…dass die Ergebnisse der abgabenbehördlichen Schätzungen der Höhe nach auch für das gegenständliche Strafverfahren anerkannt würden und bei der Beurteilung der subjektiven Tatseite insbesondere zu berücksichtigen sei, dass die mit Verbindlichkeiten im Ausmaß von ca. 200.000,-- € belastete MM sich weitgehend auf ihren aktiv…
…Vorauszahlungsverkürzungen vorsätzlich im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG gehandelt, wobei diesbezüglich, insbesondere im Hinblick auf die vor dem 18. Juni 1998 begangenen Taten, aber wohl die Verjährungsfrist des § 31 FinStrG für Finanzordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen sei. Im Gegensatz zu den abgabenbehördlichen Schätzungen der…
…Zur Übernehmbarkeit der abgabenbehördlichen Schätzungen für Zwecke des Strafverfahrens wird wiederum auf den Punkt objektiver Tatbestand verwiesen. Eine Umsatzsteuernachschau wurde ebenfalls ohne Mitwirkung des Beschuldigten durchgeführt, weswegen die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungsweg ermittelt werden mussten. Zur Übernehmbarkeit der abgabenbehördlichen Schätzung für Zwecke des Strafverfahrens wird wiederum…
…erwähnt wurden, die im Rahmen einer abgabenrechtlichen Betriebsprüfung nur bei deren Vorliegen anerkannt werden, allerdings ist für Zwecke des Finanzstrafverfahrens eine eigenständige Beurteilung der Sachlage vorzunehmen. Die in der Beschwerde urgierte pauschale Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, ohne Berücksichtigung eines Vorsteuerabzuges bei laufender betrieblicher Tätigkeit, hält bei…
…auch darauf hinzuweisen, dass offensichtlich von der Betriebsprüfung auch keinerlei Eigenverbrauch oder Personalverbrauch in branchenüblichem Umfang berücksichtigt worden sei) nicht zu berücksichtigen, als unzulässig dar. Auch im Branchendurchschnitt könne die Schätzung bei einem Unternehmen gegenständlicher Größenordnung mit mehreren Dienstnehmern und entsprechenden branchenüblichen Betriebsaufwendungen, wie zirka…
…worden sind. Insgesamt sind dadurch Verkürzungen an Lohnabgaben (L, DB) in der im Spruch genannten Höhe bewirkt worden. Im Zuge dadurch notwendig gewordener abgabenbehördlicher Schätzungen gemäß § 184 Bundesabgabenordnung (BAO) sind unter Ansatz von jeweils drei zusätzlichen Überstunden für die Jahre 2005 bis 2007 bzw. von…
…vom 23. April 1985, 84/14/0157) und durchaus auch abgabenbehördliche Schätzungen tragfähige Grundlagen für ein Finanzstrafverfahren bilden können (vgl. zB. OGH vom 13. Februar 2001, 11 Os 127/00). Anders als im Abgabenverfahren, in dem der Pflichtige dessen Angaben oder Aufzeichnungen mangelhaft sind, das…
…Wie bereits oben erwähnt, stützt sich das Finanzstrafverfahren auf die Ergebnisse der Betriebsprüfung sowie die Feststellungen im Berufungsverfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat. Wenn der Bw nunmehr vorbringt, dass die dem Strafverfahren zugrunde liegende Schätzungen des Finanzamtes nicht korrekt bzw. nachvollziehbar seien, zumal es keinen Taxiunternehmer…
…von der Berücksichtigung von Bestandsveränderungen abgesehen werden. Im Bericht auf Seite 19 wurde bereits auf das Erkenntnis des VwGH vom 27.11.2017 (2016/15/0042) hingewiesen. Allfällige Nachzahlungsbeträge von vorsätzlichen Abgabenverkürzungen sind steuerlich nicht im Jahr der Verursachung zu berücksichtigen. Eine griffweise Schätzung kann…
…Berücksichtigung der von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zu hoch sind. Letztgenanntes ändert nichts daran, dass wir uns voll unseres strafbaren Handelns bewusst sind und dieses auch bereuen, sohin ein Geständnis - Zugeben der Anschuldigung in wesentlichen Punkten - vorliegt, eine Schadensgutmachung durch Bezahlung aller Abgaben erfolgte. Im…
