…von 5.916,58 € eine Abgabenverkürzung tatsächlich bewirkt. Soweit der Bf vorbringt, aufgrund von Krankheit und Alter seien Versehen vorgekommen, ist entgegenzuhalten, dass ein Verdacht so lange zu Recht besteht, als nicht wirklich sicher ist, dass ein Grund für eine Abstandnahme von der Einleitung…
…hält. Eine Abgabenverkürzung ist u.a. dann bewirkt, wenn bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden bzw. wenn Selbstmessungsabgaben ganz oder teilweise nicht entrichtet wurden (§ 33 Abs. 3 lit. a und b leg.cit.). Gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit…
…Jänner 1999 galt eine Abgabenverkürzung im Falle der Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches dann bewirkt, wenn die Abgaben nicht innerhalb eines Jahres ab dem Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist festgesetzt wurden. Bereits im Februar 1997 beantwortete der Bw einen ihm von der Abgabenbehörde…
…25. Oktober 2001) war der Bw schuldig erkannt worden, als steuerlich Verantwortlicher der AC durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und die Nichtentrichtung von Umsatzsteuer eine Abgabenverkürzung für die Monate August und Dezember 2000 sowie März und April 2001 bewirkt zu haben. Der als Zeuge einvernommene…
…Abgabenverkürzung mit der Zustellung der Steuerbescheide bewirkt ist (vgl. Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz³, K 33/39). Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gilt die Strafandrohung für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem…
…Wahrnehmender (wie hier Z für die D KEG) substituiert den Abgabepflichtigen voll und ganz (OGH 10.2.1972, 12 Os 226/71). Auch im Falle des Wahrnehmenden erfolgt das Bewirken einer Abgabenverkürzung - siehe unten - unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (vgl. dazu Reger…
…den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Voraussetzung für einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung nach § 34 Abs.1 FinStrG bzw. wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG ist aber jedenfalls, dass das Finanzvergehen in objektiver und subjektiver Hinsicht bewiesen werden kann. Dabei haben die Finanzstrafbehörden gemäß…
…Abgabenbehörde bzw. Feststellungen der PASt können qualifizierte Wahrnehmungen der Prüfungsorgane über bestimmte Vorgangsweisen des Abgabepflichtigen enthalten, die schon ob ihres objektiven Gehaltes allein den Verdacht einer vorsätzlichen unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkten oder zumindest versuchten Abgabenverkürzung begründen (vgl. VwGH vom 19. Februar…
…bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll und ganz (OGH 10.2.1972, 12 Os 226/71). Auch im Falle des Wahrnehmenden erfolgt das Bewirken einer Abgabenverkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (vgl. dazu Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz I…
…jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die im Absatz 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Gehört zum Tatbestand eines Finanzvergehens ein Erfolg (das Bewirken einer Abgabenverkürzung, die Nichtentrichtung einer Selbstbemessungsabgabe), beginnt die Verjährung nicht schon mit der letzten Tathandlung…
… 33 Abs. 1 FinStrG (Bewirken einer Abgabenverkürzung unter Verletzung einer Pflicht iSd. § 119 BAO) als auch für die subjektive Tatseite (vgl. § 8 Abs. 1 FinStrG) entsprechend fundierte Anhaltspunkte eine Voraussetzung. Dazu bedarf es jedoch nicht unbedingt eigener finanzstrafbehördlicher Vorerhebungen, sondern können im Einzelfall durchaus auch…
…wird zu Unrecht von Schüttungen ab Mai 2002 gesprochen. Der Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 140 BAO gelten die Bestimmungen des § 119 leg. cit. (Anzeige-…
…Erstbeschuldigte - auch bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll und ganz (OGH 10.2.1972, 12 Os 226/71). Auch im Falle der Wahrnehmenden erfolgt beispielsweise das Bewirken einer Abgabenverkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (vgl. dazu Reger/Hacker/Kneidinger…
…ist eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmelde- bzw. Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Der Begriff Verkürzung umfasst dabei jede Beeinträchtigung einer Abgabe…
…Abgabenverkürzung ist bewirkt, wenn Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht entrichtet (abgeführt) werden (§ 33 Abs. 3 lit. b FinStrG), wobei bereits dann, wenn die Abgaben nicht zu dem im Gesetz (hier: § 21 Abs. 1 UStG 1994) vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkt entrichtet werden, eine…
…abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben oder diese allenfalls auch bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll und ganz (OGH 10.2.1972, 12 Os 226/71). Auch im Falle des Wahrnehmenden erfolgt das Bewirken einer Abgabenverkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen…
…Jahre 1996 bis 2000 eine Abgabenverkürzung an Kapitalertragsteuer in Höhe von 174.439,-- S (12.676,98 €) bewirkt und hiemit ein Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen hat. Begründet wurde dieser Einleitungsbescheid damit, dass im Zuge einer von September bis Dezember…
…Tätigkeit der GmbH vorhanden waren, kein Privatanteil ausgeschieden wurde. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz die ihr gemäß…
…abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben oder diese allenfalls auch bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll und ganz (OGH 10.2.1972, 12 Os 226/71). Auch im Falle des Wahrnehmenden erfolgt das Bewirken einer Abgabenverkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen…
…Plückhahn die Nichtfestsetzung einer Abgabe nur dann eine Abgabenverkürzung, wenn die Nichtfestsetzung auf der Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruchs beruht. Er begründet dies damit, dass die Regelung des § 33 Abs 3 lit a FinStrG nicht nur Legaldefinition für das Bewirken und den…