Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Oliver Koch, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatz-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1994 bis 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…seien. Er bleibe bei seiner Aussage, dass er bei der B keine Schwarzeinkäufe an Bier getätigt habe. Eine Beweisführung dahingehend, an wen die Bierlieferungen der B, von denen die Finanzverwaltung behaupte, sie seien an ihn ergangen, von ihm aber nicht als Wareneinkäufe verbucht worden, tatsächlich…
…der Umstand, dass er seine Verfehlungen offenbar unter dem Eindruck einer angespannten Finanzlage und der ihm von seinem Bierlieferanten angebotenen günstigen Gelegenheit begangen hat, sowie die zwischenzeitlich erfolgte teilweise Schadensgutmachung (siehe die obigen Ausführungen). Als erschwerend sind aber zu bedenken die Vielzahl der deliktischen Angriffe…
…noch von sonstigen Lieferanten Waren bezogen habe, die nicht als Wareneinkauf in seiner Buchhaltung erfasst worden wären. Es sei ihm aber unmöglich anzugeben, wer diese Bierlieferungen von der BU erhalten hätte, die ihm als Empfänger zugerechnet worden wären. Bemühungen, diesbezügliche Auskünfte von der BU zu…
…Besprechung wurde ihm mitgeteilt, dass Auswertungslisten Datenbanken im Textformat zu Grunde liegen würden, die von Anfang an ohne Zutun der Abgabenbehörde zwischen zwei Arten von Belieferungen - Status 6 und 9 - unterschieden hätten. Im gegenständlichen Fall sei die Zurechnung über die Kundennummer erfolgt. Eine Sorglosigkeit bei…
…000 € und ein Darlehen der Brau-Union in Höhe von 1.600 €. An die Oberbank würden laufende Kreditrückzahlungsraten von monatlich 750 € geleistet, das Darlehen der Brau-Union werde "mit Bierlieferungen verrechnet". Sonstige Gläubiger wären nicht vorhanden. Er lebe in einer gemieteten Wohnung…
…Jahr 2003 sowie das Streitjahr 2004 erhobenenen Getränkeliefermengen zu Grunde, wobei die diesbezüglich vorgenommenen Ermittlungen schwerpunktmäßig vor allem die Bierlieferungen der "Hirter Brauerei" und "Murauer Brauerei" betrafen. Im Konkreten lässt sich diesbezüglich aus dem Nachschaubericht entnehmen, dass an die benannten Lokale E sowie "Cafe F…
…ordnungsgemäß im Sinne von § 131 BAO gewesen seien und verwies diesbezüglich auf folgende unter Tz 18 des Berichtes von ihr getroffene Feststellungen: Eine Anfrage bei der Firma BH habe ergeben, dass sämtliche Bierlieferungen auf dem Konto der Bw. verbucht worden seien, da der zuständigen Buchhalterin…
…bei der Firma BH erstellte Anfrage, ob auf dem Kundenkonto der FJGmbHauch die Lieferungen an die EinzelfirmaFJ verbucht worden seien, habe ergeben, dass sämtliche Bierlieferungen auf dem Konto der FJGmbHverbucht worden seien, da der zuständigen Buchhalterin nicht mitgeteilt worden sei, dass diverse Lieferungen die Einzelfirma…
…Feststellungen der nach § 99 FinStrG durchgeführten Betriebsprüfung zum Anlass, um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten, wobei lediglich die Umsatzzuschätzungen auf Grund schwarzer Bierlieferungen den Gegenstand des Verfahrens bilden. Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr gemäß §§ 80 oder 81…
…aus dem Geständnis des C D sei "klar erkennbar", dass A B in Verbindung mit den Unregelmäßigkeiten bei der Beförderung von Bierlieferungen unter Steueraussetzung nach Deutschland und somit der Verkürzung von Abgaben stand, übergeht wiederum die dazu erhobenen detaillierten Einwendungen der Berufungswerberin in ihrer Stellungnahme…
…GmbH. Die G-GmbH liefert alkoholfreie Getränke. Ab dem Jahr 1994 ist die G-GmbH die Vertriebsfirma für Getränke- und Bierlieferungen außerhalb der Stadt Salzburg. Die in dem Zusammenhang erfolgte notwendige Umstellung des EDV-Rechnungswesens erlaubt die Zuordnung von Graulieferungen an die tatsächlichen Empfänger. Diese…
…Festsetzung der Einkommensteuer mit ATS 28.464,--, später berichtigt auf ATS 28.164,-- (genannter Finanzstrafakt, Bl. 48). Bereits am 29. Juni 1998 war die Steuerfahndung mit Hausdurchsuchungen beim Bierlieferanten der EK GmbH bzw. der MK OEG, der B AG, Lokation Z, vormals St AG, begonnen…
…zu rechnen ist. Soweit insbesondere der Beschuldigte selbst auf seiner Darstellung auch im Berufungsverfahren beharrt hat, wonach die im steuerlichen Rechenwerk nicht erfassten Bierlieferungen von einer Person namens "Fischer" abgeholt worden seien, sei auf die ausführliche und schlüssige Argumentation des Einzelbeamten im Straferkenntnis vom 28…
…der Betriebsprüfung ergaben, wurden von der Firma K neben zahlreichen anderen Gastronomiebetrieben auch für das Cáfe R einzelne Bierlieferungen gesondert verrechnet bezogen und somit teilweise nicht als Wareneinkauf in der Buchhaltung erfasst. Hat der Wareneinkauf jedoch nur teilweise Eingang in die Buchhaltung gefunden, so begründet…
…auch zur Selbstberechnung, Abgabe der Anmeldungen und Entrichtung der Biersteuer betraut. Unbestrittenermaßen wurden dem Bw. auch sämtliche begleitenden Verwaltungsdokumente im Zusammenhang mit den verfahrensgegenständlichen Bierlieferungen zur Bearbeitung übergeben. Zusätzlich zu diesem generellen Auftrag die Bücher zu führen, erhielt der Bw. vom Geschäftsführer M.. im März…
…4 StGB vor, dass als besonderer Milderungsgrund die Tat unter Einwirkung eines Dritten verübt worden sei. Nun sei bekannt, dass die Bierlieferungen aus dem Bereich der Brauereien nicht von den Gastwirten, sondern durch die Brauereien selbst und ihre Angestellten bewirkt worden seien. Es sei bekannt…
…ist Herr La seit 1994 im Lokal beschäftigt. Seit August 1997 ist Herr La mit 20 Stunden bei der Bw angestellt. Nimmt er Bierlieferungen entgegen, was selten vorkommt, erhält er zuvor vom Geschäftsführer den genauen Betrag der Rechnungssumme. In der Vergangenheit hat es immer nur…
…als sachliche Unrichtigkeit im Sinne des § 184 Abs. 3 BAO zu werten. Unstrittig wurden bezogene Bierlieferungen teilweise nicht als Wareneinkauf in der Buchhaltung erfasst. Hat der Wareneinkauf jedoch nur teilweise Eingang in die Buchhaltung gefunden, so begründet dieser Umstand bereits die Schätzungsbefugnis nach § 184 Abs…
…die Abgabenerhebung (vgl. beispielsweise VwGH 10.3.1994, 93/15/0168). Darüber hinaus wurden aber auch bezogene Bierlieferungen teilweise nicht als Wareneinkauf in der Buchhaltung erfasst. Hat der Wareneinkauf jedoch nur teilweise Eingang in die Buchhaltung gefunden, so begründet dieser Umstand bereits die Schätzungsbefugnis nach …