Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schopf als weitere Mitglieder des…
…ist im vorliegenden Fall jedoch rechtswidrig. Denn zufolge § 23 Abs.2 FinStrG ist u.a. die Wertung von Umständen als erschwerend ausgeschlossen, die bereits die anzuwendende Strafdrohung mitbestimmt haben ("Doppelverwertungsverbot"). Danach ist es insbesondere nicht gestattet, Umstände, die eine Strafsatzerhöhung bewirken (zB qualifizierter Rückfall gem. …
…Erstbehörde hat sich überdies der Einwand des Berufungswerbers, dass in jenem Erkenntnis rechtswidrig das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen (Schmuggel und vorsätzlicher Eingriff in das Tabakmonopol) als Erschwerungsgrund ins Kalkül gezogen und dadurch der Grundsatz des Doppelverwertungsverbotes missachtet worden ist, erwiesen (Dazu wird auch Reger-Hacker-Kneidinger…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 5 Wien als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR MMag. Dr. Roland Schönauer sowie die Laienbeisitzer Ing. Michael Niedermayer und Ing. Wolfgang Pröglhöf als weitere Mitglieder des…
…37/01-10, verworfen hat. Lediglich der Strafausspruch wurde vom OGH geringfügig gemildert, weil er im Strafausmaß des angefochtenen Urteils einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot erblickte. Die vom OGH auf drei Wochen reduzierte Ersatzfreiheitsstrafe hat der Bw abgesessen. Das Strafurteil wird unten angeführt. Das LGS…
…verworfen hat. Lediglich der Strafausspruch wurde vom OGH geringfügig gemildert, weil er im Strafausmaß des angefochtenen Urteils einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot erblickte. Die vom OGH auf vier Monate reduzierte Ersatzfreiheitstrafe hat der Bw abgesessen. Das Strafurteil wird unten angeführt. Der Bw gibt in den…
…21 Abs. 1 und 2 FinStrG die Höhe der einheitlichen Strafdrohung aus dem Zusammenrechnen der Verkürzungsbeträge des angefochtenen Erkenntnisses ergibt und daher eine Doppelberücksichtigung strafverschärfender Umstände einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot darstellt. Nach Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz kommen als weitere Milderungsgründe der Umstand, dass…
…komme der "lange Deliktszeitraum" bereits durch eine Erhöhung des strafbestimmenden Wertbetrages zur Geltung, sodass dessen nochmalige Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot wäre. Der Abgabenbetrag würde die Strafdrohung bestimmen, er dürfe daher nicht zusätzlich als erschwerend in die Waagschale geworfen werden…
…des § 23 FinStrG. Bei der Strafbemessung wurde die Tatwiederholung entgegen der Ansicht des Spruchsenates nicht als erschwerend gewertet. Zu beachten war das in § 23 Abs 2 FinStrG postulierte Doppelverwertungsverbot. Bei der Bemessung der Strafe sind Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen…
…gesprochen werden könne, dem bei der Strafzumessung entscheidendes Gewicht beizumessen wäre. Bereits vor diesem Hintergrund sei die verhängte Strafe als unangemessen zu qualifizieren und sei jedenfalls entsprechend zu reduzieren. b) Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot Wenn der Spruchsenat die Höhe der Strafe darauf stütze, dass der…
…Selbstanzeige erstattet habe und die Umsatzsteuervoranmeldungen letztlich doch zeitnahe bekannt gegeben worden seien, als wesentliche Milderungsgründe zu berücksichtigen gewesen wären. Der als straferschwerend herangezogene Umstand der Faktenmehrheit schließlich verstoße insofern gegen das Doppelverwertungsverbot, als sich die Tatmehrheit ohnehin bereits in der entsprechenden Strafbemessungsgrundlage (Verkürzungsbetrag bzw…
…Da jedoch Umstände, die bereits die gesetzliche Strafdrohung bestimmen, bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt werden dürften, sei damit gegen das Doppelverwertungsverbot gemäß § 23 Abs.2 FinStrG verstoßen worden. Der Vollständigkeit halber werde eingewendet, dass die Strafe zu hoch bemessen sei. Mit der Frage der bedingten…
…Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages gemäß § 21 FinStrG bestimmt habe. Insofern liege eine Verletzung des Doppelverwertungsverbotes vor. Dieser Umstand hätte daher nicht erschwerend berücksichtigt werden dürfen. Der Bw. habe durch Abgabe der richtigen Umsatzsteuerjahreserklärungen 2003 und 2004 ein umfassendes Geständnis abgelegt, dem im Rahmen der Strafbemessung…
…die Zusammenrechnung der Verkürzungsbeträge bestimmt wird, kann das Zusammentreffen mehrerer Taten bzw. Finanzvergehen nicht noch zusätzlich als Erschwerungsgrund berücksichtigt werden (Doppelverwertungsverbot). Bei der Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe ist zu bedenken, dass die schlechten finanziellen Verhältnisse des Bw ohne Auswirkung bleiben, weil der Gesetzgeber eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade…
…FinStrG erfolgt ist, andererseits aber auch so das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen keinen Erschwerungsgrund darstellt, wenn sich die Strafdrohung durch die Zusammenrechnung der Verkürzungsbeträge bestimmt und eine Berücksichtigung im Rahmen der Erschwerungsgründe zu einer Doppelberücksichtigung (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot) führen würde. Gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG…
…wird. Da sich also im gegenständlichen Fall bereits die Höhe der Geldstrafe durch die Zusammenrechnung der Verkürzungsbeträge bestimmt, kann das Zusammentreffen mehrerer Taten bzw. Finanzvergehen nicht noch zusätzlich als Erschwerungsgrund berücksichtigt werden (Doppelverwertungsverbot). Wenn der Bw. vermeint, dass im gegenständlichen Fall kein direkter Vorsatz, sondern…
…in der gegenständlichen Berufung ausführt, dass der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegte Erschwerungsgrund des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen vom Spruchsenat wegen Vorstoß gegen das Doppelverwertungsverbot zu Unrecht der Bestrafung zugrunde gelegt wurde, so ist er damit aus den in der Berufung genannten Gründen im Recht und…
…21 Abs. 1 und 2 FinStrG die Höhe der einheitlichen Strafdrohung aus dem Zusammenrechnen der Verkürzungsbeträge laut Spruchpunkten 1) und 2) des angefochtenen Erkenntnisses ergibt und daher die Berücksichtigung dieses Erschwerungsgrundes eine Doppelberücksichtigung strafverschärfender Umstände und damit einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot darstellen würde. Nach…
…zum StGB2, § 33 Rz 4), kommt im Zusammenhang mit der Strafausmessung dem aufgrund des Doppelverwertungsverbotes nicht als straferschwerend iSd § 33 Z 1 StGB zu wertenden Umstand des realkonkurrierenden Zusammentreffens mehrerer (gleichartiger) Finanzvergehen (vgl. zB OGH 12 Os 102/89) schon nach den allgemeinen, hier ebenfalls…
…Spruchsenat zu Unrecht als Erschwerungsgrund herangezogen wurde, weil der Umstand des Zusammentreffens die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages gemäß § 21 FinStrG bestimmt hat und insofern eine Verletzung des Doppelverwertungsverbotes vorliege. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite liegt eine geständige Rechtfertigung hinsichtlich der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit…