…Bw. habe in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter diese Vorgangsweise so dargestellt, dass er damit keine Gläubiger schädigen, sehr wohl aber sich die (Kapitalertrag-)Steuer ersparen wollte. Aus der wiederholten Vorgangsweise, nämlich kurzfristig hohe Einlagen zu tätigen, diese nach Bilanzstichtag sofort wieder zu entnehmen, könne…
…Relevanz einer solchen Einlage verneint das Höchstgericht, wenn es dem Abgabepflichtigen nicht gelingt, beachtliche außersteuerliche Gründe für die Erforderlichkeit der Einlage, wie etwa unabweisliche Liquiditätsbedürfnisse des Betriebes, darzutun. Im damaligen Beschwerdefall hatte ein Abgabepflichtiger am 18. Dezember und damit knapp vor dem Bilanzstichtag Geld von…
…also knapp danach, wieder entnommen hat, während gegenständlich die Einlage 8 Monate vor dem Bilanzstichtag geleistet wurde, so wird deutlich, dass ein vergleichbarer Sachverhalt nicht vorliegt. Zu bedenken ist weiters, dass als Auswirkung der rechtlichen Beurteilung durch den VwGH die knapp nach dem Bilanzstichtag erfolgte…
…also knapp danach, wieder entnommen hat, während gegenständlich die Einlage 5 Monate vor dem Bilanzstichtag geleistet wurde, so wird deutlich, dass ein vergleichbarer Sachverhalt nicht vorliegt. Zu bedenken ist weiters, dass als Auswirkung der rechtlichen Beurteilung durch den VwGH die knapp nach dem Bilanzstichtag erfolgte…
…Relevanz einer solchen Einlage verneint das Höchstgericht, wenn es dem Abgabepflichtigen nicht gelingt, beachtliche außersteuerliche Gründe für die Erforderlichkeit der Einlage, wie etwa unabweisliche Liquiditätsbedürfnisse des Betriebes, darzutun. Im damaligen Beschwerdefall hatte ein Abgabepflichtiger am 18. Dezember und damit knapp vor dem Bilanzstichtag Geld von…
…Relevanz einer solchen Einlage verneint das Höchstgericht, wenn es dem Abgabepflichtigen nicht gelingt, beachtliche außersteuerliche Gründe für die Erforderlichkeit der Einlage, wie etwa unabweisliche Liquiditätsbedürfnisse des Betriebes, darzutun. Im damaligen Beschwerdefall hatte ein Abgabepflichtiger am 18. Dezember und damit knapp vor dem Bilanzstichtag Geld von…
…Kapitalerhöhung bei einer Tochtergesellschaft wirtschaftlich immer über die Konzern-Muttergesellschaft finanziert werden müssen, was eine Zuschusskonstruktion wie im gegenwärtigen Fall nötig macht. Zum Einwand des Finanzamtes, dass die Zuschussgewährung zeitlich sehr knapp vor dem Verschmelzungsstichtag zum 30.09.2010 erfolgt ist, führte die Bf. aus…
…zu überprüfen, ob die Einlage den wirtschaftlichen Erfolg hatte, Eigenkapital zu ersetzen, und H.A. die Stellung eines beherrschenden Gesellschafters zukommt. 3.1. Eigenkapitalersetzende Einlage Hierzu führt die Betriebsprüfung zutreffend aus, dass zum Zeitpunkt der Begründung des Gesellschaftsverhältnisses, der knapp vor dem Bilanzstichtag lag, das…
…W/08 unter Hinweis auf EuGH 21.1.2006, RS C-494/2003, Senior Engineering Investments BV). Auch ein knapp vor Abschluss eines Verschmelzungsvertrages geleisteter "Großmutterzuschuss", der der Herbeiführung eines positiven Verkehrswertes der übertragenden Gesellschaft dient, liegt im Interesse der unmittelbaren Gesellschafterin und ist in…
…vor dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2000 tatsächlich an die Bw. zurückbezahlt wurden. Soweit vorhanden, seien auch die entsprechenden, judikaturkonfom abgeschlossenen Darlehensverträge samt Vergebührungsanzeigen vorzulegen. Die Bw. brachte mit Schreiben vom 7. April 2006 folgende Ergänzungen vor: Fremdarbeiten 1997 bis 1999 Allfällige Malversationen von Subunternehmen (Fälschung…
