…aufzuheben. Die Berufung wurde mit Bescheid vom 22. April 2008 zurückgewiesen und dazu ausgeführt, dass die Berufungsfrist seit langem abgelaufen sei und es sich bei der Buchungsmitteilung, wie der Bw. bekannt sei, um die Festsetzung einer Mutwillensstrafe vom 26. Jänner 2001 handle. Gegen diesen Bescheid…
…entnehmen. Die Normverbrauchsabgabe sei bereits fällig gewesen, die Buchungsmitteilung Nr. 1 wies als Fälligkeitstag den 10. November 2003 aus. Mit Schreiben ohne Datum (Datum der Einbringung beim Finanzamt: 1. August 2005) erhob der Abgabepflichtige fristgerecht Berufung "gegen Ihre Buchungsmitteilung Nr. 1 vom 21.07.2005…
…Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Die Berufung gegen die Festsetzung der Zwangs- und Ordnungsstrafe richtete sich nicht gegen einen Bescheid, ein diesbezüglicher Bescheid ist nicht ergangen, sondern lediglich gegen eine Buchungsmitteilung, es…
…2004 wird als unbegründet abgewiesen.Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Der Berufung betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen vom 1. April 2004 wird teilweise stattgegeben. Die Aussetzungszinsen werden mit 3.858,77 € (statt bisher 3.900,71 €) festgesetzt. Die Berufung gegen die Buchungsmitteilungen Nr. 1…
…5. November 2010) erhob der Abgabepflichtige gegen den Zurückweisungsbescheid vom 3. November 2010 fristgerecht Berufung, mit der er die ersatzlose Aufhebung dieses Bescheides beantragte. Dazu führte er begründend aus wie folgt: "Bei der Buchungsmitteilung handelt es sich im gegenständlichen Fall inhaltlich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid…
…ist. Die Berufung gegen die Festsetzung der Zwangs- und Ordnungsstrafe richtete sich nicht gegen einen Bescheid, ein diesbezüglicher Bescheid ist nicht ergangen, sondern lediglich gegen eine Buchungsmitteilung, es waren daher die Anspruchvoraussetzungen des § 212 a BAO nicht gegeben. Die Berufung gegen den Abweisungsbescheid war somit…
…aufzuheben. Die Berufung wurde mit Bescheid vom 25. April 2008 zurückgewiesen und dazu ausgeführt, dass die Berufungsfrist seit langem abgelaufen sei und es sich bei der Buchungsmitteilung, wie der Bw. bekannt sei, um die Festsetzung einer Mutwillensstrafe vom 22. Jänner 2001 handle. Gegen diesen Bescheid…
…aufzuheben. Die Berufung wurde mit Bescheid vom 25. April 2008 zurückgewiesen und dazu ausgeführt, dass die Berufungsfrist seit langem abgelaufen sei und es sich bei der Buchungsmitteilung, wie der Bw. bekannt sei, um die Festsetzung einer Mutwillensstrafe vom 18. Jänner 2001 handle. Gegen diesen Bescheid…
…aufzuheben. Die Berufung wurde mit Bescheid vom 24. April 2008 zurückgewiesen und dazu ausgeführt, dass die Berufungsfrist seit langem abgelaufen sei und es sich bei der Buchungsmitteilung, wie der Bw. bekannt sei, um die Festsetzung einer Mutwillensstrafe vom 14. Jänner 2004 handle. Gegen diesen Bescheid…
…annullieren. Die Berufung wurde mit Bescheid vom 22. April 2008 zurückgewiesen, weil sie nicht zulässig sei. Die Berufungsfrist sei seit langem abgelaufen. Bei der Buchungsmitteilung handle es sich, wie der Bw. bekannt sei, um die Festsetzung einer Mutwillensstrafe vom 22. April 2005. Gegen diesen Bescheid…
…sei. Die Berufungsfrist sei seit langem abgelaufen. Bei der Buchungsmitteilung handle es sich, wie der Bw. bekannt sei, um die Festsetzung einer Mutwillensstrafe, die mit Berufungsentscheidung vom 5. Dezember 2003 erledigt worden sei. Gegen diese Zurückweisung erhebt die Bw. Berufung, in der sie vorbringt, dass…
…sie nicht zulässig sei. Die Berufungsfrist sei seit langem abgelaufen. Bei der Buchungsmitteilung handle es sich, wie der Bw. bekannt sei, um die Festsetzung einer Mutwillensstrafe mit 6. Oktober 2004. Gegen diese Zurückweisung erhebt die Bw. Berufung, in der sie vorbringt, dass die Berufungsfrist noch…
…aufzuheben. Die Berufung wurde mit Bescheid vom 24. April 2008 zurückgewiesen und dazu ausgeführt, dass die Berufungsfrist bereits seit langem abgelaufen sei und es sich bei der Buchungsmitteilung, wie der Bw. bekannt sei, um die Festsetzung einer Mutwillensstrafe vom 14. Dezember 2002 handle. Gegen diesen…
…ist. Die Berufung gegen die Festsetzung einer Zwangs- und Ordnungsstrafe richtete sich nicht gegen einen Bescheid, ein diesbezüglicher Bescheid ist nicht ergangen, sondern lediglich gegen eine Buchungsmitteilung, es waren daher die Anspruchsvoraussetzungen des § 212 a BAO nicht gegeben. Die Berufung gegen den Abweisungsbescheid war somit…
…aufzuheben. Die Berufung wurde mit Bescheid vom 25. April 2008 zurückgewiesen und dazu ausgeführt, dass die Berufungsfrist bereits seit langem abgelaufen sei und es sich bei der Buchungsmitteilung, wie der Bw. bekannt sei, um die Festsetzung einer Mutwillensstrafe vom 2. Mai 2001 handle. Gegen diesen…
…24. März 2005 erließ das Finanzamt einen Zurückweisungsbescheid mit der Begründung, dass eine Buchungsmitteilung kein rechtsmittelfähiger Bescheid im Sinne des § 92 Bundesabgabenordnung sei. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung, deren Inhalt mangels Relevanz für die Entscheidung nicht wiedergegeben wird, wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 8. Februar…
…Anordnung gegen diese Berufungsentscheidungen kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig. Buchungen sind nicht der Rechtskraft fähig und somit nicht mit Berufung anfechtbar. Buchungsmitteilungen sind keine Bescheide (VwGH, 27.3.1996, 92/13/0299). Dies gilt auch für Kontonachrichten (Ritz, BAO3, § 216, Tz. 1). Da weder gegen…
…handelte. Mit Berufung anfechtbar sind jedoch nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (z.B. VwGH 20.12.1999, 99/17/0325, 0326; 15.5.2000, 95/17/0458; 18.6.2001, 2001/17/0044). Die der Buchungsmitteilung zu Grunde…
…Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Die Berufung gegen die Festsetzung der Zwangs- und Ordnungsstrafe richtete sich nicht gegen einen Bescheid, ein diesbezüglicher Bescheid ist nicht ergangen, sondern lediglich gegen eine Buchungsmitteilung, es…
…ist. Die Berufung gegen die Festsetzung der Zwangs- und Ordnungsstrafe richtete sich nicht gegen einen Bescheid, ein diesbezüglicher Bescheid ist nicht ergangen, sondern lediglich gegen eine Buchungsmitteilung, es waren daher die Anspruchvoraussetzungen des § 212 a BAO nicht gegeben. Die Berufung gegen den Abweisungsbescheid war somit…