Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk betreffend Einkommensteuer 2000 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 29.10.2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
…1997-2001 für die Geschäftsführungstätigkeit bei der Bw. - an der er zu 75% beteiligt ist - ATS 1.680.000,00 pro Jahr. Die Schwankungen im wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft führten im Prüfungszeitraum zu keiner Änderung in der Bezugshöhe. Im Zuge der Prüfung wurde der Geschäftsführervertrag…
…Mai 2000 sowie über deren Bezugshöhe in den letzten sechs Monaten (Nettolohn HUF 24.170,00) und den Verkaufsvertrag des Kraftfahrzeuges bei. Im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung erkannte das Finanzamt die beantragten Aufwendungen im Zusammenhang mit den Familienheimfahrten nicht an und erließ die entsprechenden…
…Progressionsmilderung ist damit ausgeschlossen. Dagegen bewirken andere Umstände wie z.B. zeitweises Fehlen jeglicher Einkünfte, unterschiedliche Bezugshöhe, nachträgliche Geltendmachung besonderer Aufwendungen) eine Progressionsmilderung. Ist im Rahmen der Veranlagung bei der Berechnung der Steuer ein Durchschnittsteuersatz anzuwenden, so ist dieser nach Berücksichtigung der Abzüge nach Abs…
…Dienstverhältnisse der beiden Geschäftsführer, am 2. Jänner 2001, wieder aufgenommen und als Geschäftsführer-Dienstverhältnisse mit unveränderten Bezugshöhen fortgesetzt worden waren. Von Seiten der steuerlichen Vertretung der Bw. wurde gegenüber dem Lohnsteuerprüfungsorgan im Rahmen der laufenden Prüfung, zu den in Rede stehenden Abfertigungszahlungen, nachstehende Sachverhaltsdarstellung (Posteingang…
…soll nicht ein weiterer durch diese Steuerfreiheit ausgelöster Steuervorteil treten. Andere Umstände (z.B. zeitweises Fehlen jeglicher Einkünfte, unterschiedliche Bezugshöhe, nachträgliche Geltendmachung besonderer Aufwendungen) bewirken hingegen eine entsprechende Progressionsmilderung. Die sich ergebende Steuer ist jener gegenüberzustellen, die sich bei einer Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger…
…angemeldet. Die Ehefrau verfügt über ein eigenes Konto, auf welches ihr monatliches Gehalt überwiesen wurde. Die vereinbarte Bezugshöhe kann hinsichtlich der vereinbarten Normalarbeitszeit als fremdüblich bezeichnet werden und entspricht einer geringfügigen Beschäftigung. Im Wohnhaus, der Betriebsadresse des Berufungswerbers, wurde im Keller ein ca 15 m²…
…vom 26. September 2005 brachte die Bw. vor, dass aus den eingereichten LSSt-Erklärungen zu ersehen sei, dass die Bezugshöhe weit über die Freigrenze des § 25 Abs. 2 GewStG hinausreichte. Des Weiteren sei auf die Begründung der stattgebenden Berufungsentscheidung des Berufungssenates XI vom 7. November…
…Hinzurechnung nach § 7 Z 6 GewStG dem Grunde nach nicht in Betracht gekommen sei, habe kein Anlass zur Erhebung der betragsmäßigen Einzelheiten (Bezugshöhe von S.L. etc.) bestanden. Das Fehlen der nicht benötigten Kenntnis über die Bezugshöhe etc. rechtfertige eine Wiederaufnahme nicht. Das Fehlen der…
…dass die Bezugshöhe zur Gänze vom erwirtschafteten Gewinn des Unternehmens abhängig gewesen ist (so wurde beispielsweise trotz eines negativen Jahresergebnisses von € 214.449,13 für 2000 dennoch eine Rückstellung in Höhe von € 180.842,44 gebildet). Der Amtsbeauftragte bemängelt zu Recht die fehlende…
…Ein zusätzlicher Gehaltsbestandteil in Form eines Dienstfahrzeuges würde durch den obligaten Ansatz von Sachbezugswerten zu jährlichen Bruttoeinkünften von € 44.309,90 (2002) und € 48.113,02 (2003) führen. Eine derartige Bezugshöhe würde nach Ansicht des erkennenden Senates, insbesondere unter Bedachtnahme eines innerbetrieblichen Vergleiches…
