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UFSL RV/1285-L/02Auflösung von Mietzinsrücklagen, steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2003

…Vermietung und Verpachtung durch Auflösung des steuerfreien Betrages im Jahre 1999 im Ausmaß von S 431.810,88 2. Berücksichtigung der Unterhaltslasten für ihr 1978 geborenes Kind ad 1. Mietzinsrücklage - steuerfreier Betrag - Auflösung 1999: Nach Ansicht des Finanzamtes entspricht die Auflösung des steuerfreien Betrages gem…

UFSL RV/0878-L/02Auflösung von unzulässiger Weise gebildeter Mietzinsrücklagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2005

…Eine Auflösung von Mietzinsrücklagen für die Jahre 1991, 1992 und 1993 entbehre überhaupt jeglicher Rechtsgrundlage, da das Verfahren hinsichtlich der Feststellung der Einkünfte für die Jahre 1991 bis 1993 am 25. Juni 1997 wieder aufgenommen und die Einkünfte ohne Berücksichtigung einer Mietzinsrücklage festgestellt worden seien…

UFSW RV/0557-W/02Steuerfreie Beträge zu Recht gebildet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2003

…wird. Die Angemessenheit bestimmt sich nach Angebot und Nachfrage, womit sie in Deckungsnähe frei vereinbarter Mieten kommt - die hohen Geschäftsmieten bestätigen dies". Weiter unten führt der Verfasser aus: "In Ermangelung einer Verwendungsmöglichkeit von Mietzinsrücklagen im Fall der aufgezeigten Teilvermietungen stellt sich somit § 28 Abs. 5…

UFSS RV/0237-S/03Kein Abzug von Werbungskosten, wenn die Vermietung eingestellt wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2005

…188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt. Aus den Beilagen zu den Abgabenerklärungen ergibt sich folgende Einnahmenentwicklung: | Jahr | Mieteinnahmen | Auflösung von Mietzinsrücklagen | Zinserträge | Gesamtbetrag der Einnahmen | 1997 | S 63.364,00 | S 272.550,00 | S 338…

UFSW RV/1580-W/02Eine frühere freiwillige Auflösung von steuerfreien Beträgen (Mietzinsrücklagen) ist nicht zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2004

…wie im angefochtenen Bescheid. Die Mietzinsrücklage 1990 habe laut Unterlagen des Vorverwalters K 203.777 S betragen. Die im Bescheid erfolgte Auflösung der Rücklage 1990 im Jahre 1997 über 61.852 S ergäbe daher einen tatsächlichen Rücklagenrest von 141.925 S statt 238.616 S…

UFSW RV/1020-W/05Rechtswirksame Bildung von steuerfreien Beträgen und deren Nachversteuerung im Jahr 1999
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.05.2010

…) sämtliche Mietzinsrücklagen der Jahre 1990 bis 1995 in Höhe von insgesamt S 706.143,70 gebäudeübergreifend verwendet habe und damit für das Jahr 1999 keine steuerfreien Beträge für eine Auflösung auf Ebene der Hausgemeinschaft verblieben seien. Die durch das Finanzamt vorgenommene Auflösung der steuerfreien Beträge…

UFSK RV/0249-K/07Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.12.2009

…abgewiesen, dass eine vorzeitige Auflösung der Mietzinsrücklage nicht zulässig wäre. Lediglich eine Gegenverrechnung wäre zulässig gewesen. Der Bw. vertrete daher die Ansicht, dass hier ein Fall des Erlasses des BMF, GZ BMF-010103/0023-VI/2006 vom 6.4.2006 (Richtlinien von Treu und Glauben…

UFSG RV/0170-G/05Verpflichtung zur Auflösung der steuerfreien Beträge gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988 im Jahr 1999
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2005

…Rückzahlung von Darlehen zu erleichtern. Durch die Auflösung der gesamten steuerfreien Beträge im Jahr 1999 komme es zu einer Progressionssteigerung, die dem ursprünglichen Zweck des Gesetzes zuwiderlaufe, für den einzelnen Steuerpflichtigen unzumutbar sei und dem Vertrauensgrundsatz widerspreche. Auch wenn der Gesetzgeber die Bildung neuer Mietzinsrücklagen…

UFSL RV/0731-L/09Nachweis bzw Glaubhaftmachung von Werbungskosten (Darlehenszinsen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.04.2010

…Berufung wurde erwogen: 1. Steuererhöhende Auflösung eines steuerfreien Betrages (11) Der Bw. hat mit seiner Eingabe vom 18. August 2009 - wenn auch erst über Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates hin - eingestanden, dass die "gebildeten Mietzinsrücklagen zur Gänze" die Liegenschaft in L, die im Jahr 1995 veräußert…

UFSW RV/1472-W/03Verrechnung der steuerfreien Beträge mit Aufwendungen für Dachbodenausbauten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2004

…476,08 und 1998 iHv S 1.862,16 dem Überschuss hinzugerechnet wurde. Andererseits wurde die Verrechnung des von der Bw. geltend gemachten Instandsetzungsaufwandes mit Mietzinsrücklagen 1997 iHv S 813.627,32 und 1998 iHv S 1.679.024,19 nicht anerkannt (siehe Tabelle unten…

