…dass die Ergebnisse der abgabenbehördlichen Schätzungen der Höhe nach auch für das gegenständliche Strafverfahren anerkannt würden und bei der Beurteilung der subjektiven Tatseite insbesondere zu berücksichtigen sei, dass die mit Verbindlichkeiten im Ausmaß von ca. 200.000,-- € belastete MM sich weitgehend auf ihren aktiv…
…Vorauszahlungsverkürzungen vorsätzlich im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG gehandelt, wobei diesbezüglich, insbesondere im Hinblick auf die vor dem 18. Juni 1998 begangenen Taten, aber wohl die Verjährungsfrist des § 31 FinStrG für Finanzordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen sei. Im Gegensatz zu den abgabenbehördlichen Schätzungen der…
…vom 23. April 1985, 84/14/0157) und durchaus auch abgabenbehördliche Schätzungen tragfähige Grundlagen für ein Finanzstrafverfahren bilden können (vgl. zB. OGH vom 13. Februar 2001, 11 Os 127/00). Anders als im Abgabenverfahren, in dem der Pflichtige dessen Angaben oder Aufzeichnungen mangelhaft sind, das…
…Wie bereits oben erwähnt, stützt sich das Finanzstrafverfahren auf die Ergebnisse der Betriebsprüfung sowie die Feststellungen im Berufungsverfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat. Wenn der Bw nunmehr vorbringt, dass die dem Strafverfahren zugrunde liegende Schätzungen des Finanzamtes nicht korrekt bzw. nachvollziehbar seien, zumal es keinen Taxiunternehmer…
…einerseits die Erschwerungs- bzw. Milderungsgründe annähernd die Waage und lägen andererseits als durchschnittlich zu qualifizierende persönliche und wirtschaftliche Beschuldigtenverhältnisse vor, im Anlassfall, unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der ansonsten als deliktspezifisch einzustufende Tätervorsatz "lediglich" auf die vorübergehende Abgabenverkürzung gerichtet war, eine Geldstrafe in Höhe von…
…versucht, andere Personen vorzuschieben. Auch betreffend seiner Weiterführung des BPC nach Konkurseröffnung hat der Bf. im Zuge von abgabenbehördlichen Erhebungen zunächst fälschlich erklärt, der Betrieb werde auf Name und Rechnung einer GW (NS vom 20. November 2003) bzw. von Frau IW (NS vom 1. März…
…Sätzen liegenden Schwundes analog zu den oa. Abschlägen zu ABNr. 34, im Zuge der anschließenden abgabenbehördlichen Schätzungen den korrigierten Kalkulationsdifferenzen entsprechende Umsatz- bzw. Gewinnerhöhungen iHv. 697.949,79 S (2001) und 13.842,95 € (2002) zugerechnet worden (vgl. Tz 2 der Niederschrift über die…
…unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen hat, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht bzw. allfällig bestehend bleibende Zweifel jedenfalls nicht zum Nachteil des Beschuldigten ausschlagen können, beherrschten Finanzstrafverfahren, dass abgabenbehördliche Schätzungen nur dann und insoweit dem Strafverfahren zu…
…Die unkritische Übernahme eines abgabenrechtlichen Schätzungsergebnisses widerspreche den tragenden Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Damit würde den Beschuldigten - wie schon ausgeführt - die Last des Gegenbeweises treffen, was dem im Strafverfahren tragenden Grundsatz der Unschuldsvermutung widersprechen würde. Abgabenrechtliche Schätzungen dürften im Finanzstrafverfahren nur dann zugrunde gelegt werden…
…Entrichtungstermine bekannt gewesen sein. Zur Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ist auszuführen, dass abgabenbehördliche Schätzungen im Finanzstrafverfahren einer gesonderten Prüfung zu unterziehen sind. Die angesetzten Beträge werden jedoch nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde auch den strengeren Kriterien des Finanzstrafverfahrens gerecht und können bedenkenlos übernommen werden. Das Vorbringen…
