BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme der Veranlagungsbescheide für 1994 und Folgejahre gem. § 303 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten…
…vorliegender Broschüre beträgt die Studiendauer fünf Semester. Während dieser Zeit sind Pflichtveranstaltungen im Ausmaß von 600 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Dies entspricht 40 Semesterstunden und bedingt eine Arbeitsbelastung im Gegenwert von 74 ECTS-Anrechnungspunkten. Am Ende des Lehrganges findet eine mündliche Prüfung statt. Weiters wurde ausgeführt…
…Tat habe keine Tatfolgen nach sich gezogen; sein Verschulden sei als geringfügig anzusehen, da dieses nur auf Verwechslungen infolge überdurchschnittlicher Arbeitsbelastung zurückzuführen sei. Korrekterweise hätte die Behörde ihm jedoch keine bescheidmäßige Verwarnung erteilen, sondern das Finanzstrafverfahren einstellen müssen. Unmittelbar nach Erkennen seines Fehlers habe er…
…können und daraus profitieren. Gerade in der heutigen Zeit, in der der Umgang mit Bürgern teilweise sehr schwierig sei, die Arbeitsbelastung und der Zeitdruck ebenfalls immer mehr würden, könne mit dem Erlernten eine bessere Bewältigung des Berufsalltages bewirkt werden. < Rechnung vom 6. April 2009 …
…ein Jahr lang im Reha-Hof y gewesen, wo er in der Tagesstruktur gearbeite habe. Die dortige Arbeitsbelastung im Ausmaß von fast 40 Stunden habe er nicht erbringen können, obwohl er nur einfache Tätigkeiten habe verrichten müssen. Ein weiterer Grund für den Abbruch des Aufenthaltes…
…worden (vgl. dazu Guthaben laut Jahresumsatzsteuererklärung 2003). Ähnlich verhalte es sich auch hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlung 10/03. Mittlerweile habe die Bf. durch die vermehrten Säumniszuschläge ihre Arbeitsüberlastung bzw. die Tatsache, dass sie für ihre Arbeit beim betrieblichen Rechnungswesen zusätzliche Unterstützung benötige, erkannt. Eine Personalaufstockung sei…
…Das Verfahren sei in drei große Teile zerfallen. Nach dem Urteil I. Instanz im ersten Teil im Jahr 1999 sei die Arbeitsbelastung in den Folgejahren bis 2004 immer noch sehr hoch gewesen, so hätten die kaum weniger intensiven Teile 2 und 3 angeklagt und verhandelt…
…welcher im Wesentlichen wie folgt sinngemäß vorgebracht wurde: Die Nichtanmeldung der Umsatzsteuer sei lediglich auf ein Missverständnis zurückzuführen und keineswegs wissentlich erfolgt. Aufgrund einer starken Arbeitsbelastung ab Mitte 2005 und im Sommer 2005 vorgenommener notwendiger Investitionen bzw. einer Übersiedlung seien die steuerlichen Erledigungen vernachlässigt bzw…
…und der Betriebsorganisation sowie dem Dienstregime eingegliederte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen zu können. Allein darin liegt ein nicht zu vernachlässigendes Risiko des Geschäftsführers, zumal damit jedes Mehrentgelt bei Überstunden oder höherer Arbeitsbelastung entfällt. 2. Ein weiterer Aspekt, der die Risikogeneigtheit der Tätigkeit des Geschäftsführers zeigt…
…Betriebsorganisation sowie dem Dienstregime eingegliederte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen zu können. Allein darin liegt ein nicht zu vernachlässigendes Risiko des Geschäftsführers, zumal damit jedes Mehrentgelt bei Überstunden oder höherer Arbeitsbelastung entfällt. 2) Ein weiterer Aspekt, der die Risikogeneigtheit der Tätigkeit des Geschäftsführers zeigt, liegt darin…
