Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 15. Dezember 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1 Verfahren vor der Abgabenbehörde…
§ 1380 ABGB sein. Sind die Rechte des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis für den Fall seiner Auflösung streitig und zweifelhaft, und zwar auch hinsichtlich der Höhe von Pensionsansprüchen, so ist die Vereinbarung, anstelle der in der Pensionsordnung vorgesehenen Pension (nach Wahl des Arbeitnehmers) eine dort nicht…
…sein, dessen Stellung wegen seiner Mitarbeit im Betrieb zu verbessern, ändert dies nichts an der Zurechnung der in Rede stehenden Einkunftsquelle an den Mitbeteiligten. Die an die Ehegattin gewährten Auszahlungsbeträge - denen auch das Element der Unterhaltsabgeltung innewohnt, was sich aus der Anordnung des Gesetzgebers ergibt…
…Annahme, dass die Einkunftsquelle "Bauernpension" zur Gänze dem Bw. gemäß § 19 EStG zuzurechnen sei, würden die Auszahlungsbeträge in Höhe der halben Bauernpension Einkünfte nach § 32 Z 2 EStG darstellen (und nicht wie bereits vorgebracht Unterhaltszahlungen). Wie bereits erwähnt, sei in obigem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis mehrmals bestätigt worden…
…Die Auszahlungsbeträge errechnen sich wie folgt: | Kennzahl | Lohnzettel G in € | Abrechnungen | Differenz | Auszahlungen laut Berufungswerber | 210 | 7.793,35 | 7.018,67 | 774,68 | 146,33 | 220 | 936,43 | 981,98…
…Zug nach Erbringung der Werkleistung der Auftragnehmer geleistet wurden. Die unterschiedlichen Auszahlungsbeträge werden durch die im Akt befindlichen Beitragsgrundlagenberechnungen für die in Rede stehenden Kalenderjahre bestätigt. Der Unabhängige Finanzsenat kommt abschließend aufgrund vorstehender Ausführungen zum Schluss, dass im gegenständlichen Berufungsfall betreffend die in Rede stehenden…
…die Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge ebenso wie die Zulagen "Arbeit" und "Krankheit", das Kleidergeld und die Reisediäten für Dienstreisen und die Auszahlungsbeträge in Zusammenhang mit der geleisteten Rufbereitschaft steuerfrei zu belassen. Mit teilweiser stattgebender Berufungsvorentscheidung (Ausfertigungsdatum 10. August 2009) wurden die ausbezahlten "Mehrarbeitszuschläge", soweit sie…
…dem AMS...), den Mitteilungen über die Leistungsansprüche (Pensionsvorschüsse) seitens des AMS, der telefonischen Auskunft durch die Sachbearbeiterin der PVA Landesstelle Wien (keine Zahlungen vor 2008, tatsächliche Verrechnungs- und Auszahlungsbeträge, "Tagsätze" des AMS...), der in der Abgabendatenbank enthaltene Transferleistungsauskunft betreffend Pensionsvorschuss, sowie den Lohnzetteln des Bw…
…Auszahlung sei in einer Zeile der folgenden Abrechnung aufgeführt worden und, da der Beschwerdeführer keinen eigenständigen Abrechnungsbeleg gehabt habe, in seiner Addition der Auszahlungsbeträge der einzelnen Abrechnungen von ihm übersehen worden. Er habe keinerlei Vorsatz gehabt, diesen Betrag nicht zu erklären. Dasselbe Versehen sei bei…
…nichtselbständiger Tätigkeit, welche durch die im Verwaltungsakt aufliegenden Gehaltsabrechnungen dokumentiert sind. Daraus ist zu entnehmen, dass im Zeitraum von Jänner bis August des streitgegenständlichen Jahres über Auszahlungsbeträge (nach Abzug sämtlicher Abgaben und Steuern) von insgesamt € 12.465,27, somit monatlich durchschnittlich ca. € 1…