…3 und 6 im Schätzungswege mit je € 5.000 zu berücksichtigen. Umsatzsteuer 2012 USt (20%) netto AR 4,5,7 31.500,00 6.300,00 Schätzung AR 1,2,3,6 20.000,00 4.000,00 Gesamtbetrag der Entgelte 51.500,00…
…nochmals darauf hingewiesen, dass der Betriebsprüfer im Prüfungsbericht hinsichtlich der Zuschätzung das Wort "Sicherheitszuschlag" verwendet hat. Er hat auf die von ihm errechneten Umsätze den Sicherheitszuschlag von 10% draufgerechnet. In einem Strafverfahren ist dem Bf. eine über errechenbare Beträge hinausgehende Schätzung nachzuweisen (Beweislastumkehr). Zudem ist…
…einerseits die Erschwerungs- bzw. Milderungsgründe annähernd die Waage und lägen andererseits als durchschnittlich zu qualifizierende persönliche und wirtschaftliche Beschuldigtenverhältnisse vor, im Anlassfall, unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der ansonsten als deliktspezifisch einzustufende Tätervorsatz "lediglich" auf die vorübergehende Abgabenverkürzung gerichtet war, eine Geldstrafe in Höhe von…
…versucht, andere Personen vorzuschieben. Auch betreffend seiner Weiterführung des BPC nach Konkurseröffnung hat der Bf. im Zuge von abgabenbehördlichen Erhebungen zunächst fälschlich erklärt, der Betrieb werde auf Name und Rechnung einer GW (NS vom 20. November 2003) bzw. von Frau IW (NS vom 1. März…
…ohne Angaben über den Fahrtzweck bzw. die dabei erzielten Ergebnisse unter Bezug auf § 31 MedienG zu machen. Den abgabenbehördlichen Ausführungen zur Schätzung erwiderte der Bf., dass der Teil der beruflichen Nutzung nur noch mit 25% geschätzt werde, ohne dass dies näher begründet werde und ohne…
…Sätzen liegenden Schwundes analog zu den oa. Abschlägen zu ABNr. 34, im Zuge der anschließenden abgabenbehördlichen Schätzungen den korrigierten Kalkulationsdifferenzen entsprechende Umsatz- bzw. Gewinnerhöhungen iHv. 697.949,79 S (2001) und 13.842,95 € (2002) zugerechnet worden (vgl. Tz 2 der Niederschrift über die…
…unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen hat, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht bzw. allfällig bestehend bleibende Zweifel jedenfalls nicht zum Nachteil des Beschuldigten ausschlagen können, beherrschten Finanzstrafverfahren, dass abgabenbehördliche Schätzungen nur dann und insoweit dem Strafverfahren zu…
…Die unkritische Übernahme eines abgabenrechtlichen Schätzungsergebnisses widerspreche den tragenden Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Damit würde den Beschuldigten - wie schon ausgeführt - die Last des Gegenbeweises treffen, was dem im Strafverfahren tragenden Grundsatz der Unschuldsvermutung widersprechen würde. Abgabenrechtliche Schätzungen dürften im Finanzstrafverfahren nur dann zugrunde gelegt werden…
…ergibt. Was den (weiteren) Beschwerdeeinwand betreffend die Heranziehung von (abgabenbehördlichen) Schätzungen für finanzstrafrechtliche Zwecke bzw. ein sich allenfalls schon daraus ergebendes rechtliches Interesse iSd § 77 Abs. 3 FinStrG angeht, ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass durchaus auch die Ergebnisse im Abgabenverfahren durchgeführter Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen gemäß …
…Erhöhung des zugrunde gelegten Einkommens herangezogen werden. Möglicherweise handelt es sich hiebei um eine Schätzung oder dergleichen. Inhaltlich ist dem Berufungswerber bekannt, dass dem Dienstgeber, der Firma S MP GmbH, aufgrund einer Betriebsprüfung und im Rahmen eines Strafverfahrens vorgeworfen wird, dass Schwarzzahlungen eingenommen wurden und …