkünften gemäß…
…dadurch erklärbar, dass Geschäftsvermittler Herr G. war, der des öfteren in Wien weilte. Zu 20. bringt die Bw. vor, dass sie durch ihre örtliche Nähe zum Dorotheum öfters gebeten werde, bei Auktionen mitzubieten. Die entsprechenden Depotzahlungen werden auf das Konto "Anzahlungen, Depots" gebucht, dem Grundsatz…
…der Argumentation der Bw., dann dürfte der Unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz auch keine Abänderungen ("Verböserungen") des angefochtenen Bescheides vornehmen, nur weil bestimmte Sachverhalte bisher (im Berufungsverfahren vor der Abgabenbehörde erster Instanz) "nicht strittig geworden" sind. Die Berufungsbehörde hat in Beachtung der Vorschrift der §…