…und der Betriebsorganisation sowie dem Dienstregime eingegliederte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen zu können. Allein darin liegt ein nicht zu vernachlässigendes Risiko des Geschäftsführers, zumal damit jedes Mehrentgelt bei Überstunden oder höherer Arbeitsbelastung entfällt. 2. Ein weiterer Aspekt, der die Risikogeneigtheit der Tätigkeit des Geschäftsführers zeigt…
…Betriebsorganisation sowie dem Dienstregime eingegliederte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen zu können. Allein darin liegt ein nicht zu vernachlässigendes Risiko des Geschäftsführers, zumal damit jedes Mehrentgelt bei Überstunden oder höherer Arbeitsbelastung entfällt. 2). Ein weiterer Aspekt, der die Risikogeneigtheit der Tätigkeit des Geschäftsführers zeigt, liegt darin…
…im 49. Lebensjahr stehe. Dazu würde noch kommen, dass durch die Neuorganisation der Medizinischen Universität Wien eine zusätzliche Arbeitsbelastung zu erwarten wäre, da die Lehrtätigkeit durch ein neues Medizincurriculum wesentlich zugenommen hätte. Weiters brachte der Bw. vor, dass er kein eigenes Vermögen besitze, auf das…
…nicht gemeldeten Arbeitskräften, zu verschleiern bzw. seinen Erträgen auch - offizielle, in seine Buchhaltung aufnehmbare - Ausgaben gegenüber stellen zu können und andererseits seine Gewinn- und damit die Arbeitsbelastung zu verkleinern. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag vom 10. Juni 2003 führt der Bw. allgemein aus, dass die…
…werden. Zudem sei anzumerken, dass infolge eines überraschenden Mitarbeiterabganges die verantwortliche Mitarbeiterin zu dieser Zeit einen weiteren Tätigkeitsbereich zu verantworten gehabt hätte und der Irrtum auf die damit verbundene zusätzliche Arbeitsbelastung zurückzuführen wäre. In der Vergangenheit hätte diese Mitarbeiterin ihre Tätigkeit jedoch immer fehlerlos abgewickelt…
…Buchhalter, Sekretär, Lager- und Reinigungsarbeiter in einer Person gewesen. Durch diese große Arbeitsbelastung sei er immer mehr unter Druck gekommen. Dazu sei noch gekommen, dass der Bf. ein zweites berufliches Standbein habe aufbauen wollen und im Frühjahr 1999 mit Herrn T.K. die Firma V…
…Burnout-Prävention und Entspannungstechniken vorstellen werde. Sie nahm Bezug auf die Wifo-Studie "Krankmacher und was sie kosten": Danach könnten enorme Kosten im Krankenstandsbereich gespart werden durch Reduzierung von "Krankmachenden psychischen Arbeitsbelastungen wie Stress und Arbeiten unter Zeitdruck". Auf einen weiteren Vorhalt der Abgabenbehörde zweiter…
…Professionalisierung, Reflexion, Verständnis und Bewältigung von schwierigen beruflichen Situationen sowie die Unterstützung eines angepassten Umgangs mit Stressquellen und Arbeitsbelastungen. Das Ziel der Bw. sei mit den Supervisionsstunden sowohl im eigenen Bereich als auch in späterer, unmittelbarer Folge zum Nutzen der Kunden eine breitgefächertere Kompetenz ihrer…
…Eine Inkontinenz ist eine Behinderung, die in ihrem Fall 60% bedeutet. Dies muss per se nicht die Erwerbsfähigkeit massiv mindern und hängt stark mit den Arbeitsbelastungen des Berufs/Arbeitsplatzes zusammen. Bei einer Arbeit in einem Nassbereich mit teilweise kalten Böden, bei der auch ein Heben…
…dass der Bw. bei gleicher Arbeitsbelastung wesentlich höhere Umsätze erzielen konnte als es der Durchschnitt laut Studie (€ 78.100,-) erwarten lässt. Ein durchschnittlicher Umsatz bei dem vom UFS angenommenen Durchschnittssatz läge somit bei € 130.747,- (€ 78.100,- mal 1,6741) wobei die…