…lediglich auf den Bezug - nach wie vor - steuerfreier Transferleistungen zurückzuführende Progressionsmilderung ist damit ausgeschlossen. Im reduzierten Zeitraum auftretende Umstände (zB zeitweises Fehlen jeglicher Einkünfte, unterschiedliche Bezugshöhe, nachträgliche Geltendmachung besonderer Aufwendungen) bewirken grundsätzlich weiterhin eine Progressionsmilderung. Die Verkürzung des Jahresausgleichszeitraumes bzw. des Veranlagungszeitraumes wird dadurch erreicht…
…soll nicht ein weiterer durch diese Steuerfreiheit ausgelöster Steuervorteil treten. Andere Umstände (z.B. zeitweises Fehlen jeglicher Einkünfte, unterschiedliche Bezugshöhe, nachträgliche Geltendmachung besonderer Aufwendungen) bewirken hingegen eine entsprechende Progressionsmilderung. Die sich ergebende Steuer ist jener gegenüberzustellen, die sich bei einer Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger…
…soll nicht ein weiterer durch diese Steuerfreiheit ausgelöster Steuervorteil treten. Andere Umstände (z.B. zeitweises Fehlen jeglicher Einkünfte, unterschiedliche Bezugshöhe, nachträgliche Geltendmachung besonderer Aufwendungen) bewirken hingegen eine entsprechende Progressionsmilderung. Die sich ergebende Steuer ist jener gegenüberzustellen, die sich bei einer Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger…
…000,--, da der Umsatz des Jahres 1997 bloß bei ATS 11,900.000,00 lag. Die gleich bleibende Bezugshöhe der Jahre 1999 -2003 ist somit Folge der "Staffelvereinbarung" nach dem jeweiligen Vorjahresumsatz, kann aber nicht als Hinweis auf ein nur geringes Wagnis gedeutet werden. Der…
…von Anfang an nur auf kurze Zeit eingegangen worden war. Der Bw. hatte nach dem Verfahrensergebnis tatsächlich keine konkrete Veranlassung, eine kurzfristige Beendigung durch den Dienstgeber zu befürchten. Zur Bezugshöhe ist dem Dienstvertrag klar zu entnehmen, dass der über dem Kollektivvertrag gelegene Bezugsteil nicht in…
…berücksichtigen sei, dass die tatsächliche Bezugshöhe in den Anfangsjahren (1970 und folgende) bei weitem nicht den Betrag des Letztbezuges vor Pensionsantritt erreicht habe. Die Gegenüberstellung der Entwicklung der Pensionsrückstellungen für Frau F zur Gewinn- und Eigenkapitalsituation des Unternehmens (siehe VwGH-Erkenntnis vom 23. Mai 1978…
…Dezember 2000 ATS 29.420,00 betragen. Die Bezugshöhe sei angesichts der über 33-jährigen Betriebszughörigkeit nicht nennenswert über dem Kollektivvertrag (KV per 01. Mai 2000: ATS 28.434,00) gelegen. Frau BT habe in den letzten Jahren immer wieder mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen…
…beschränkt, in dem Erwerbs- bzw. Pensionseinkünfte oder überhaupt keine Einkünfte erzielt werden. Eine lediglich auf den Bezug steuerfreier Transferleistungen zurückzuführende Progressionsmilderung sei damit ausgeschlossen. Andere Umstände (z.B. zeitweises Fehlen jeglicher Einkünfte, unterschiedliche Bezugshöhe, nachträgliche Geltendmachung besonderer Aufwendungen) würden hingegen eine entsprechende Progressionsmilderung bewirken. Die…
…Unternehmens geltende kollektivvertragliche Lohn- und Gehaltsanpassung" zu regeln. Das bedeutet, dass der (ausgegliederte) private Rechtsträger und nicht der Bund über die Bezugshöhe entscheidet. Auch dieser Umstand spricht nach Auffassung der Berufungsbehörde gegen die Arbeitgebereigenschaft des Bundes. Zu Drittens und Viertens: Vor dem Hintergrund des bereits…