UFSW RV/1041-W/04Berichtigung des AfA-Satzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…so kann diese Abweichung erst bei Auflösung bzw. Verwendung des steuerfreien Betrages geltend gemacht werden; die Rechtskraft des früheren Bescheides steht dem nicht entgegen (vgl. Doralt, EStG, Kommentar4, Tz. 203 zu § 28 mwN). Zum Hinweis des Bw. zum Grundsatz von Treu und Glauben wird angemerkt…

UFSW RV/2104-W/05Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn nicht feststeht, ob neue Tatsachen auch tatsächlich hervorgekommen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…steuerfreien Mietzinsrücklagen in Kopie mit Eingangsstempel 30. Mrz. 1998 Seiten 4 und 5 Beiblatt zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 1997 zur Steuernummer der Hausgemeinschaft (2 Seiten) im Original mit Eingangsstempel 30. Mrz. 1998 auf der ersten Seite Seite 6 Beilage zur Erklärung der Einkünfte von…

UFSW RV/3832-W/02Verpflichtung zur Auflösung der steuerfreien Beträge gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988 im Jahr 1999
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2005

…der Antrag gestellt, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung um den Betrag von 1,073.998,18 S zu kürzen. In der Berufung wird weiters darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Verpflichtung zur Auflösung von steuerfreien Beträgen eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde anhängig sei und angeregt, aus verwaltungsökonomischen Gründen…

UFSW RV/1880-W/04Nichtanerkennung eines Bestandvertrages bei nahen Angehörigen infolge Fehlen fremdüblicher Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2006Teil 3/3

…188 BAO für das Jahr 1999 wurde die durch die Auflösung des Betrages von S 28.811 bedingte Erhöhung der Einkünfte für das Jahr 1999 folgendermaßen begründet: | " | Aufgrund der amtsbekannten Daten ist folgender Fehler im BP-Bericht ersichtlich: | | Richtige Mietzinsrücklage 1…

UFSG RV/0016-G/021. Fremdvergleich bei Mietverhältnissen im Familienverband unter Berücksichtigung mietrechtlicher Beschränkungen 2. AfA bei Gebäuden, die bereits vor dem 1.1.1963 der außerbetrieblichen Vermietung gedient haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004Teil 1/3

…67,4 m² großen, fremdvermieteten Wohnung, die zunächst ab 1.3.1991 als Geschäftsraum um eine Gesamtmiete von mtl. 6.800- S vermietet gewesen sei und seit Juli 1994 um mtl. 6.600,- S für Wohnzwecke vermietet werde. Weiters hatte die Prüferin den Standpunkt vertreten…

UFSG RV/0016-G/021. Fremdvergleich bei Mietverhältnissen im Familienverband unter Berücksichtigung mietrechtlicher Beschränkungen 2. AfA bei Gebäuden, die bereits vor dem 1.1.1963 der außerbetrieblichen Vermietung gedient haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004Teil 2/3

…innerhalb von zehn Jahren für jene EV-Maßnahmen zu verwenden, die durch die Mietzinsrücklage (MZR) nicht gedeckt sind. Er hat darüber jährlich bis 30.6. eines Jahres eine gesonderte Abrechnung nach § 20 Abs. 3 MRG zu legen, die neben denEVB für die Mietgegenstände, von deren…

UFSG RV/0016-G/021. Fremdvergleich bei Mietverhältnissen im Familienverband unter Berücksichtigung mietrechtlicher Beschränkungen 2. AfA bei Gebäuden, die bereits vor dem 1.1.1963 der außerbetrieblichen Vermietung gedient haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004Teil 3/3

…es zur Nachversteuerung eines freiwillig vorzeitig aufgelösten Betrages in Höhe von 251.337,21 S gekommen. Beim Haus in der C.-Straße waren die gesamten steuerfreien Beträge der Vorjahre mit den Instandsetzungskosten des Jahres 1994 verrechenbar gewesen, sodass keine vorzeitige Auflösung erforderlich gewesen war. Nach …

UFSW RV/0943-W/02Nichtabzugsfähigkeit des Aufwandes für einen Berufsjäger, Verrechnung des Instandsetzungsaufwandes mit der Rücklage gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988, Luxustangente für einen PKW
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.12.2003

…brachte er sonstige Einkünfte von 834.866,67 S zum Ansatz. Ergänzend zu seinen Steuererklärungen für das Jahr 1996 trug der Bw gegen die mit dem StruktAnpG 1996 verfügte Abschaffung der Möglichkeit zur Bildung steuerfreier Beträge iSd § 28 Abs 5 EStG 1988 (Mietzinsrücklage) verfassungsrechtliche Bedenken…

UFSL RV/1437-L/02Schätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2004

…einen Stand von 370.549,00 S. Es ist in der Folge aus dem Zusammenhang zu entnehmen, dass die Begründung der Berufung sich in diesem Punkt auf die Mietzinsrücklage, zugeführt per 31.12.1995, bezieht. Da nähere Begründungsausführungen hinsichtlich der Auflösung der Mietzinsrücklage aus 1988…

UFSW RV/1768-W/02Renovierung eines vorher vermieteten Hauses vor Eigennutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2003

…erfolgt sei und auch keine Vermietungsabsicht bestanden habe, seien die genannten Arbeiten ausschließlich aufgrund der anschließenden privaten Nutzung erfolgt. Daher seien die Kosten nicht als Werbungskosten absetzbar. Die diesbezügliche Auflösung der Mietzinsrücklage (MZR, steuerfreier Betrag) sei zu stornieren. Die Nichtauflösung des gegenständlichen Teiles des steuerfreien…