…der Bw. von der Anklage mangels Schuldbeweises übermittelt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung der angefochtenen Bescheide und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen…
…für den X./Xa/Xb. (Bescheide 9., 18. und 19.) Bezirk für das Jahr 2001 indem sie ungerechtfertigte Vorsteuerguthaben durch Geltendmachung der Rechnungen der Scheinfirma B-GmbH in Höhe von 2.029.929,65 € geltend machte (ON 481, A-GmbH Rechnungen wurden vom Finanzamt…
…Der Senat machte von dem ihm eingeräumten Ermessen auf Aufhebung der angefochtenen Bescheide insbesondere deshalb Gebrauch, da im gegenständlichen Fall die fehlenden Ermittlungen einen Umfang annehmen, die allein in einem Vorhalteverfahren nicht durchgeführt werden können. Es ist daher zweckmäßig diese Ermittlungen von der Abgabenbehörde erster…
… 299 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweise. In der dagegen gerichteten Berufung beantragte der Bw. eine Ergänzung der…
…wenn der Antrag auf Aufhebung innerhalb dieser Frist eingebracht ist, auch nach Ablauf dieser Frist zulässig. Aus der Textierung des § 299 Abs. 1 BAO ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber dem Finanzamt betreffend die Vornahme von Aufhebungen der von ihm erlassenen Bescheide ein Ermessen einräumt…
…das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. beantragte mit Anbringen vom 13. April 2004 die Aufhebungen der bereits rechtskräftigen Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1997 bis 2002 gemäß § 299…
…1.473,04 (ATS) | 2002 | - 47.551,26 € | 32.848,74 € | 8.946,50 € Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den angefochtenen Bescheiden, den ursprünglich erlassenen Erstbescheiden, den von der Betriebsprüfung getroffenen Feststellungen und folgender Beweiswürdigung: Der Bw…
…Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. § 299 BAO gestattet Aufhebungen nur mehr, wenn der Bescheid sich als nicht richtig erweist. Der Inhalt eines Bescheides ist nicht richtig…
…entschieden: De Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden ersatzlos aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an…
…für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheide, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf…
…der Ansicht der Bw. sei die Frage, ob die Auswirkungen der Aufhebung von Bescheiden als geringfügig anzusehen sei oder nicht, anhand der konkreten Verhältnisse der jeweiligen Steuerpflichtigen zu messen (VwGH 12.4.1994, 90/14/0044: Eine Gewinnauswirkung unter 1% ist geringfügig). Auch der UFS…
…von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Datum vom 8. Jänner 2003 richtete das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide A) für die Jahre 1998 und 1999 an den Berufungswerber. Sie ergingen als Berichtigungen gemäß § 293 b BAO zu den Bescheiden…
…der Europäischen Union vorliege. Der Bw. sei sich bewusst, dass § 299 BAO eine antragsgemäße Aufhebung von Bescheiden durch die Abgabenbehörde I. Instanz nur für ihre eigenen Bescheide zulasse und eine Berufungsentscheidung kein Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz, sondern jener der II. Instanz sei. Die Behörde…
…angefochtenen Bescheide sind Aufhebungsbescheide und die nach Erlassung der Aufhebungsbescheide erlassenen Sachbescheide. Aufhebungsbescheide: Strittig ist, ob die Aufhebungsbescheide wegen Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör rechtswidrig (Bw.) oder rechtmäßig sind, weil eine Verletzung des Parteiengehörs ein im Berufungsverfahren sanierbarer Verfahrensmangel ist (Finanzamt). Die Aufhebung von Bescheiden…
…BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. beantragte mit Anbringen vom 16. April 2003 die Aufhebung des bereits rechtskräftigen Bescheides betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2000 gemäß § 299 BAO…
…dass diese Zahlungen Teile des Arbeitslohnes sind, nicht von der Hand zu weisen. Bei dieser Sachlage liegt die für eine Bescheidaufhebung erforderliche Gewissheit, dass der Bescheid mit einer Rechtswidrigkeit behaftet ist, nicht vor. Der Antrag auf Aufhebung gemäß § 299 BAO wurde daher zu Recht abgewiesen…
…Außenstelle Salzburg (Rechtsmittelbehörde) vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 299 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Gemäß § 207 Abs…
… 299 BAO vorliegen (Ritz, Aufhebung von Bescheiden nach § 299 BAO, ÖStZ 2003/240; Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar³, Tz. 40 zu § 299). Laut Rechtsprechung (VwGH 2. 7. 1998, 98/16/105) hat die Bescheidbegründung der/die Aufhebungsgrund/-gründe zu enthalten und wie bereits ausgeführt die Gründe für…
… 299 BAO darzulegen (Ritz, Aufhebung von Bescheiden nach § 299 BAO, ÖStZ 2003/240). In der Bescheidbegründung von Aufhebungsbescheiden müssen nämlich nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 2.7.1998, 98/16/0105) die Aufhebungsgründe enthalten sein. Die Begründung hat weiters die Gründe für die Ermessensübung…
…derartigen Aufhebung von Bescheiden nachträglich hervorgekommene Sachverhalte nur mehr im Wege einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO berücksichtigt werden könnten. Mit Ausfertigungsdatum 17. Jänner 2003 verfügte das Finanzamt A die Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO und erließ (neue) Bescheide…