…einer Jahresbetriebsleistung von 42 Millionen Euro beschäftige die TOCHTER GmbH knapp 50 Mitarbeiterinnen in Ort. Zudem unterhalte das Unternehmen 100 prozentige Tochtergesellschaften in Deutschland, Paderborn und Russland, Moskau. Zur aktuellen Ertragslage wurde auf ein negatives Ergebnis vor Steuern per 31.12.2021 (auf Grundlage der…
…Ausmaß von 290 % der Einlage zugewiesen worden, für die sie wirtschaftlich niemals einstehen müsse. Die Nachversteuerungsverfangenheit des negativen steuerlichen Kapitalkontos sei dadurch beseitigt worden, dass die Kapitalbeteiligung nach Einbringung unter 1 % (relevante Quote für eine Steuerpflicht nach § 31 EStG idF vor BGBl I 2012/22)…
…die Marsoner & Partner GmbH, vom 12. Juni 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Mag. Bruno Knapp, vom 14. Mai 2001 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1994 bis 1999 nach der am 19. April 2007 in 6020 Innsbruck…
…anzuerkennen, war schon die (vor dem Streitzeitraum erfolgte) Passivierung unzulässig. Nur der Vollständigkeit halber sei angefügt, dass auch eine "Verzinsung" der Beteiligung bzw. der Ansatz von Zinsen für eine Forderung auf Leistung der offenen Einlage (laut Tz 26 des Prüfungsberichtes) nicht in Betracht kam, da…
…stellte in der Folge mit Eingaben vom 28.06.2018 über FinanzOnline Anträge auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerden durch das Verwaltungsgericht In der gesonderten schriftlichen Begründung vom 16.07.2019 brachte die Bf. ergänzend vor: Laut Beschwerdevorentscheidung habe die Mittelherkunft für den Aufbau des Unternehmens…
…"Wenn die Bw. tatsächlich Schwarzarbeiter eingesetzt hätte, hätte sie wohl bereits vor dem Leistungsverzug Schwarzarbeiter aufgenommen und sich nicht bis zur Androhung von Ersatzmaßnahmen und Schadenersatzansprüchen durch die Auftraggeber Zeit gelassen. Auch der UFS wird uns wohl zustimmen, dass die Beschäftigung von Schwarzarbeitern weniger arbeitsintensiv…
…sondern in der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung, so liegt einerseits eine Ausschüttung an den gemeinsamen Gesellschafter und andererseits eine Einlage des Ausschüttungsempfängers bei der Schwestergesellschaft vor. Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung sei die Zuwendungen von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind…
…€/m² laut BFG = 665,40 € Wert für nicht steuerverfangenen Teil der Einlage Der Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung entspreche den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (VwGH 15.6.1983, 1419/78). Je kürzer der zeitliche Abstand zwischen Anschaffungszeitpunkt und Bilanzstichtag sei…
…Einbringenden zum Bilanzstichtag zuzurechenende unbare Entnahme daher keine Entnahme iSd § 4 Abs 1 EStG - welche Auswirkungen auf die Eigenkapitalbetrachtung iSd §11a EStG hat - sein sollte, kann aus den äußerst knapp gehaltenen Berufungsausführungen nicht erkannt werden. Die Behauptung, dass im Zuge der Einbringung Einlagen geleistet wurden…
Teilwertberichtigung von unverzinslichen Darlehen im Konzern Teilwertberichtigung von unverzinslichen Darlehen im Konzern Sachverhalt Die Muttergesellschaft A gewährt jeweils knapp vor Ende des Bilanzstichtages unverzinsliche Darlehen an 100-prozentige Tochtergesellschaften. Die Tochtergesellschaften verwenden diese Darlehen für Gesellschaftereinlagen in nachgeordnete Gesellschaften. Die unverzinslichen Darlehen von ca. Euro…