…518.000 S (1999), 1,200.000 S (2000), 1,500.000 S (2001) und 1.032.022,50 S (2002) erhalten. Die vom Finanzamt angesetzten Auszahlungsbeträge entsprächen nicht den Geschäftsführerhonoraren. Das Finanzamt habe Leihbeträge, die als Forderungen der GmbH gegenüber W.M. offen seien…
…als Einkünfte zu versteuern. Dabei sei jeder Letterkauf für sich gesondert zu betrachten. Wenn also bei einzelnen Letterkäufen die Auszahlungsbeträge das Kapital (Kaufpreis) überstiegen hätten, dann sei der entsprechende Zinsbetrag als Einkünfte anzusetzen. Wenn bei anderen Letterkäufen dies nicht der Fall gewesen, sondern (zum Teil…
…in Höhe von Null festgestellt - zu den Einkünften und Umsätzen des Bw., wurde Personalaufwand von der Betriebsprüfung für diesen im eigenen Einzelunternehmen nicht steuermindernd berücksichtigt und die Auszahlungsbeträge als Entnahme zugerechnet. Die entrichteten Sozialversicherungsbeträge wurden bei der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt und die entrichtete Lohnsteuer…
…als Einkünfte zu versteuern. Dabei sei jeder Letterkauf für sich gesondert zu betrachten. Wenn also bei einzelnen Letterkäufen die Auszahlungsbeträge das Kapital (Kaufpreis) überstiegen hätten, dann sei der entsprechende Zinsenbetrag als Einkünfte anzusetzen. Wenn bei anderen Letterkäufen dies nicht der Fall gewesen, sondern (zum Teil…
…als Einkünfte zu versteuern. Dabei sei jeder Letterkauf für sich gesondert zu betrachten. Wenn also bei einzelnen Letterkäufen die Auszahlungsbeträge das Kapital (Kaufpreis) überstiegen hätten, dann sei der entsprechende Zinsenbetrag als Einkünfte anzusetzen. Wenn bei anderen Letterkäufen dies nicht der Fall gewesen, sondern (zum Teil…
…bis einschließlich September 1994 als Einkünfte zu versteuern. Dabei sei jeder Letterkauf für sich gesondert zu betrachten. Wenn also bei einzelnen Letterkäufen die Auszahlungsbeträge das Kapital (Kaufpreis) überstiegen hätten, dann sei der entsprechende Zinsenbetrag als Einkünfte anzusetzen. Wenn bei anderen Letterkäufen dies nicht der Fall…
…als Einkünfte zu versteuern. Dabei sei jeder Letterkauf für sich gesondert zu betrachten. Wenn also bei einzelnen Letterkäufen die Auszahlungsbeträge das Kapital (Kaufpreis) überstiegen hätten, dann sei der entsprechende Zinsenbetrag als Einkünfte anzusetzen. Wenn bei anderen Letterkäufen dies nicht der Fall gewesen, sondern (zum Teil…
…der Keiler Glauben geschenkt und erhebliche Geldbeträge in dieses Kettenspiel investiert. Durch die Versprechungen der Betreiber und den einsetzenden Rückflüssen beeinflusst, habe der Bw nicht nur die Auszahlungsbeträge, sondern auch weitere Gelder zum Kauf neuer Letter verwendet. Diese "Reinvestitionen" seien durch den abrupten Stopp der…
…von ihm zu tragenden Unternehmerrisikos. Hinsichtlich Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit bestünden keine Vereinbarungen, soweit Abwesenheitszeiten Einfluss auf das wirtschaftliche Ergebnis hätten, würden sich jedoch die Auszahlungsbeträge der Prämien vermindern. Gf. erhalte nur laufende Bezüge und Prämien. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass er jederzeit Arbeiten delegieren…
…überlassen. Er lasse sich eben im Rahmen der ihm zustehenden Gesamtvergütung einen Teil durch Sachleistungen abgelten und bekomme daher nur die um diese Leistungen gekürzten Differenzbeträge in Barem ausbezahlt. Er fordere völlig unregelmäßige Auszahlungsbeträge an, die jedoch insgesamt die vereinbarte Vergütung nicht übersteigen dürften, eine…