…Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und sonstigen allfälligen Einkünften wurde das Einkommen rechnerisch mit 169.509,00 S ermittelt. Darauf wurden der Tarif angewendet und ein Durchschnittssteuersatz mit 11,15% ermittelt. Dieser Steuersatz wurde dann wie im Bescheid dargestellt - hinsichtlich allfälliger ermäßigter Einkünfte entsprechend aliquotiert - auf…
…für 2003 vom 15. Oktober 2004 wurde die Einkommensteuer mit Bescheid vom 9. November 2004 erklärungsgemäß veranlagt und ergab sich nach Anwendung des Durchschnittssteuersatzes eine Abgabennachforderung von € 431,00. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. mit Eingabe vom 8. Dezember 2004, beim Finanzamt eingelangt…
…habe, dass die begünstigten Einkünfte aus dem Gesamteinkommen nicht ausgeschieden werden dürfen, wenn der Durchschnittssteuersatz berechnet werde. In seinem dagegen gerichteten Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte der Bw. vor: "1. Meine Berufung vom 10.7.2005 (beim oa. Finanzamt…
…wird abgeändert. Die getroffenen Feststellungen sowie die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist bei der Berechnung des Durchschnittssteuersatzes, ob auch die Einkünfte der Firma F, die der…
…dieses Bescheides wurden die inländischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Gänze der Steuerpflicht unterzogen, die "ausländischen Einkünfte" in Höhe von 11.861,26 € hingegen bei der Bemessung des Durchschnittssteuersatzes berücksichtigt. Aufgrund dieser Berechnung ergab sich eine Einkommensteuer in Höhe von 4.295,17 €…
…für das Jahr 2001 brachte die Bw im Wesentlichen vor: "Ich beantrage die Festsetzung der Einkommensteuer mit ATS 4.857,73 (2001) bzw € 3.630,41 (2002) (vor Berücksichtigung der Einschleifregelung beim allgemeinen Absetzbetrag) und begründe dies wie folgt: Die Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 19. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 28. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erhielt im Streitjahr 2006 von…
…Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und sonstigen allfälligen Einkünften wurde das Einkommen rechnerisch mit 46.901,84 € ermittelt. Darauf wurden der Tarif angewendet und ein Durchschnittssteuersatz mit 31,01 % ermittelt. Dieser Steuersatz wurde dann wie im Bescheid dargestellt - hinsichtlich allfälliger ermäßigter Einkünfte entsprechend aliquotiert - auf…
…ist lediglich ob der Durchschnittssteuersatz vor Abzug der Absetzbeträge zu ermitteln ist und in der Folge die Absetzbeträge unvermindert anzuerkennen sind. Auf Grund des eindeutigen Wortlautes des § 33 Abs 10 EStG ist die vom Berufungsführer beantragte Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes unzulässig. Der Durchschnittssteuersatz wurde vom Finanzamt…
…Zeitraum 17.5. bis 31.10.2001. Im Zuge der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2001 wurden bei der Ermittlung des Steuersatzes die steuerpflichtigen Einkünfte des Bw. auf einen Jahresbetrag umgerechnet und ein Durchschnittssteuersatz ermittelt. Da sich aber bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3…
…(1) Der Steuersatz ermäßigt sich 1. für außerordentliche Einkünfte (Abs. 2),... auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. (2) Außerordentliche Einkünfte sind nur: 1. Veräußerungsgewinne im Sinne des § 24, wenn seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind…
…Berufung zur Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vor und beantragte im Vorlagebericht, die bei Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes angesetzten ausländischen Einkünfte (Progressionseinkünfte) um die Aufwendungen für Familienheimfahrten in der Höhe des größten Pendlerpausales zu kürzen, da diese dem Grunde nach zustehenden Aufwendungen im Zusammenhang mit der…
…Grund für eine Kürzung des PAB war, dass der PAB nach der bis 2006 geltenden (nicht europarechtskonformen) Rechtslage nach § 33 Abs. 10 bereits vor Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes in Abzug gebracht wurde. Dem E-Bescheid 2006 vom 6. August 20007 kann ich jedenfalls nicht entnehmen, dass …
…Bescheid nicht auf Basis der maßgeblichen Grundlagen erfolgt ist, wird diesbezüglich dem Berufungsbegehren gefolgt. Der Absetzbetrag wurde in der angegebenen Höhe bei Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes für die Bemessung der Einkommensteuer berücksichtigt. Die Entscheidung über die Berufung war spruchgemäß zu treffen. Wien, am 23. Oktober 2008
…00 hinzugerechnet. Die nach Anwendung des Tarifs resultierende Einkommensteuer entspreche jedoch nicht der tatsächlichen Steuerschuld, vielmehr sei unter Berücksichtigung des Zwecks der Norm der ermittelte Durchschnittssteuersatz lediglich auf die tatsächlich erwirtschafteten Einkünfte anzuwenden. Auch das BMF unterstreiche diese Ansicht in den Einkommensteuerrichtlinien, Rz 8056, wonach…
… 3 Abs. 3 EStG für Zwecke der Berechnung des Durchschnittssteuersatzes heranzuziehen waren, sich daher progressionserhöhend ausgewirkt haben. Zur Verdeutlichung wird auf den angefochtenen Bescheid verwiesen, wo die Bemessungsgrundlage für den Durchschnittssteuersatz mit 22.628,36 € ausgewiesen ist. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den…
…davon aus, dass ausländische Einkünfte steuerfrei seien, im Einkommensteuerbescheid jedoch bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Durchschnittssteuersatz mit einbezogen worden seien, so dass es mittelbar zu einer Besteuerung dieser Einkünfte komme. Da er aufgrund der Einkünfte aus seiner politischen Tätigkeit zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 und 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung…
…bestätigt. Ermittlung der maximal anrechenbaren ausländischen Steuer: - Ermittlung sonstiger Bezüge = Kz 220 - Kz 225 - Freibetrag (620) = 10.300,93 - Ermittlung Durchschnittssteuersatz = Einkommensteuer x 100 / (Einkommen + sonstige Bezüge mit 6%) = 39.362,49 x 100 / (97.708,86 + 10.300,93) =…
…ausgeführt, dass bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) zuerst die steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet, Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf das Einkommen des Bw. angewendet worden sei (Umrechnungsvariante). Danach…