…von 5.916,58 € eine Abgabenverkürzung tatsächlich bewirkt. Soweit der Bf vorbringt, aufgrund von Krankheit und Alter seien Versehen vorgekommen, ist entgegenzuhalten, dass ein Verdacht so lange zu Recht besteht, als nicht wirklich sicher ist, dass ein Grund für eine Abstandnahme von der Einleitung…
…hält. Eine Abgabenverkürzung ist u.a. dann bewirkt, wenn bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden bzw. wenn Selbstmessungsabgaben ganz oder teilweise nicht entrichtet wurden (§ 33 Abs. 3 lit. a und b leg.cit.). Gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit…
…Jänner 1999 galt eine Abgabenverkürzung im Falle der Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches dann bewirkt, wenn die Abgaben nicht innerhalb eines Jahres ab dem Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist festgesetzt wurden. Bereits im Februar 1997 beantwortete der Bw einen ihm von der Abgabenbehörde…
Eine Voraussetzung für das Bewirken einer Abgabenverkürzung durch Nichterfüllung einer Erklärungs-, Anmelde- oder Anzeigepflicht ist somit, dass der Abgabenbehörde die Entstehung des Abgabenanspruches K3***1*** nicht bekannt geworden ist. Dies ist zB dann der Fall, wenn das Finanzamt von der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit nichts…
…25. Oktober 2001) war der Bw schuldig erkannt worden, als steuerlich Verantwortlicher der AC durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und die Nichtentrichtung von Umsatzsteuer eine Abgabenverkürzung für die Monate August und Dezember 2000 sowie März und April 2001 bewirkt zu haben. Der als Zeuge einvernommene…
…Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG ein Vorsatzdelikt ist, müssen sämtliche Tatbestandsmerkmale, also sowohl die Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht als auch das Bewirken einer Abgabenverkürzung vom -zumindest bedingten (§ 8 Abs. 1 FinStrG) - Tätervorsatz umfasst sein. Zu § 33 Abs. 2 lit…
…Abgabenverkürzung mit der Zustellung der Steuerbescheide bewirkt ist (vgl. Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz³, K 33/39). Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gilt die Strafandrohung für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem…
…Wahrnehmender (wie hier Z für die D KEG) substituiert den Abgabepflichtigen voll und ganz (OGH 10.2.1972, 12 Os 226/71). Auch im Falle des Wahrnehmenden erfolgt das Bewirken einer Abgabenverkürzung - siehe unten - unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (vgl. dazu Reger…
…den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Voraussetzung für einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung nach § 34 Abs.1 FinStrG bzw. wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG ist aber jedenfalls, dass das Finanzvergehen in objektiver und subjektiver Hinsicht bewiesen werden kann. Dabei haben die Finanzstrafbehörden gemäß…
…Abgabenbehörde bzw. Feststellungen der PASt können qualifizierte Wahrnehmungen der Prüfungsorgane über bestimmte Vorgangsweisen des Abgabepflichtigen enthalten, die schon ob ihres objektiven Gehaltes allein den Verdacht einer vorsätzlichen unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkten oder zumindest versuchten Abgabenverkürzung begründen (vgl. VwGH vom 19. Februar…
…qualifiziertem Vorsatz, nämlich nur wissentlich (dolus principalis) in Bezug auf das Bewirken einer Abgabenverkürzung begangen werden. Dies entspricht der Definition des § 5 Abs 3 StGB. Der Täter muss wissen, nicht nur für möglich halten, dass er durch die Tathandlung den verpönten Erfolg bewirkt. Dass er…
…für Familienbeihilfen oder Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. (3) […]" Die Abgabenhinterziehung gem § 33 Abs 2 FinStrG kann nur mit qualifiziertem Vorsatz, nämlich nur wissentlich (dolus principalis) in Bezug auf das Bewirken einer Abgabenverkürzung begangen werden…
…3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 nach der Fallvariante 1. mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurde bewirkt oder nach der Fallvariante 2. wenn diese infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des…
…bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll und ganz (OGH 10.2.1972, 12 Os 226/71). Auch im Falle des Wahrnehmenden erfolgt das Bewirken einer Abgabenverkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (vgl. dazu Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz I…
…jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die im Absatz 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Gehört zum Tatbestand eines Finanzvergehens ein Erfolg (das Bewirken einer Abgabenverkürzung, die Nichtentrichtung einer Selbstbemessungsabgabe), beginnt die Verjährung nicht schon mit der letzten Tathandlung…
…a FinStrG in Bezug auf das Bewirken einer Abgabenverkürzung erfordert - gehandelt. […] Es wird daher beantragt, dass im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 20.11.2018 das Erkenntnis des Spruchsenates ersatzlos aufgehoben und das Finanzstrafverfahren eingestellt wird. […]“ E. Eine Beschwerde der Amtsbeauftragten liegt nicht…
… 33 Abs. 1 FinStrG (Bewirken einer Abgabenverkürzung unter Verletzung einer Pflicht iSd. § 119 BAO) als auch für die subjektive Tatseite (vgl. § 8 Abs. 1 FinStrG) entsprechend fundierte Anhaltspunkte eine Voraussetzung. Dazu bedarf es jedoch nicht unbedingt eigener finanzstrafbehördlicher Vorerhebungen, sondern können im Einzelfall durchaus auch…
…wird zu Unrecht von Schüttungen ab Mai 2002 gesprochen. Der Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 140 BAO gelten die Bestimmungen des § 119 leg. cit. (Anzeige-…
…Erstbeschuldigte - auch bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll und ganz (OGH 10.2.1972, 12 Os 226/71). Auch im Falle der Wahrnehmenden erfolgt beispielsweise das Bewirken einer Abgabenverkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (vgl. dazu Reger/Hacker/Kneidinger…
…ist eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmelde- bzw. Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Der Begriff Verkürzung umfasst dabei jede Beeinträchtigung einer Abgabe…