…3 FinStrG). Die unkritische Übernahme eines abgabenrechtlichen Schätzungsergebnisses würde den tragenden Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens entgegenstehen. Im Ergebnis würde den Beschuldigten die Last des Gegenbeweises treffen. Im konkreten Fall müsse festgestellt werden, dass die vorgenommene Schätzung der Betriebsprüfung gemäß § 184 BAO bereits nach Abgabenverfahrensgrundsätzen als…
…Wertbetrages primär von dem im gerichtlichen Finanzstrafverfahren erstellten Gutachten auszugehen, da nur der Sachverständige Teile der Buchhaltung und des Belegwesens gesehen hat. Die abgabenbehördlichen Schätzungen beruhten rein auf Annahmen aus Vorjahren und zu den mit dem Wiederaufnahmsantrag eingereichten Steuererklärungen wurden im gesamten Verfahren weder der…
…7.2004, 2003/13/0171). Eine durch den Unabhängigen Finanzsenat vorgenommene genauere Überprüfung der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten abgabenbehördlichen Schätzungen erweckte in Anbetracht der im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat vorgebrachten Einwendungen (festgehalten in einen vorgelegten Schriftsatz vom 22. Juni 2009…
…seien keinerlei Erwägungen zu entnehmen, warum die Anzeige richtig sein solle. Mit dem zur Anzeige gebrachten Sachverhalt, der Verantwortung des Berufungswerbers als Beschuldigtem im Strafverfahren, den widersprechenden Beweisergebnissen und den Unklarheiten habe sich die Abgabenverwaltung in keiner Weise auseinandergesetzt. Sie habe es unterlassen, in kurzer…
…sei dem entgegenzuhalten, dass diese ja gar nicht den im Bescheidspruch angeführten Zeitraum umfasst habe. Da die in der Bescheidbegründung angeführten Ergebnisse der USO-Prüfungen auf Schätzungen ohne Einsichtnahme in die Bücher beruhten, werde die Einstellung des Strafverfahrens beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82…
…Im konkreten Fall sei besonders zu berücksichtigen, dass bei der Fa. B. sowohl das Abgaben- als auch das Finanzstrafverfahren noch nicht abgeschlossen seien. Die von den Betriebsprüfern verlangte, vom Wortlaut des § 11 UStG nicht gedeckte - ausdrückliche Bestätigung durch Herrn B. würde den im Strafverfahren geltenden…
…gestellt wird. Wenngleich zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung iSd. §§ 82 f. FinStrG eine abgabenbehördliche Schätzung noch nicht den (abschließenden) Erfordernissen des Strafverfahrens genügen muss, ist dennoch die Strafbehörde im Sinne einer aus §§ 82 und 115 FinStrG abzuleitenden amtswegigen Ermittlungspflicht (vgl. VwGH vom 18. September 2003, 2002…
…worden seien und die Schätzungen überhöht wären, in der Folge seien aber die versprochenen Unterlagen und Berechnungen nicht vorgelegt worden. Da es somit bei einem substanzlosen Vorbringen geblieben sei, hätten diese Einwendungen im Strafverfahren nicht berücksichtigt werden können. Im Zweifel sei im Sinne der Anlastung…
…0359, 2008/09/24). Die Schätzung der Abgabenbehörde stellt somit eine qualifizierte Vorprüfung dar. Den im Beschwerdeverfahren vorgebrachten Einwendungen gegen die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages wurde bereits im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung Rechnung getragen. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist daher zu dem Schluss gekommen, dass…
…relevante im Sinne der vorstehenden Ausführungen von der Finanzstrafbehörde zu treffende Beurteilung bzw. Qualifizierung der von der Abgabenbehörde ihren Feststellungen zu Grunde liegende, oben dargestellte Schätzungsmethode angeht, so ist grundsätzlich festzustellen, dass abgabenbehördliche, sich verschiedener, allgemein anerkannter Methoden, ua. auch jene der kalkulatorischen Schätzung und…