…und einer Überrechnung vom 11. Dezember 2002 in Höhe von € 10.228,65 auf das Abgabenkonto der S-GmbH ergeben sich auch aus der Aktenlage keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel, zumal dies auch durch die laut…
…Ermittlungspflicht. Eine solche Pflicht bestehe, wenn sich aus der Aktenlage deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergäben. Die Anmeldung des Konkurses werde wohl der deutlichste Beweis der Zahlungsunfähigkeit sein. Das Finanzamt habe die Bw. als Geschäftsführerin jedoch nie zur Stellungnahme darüber aufgefordert…
…entbindet nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.9.2004, 2003/16/0080) auch eine qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters die Behörde nicht von jeglicher Ermittlungspflicht; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.6.1996, 92/17/0083) keineswegs ausreichend konkret das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung dargetan, weil er konkrete Gründe hiefür nicht vorgebracht hat. Auch aus der Aktenlage ergeben sich mangels diesbezüglicher Eingaben bzw. Feststellungen keine deutlichen Anhaltspunkte für das…
…bei der Primärschuldnerin auf die Haftung der Bw.. Dabei übersehe die Behörde, dass die grundsätzliche Mitwirkungspflicht des Vertreters die Behörde selbst nicht von jeglicher Mitwirkungspflicht entbinde. Eine derartige Ermittlungspflicht bestehe etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur…
…nicht von jeglicher Ermittlungspflicht; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Eine Zuordnung der Umsatzsteuernachforderung zu einem bestimmten Monat ist nicht möglich, so dass vom Fälligkeitstag 15. Februar 2005 auszugehen ist…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.6.1996, 92/17/0083) keineswegs ausreichend konkret das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung dargetan, weil sie konkrete Gründe hiefür nicht vorgebracht hat. Auch aus der Aktenlage ergeben sich mangels diesbezüglicher Eingaben bzw. Feststellungen keine deutlichen Anhaltspunkte für das…
…hat. Infolge von Teilzahlungen auf das Abgabenkonto der B-GmbH durch den Bw. bis 19. Februar 2002 (S 6.783,00) ergeben sich auch aus der Aktenlage keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel bis zu diesem Zeitpunkt, zumal…
…00, 18. Dezember 2000: S 6.020,00) ergeben sich auch aus der Aktenlage keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel bis zu diesem Zeitpunkt, zumal aus dem Verkauf des Unternehmens der R-GmbH mit Vertrag vom 13. Juli…
…Einstellung der Zahlungen nach dem 17. Februar 1998 ergeben sich in Verbindung mit dem Vorbringen des Bw. (Konkurseröffnung über das Vermögen der Tochtergesellschaft am 31. März 1998) ab diesem Zeitpunkt aus der Aktenlage deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung, daher war der…
…Einstellung der Zahlungen nach dem 17. Februar 1998 ergeben sich in Verbindung mit dem Vorbringen des Bw. (Konkurseröffnung über das Vermögen der Tochtergesellschaft am 31. März 1998) ab diesem Zeitpunkt aus der Aktenlage deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung, daher war der…
…der Aktenlage keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben zum Fälligkeitstag erforderlichen Mittel, zumal auch in der Bilanz zum 31. Dezember 2000 noch ein Bankguthaben in Höhe von S 89.022,58 ausgewiesen ist. Auch die bloße Behauptung, die vorhandenen Mittel…
…deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen von Mitteln zur Abgabenentrichtung ergeben, nachgekommen. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des Finanzamtes, etwa zur amtswegigen Beibringung des Insolvenzaktes der Primärschuldnerin, besteht nicht. Da - wie obig ausgeführt wurde - es Sache des Vertreters ist, nachzuweisen, ob eine Befriedigung des Abgabengläubigers bezüglich der…
…schon auf Grund der bereits angeführten Umsätze keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel, zumal zudem laut Niederschrift über die Vernehmung des Beschuldigten vom 7. März 2001 mit Ende Oktober 2000 das Betriebsareal, die Markenvertretung und das Grundstück verkauft…
…Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann…
…treffe und diesem die grundsätzliche Beweislast des Geschäftsführers betreffend das Fehlen der erforderlichen Mittel zur Abgabenentrichtung obliege, entbinde die Behörde dann nicht von ihrer Ermittlungs- und Feststellungspflicht, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen dieser Mittel ergeben (VwGH ÖStZB 1992,138 f)…
…Fälligkeiten bereits geraume Zeit vor der Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion auf. Gründe, weshalb der Berufungswerber für die Entrichtung dieser Abgaben nicht Sorge tragen habe können, wären in der Vorhaltsbeantwortung nicht vorgebracht worden, insbesondere sei das Fehlen der Mittel und die Gleichbehandlung der Gläubiger in keiner Weise…
…aus der Aktenlage jedoch deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung, daher war der Berufung mangels entgegenstehender Feststellungen hinsichtlich der danach fällig gewordenen Abgaben (ab der am 16. September 2002 fälligen Umsatzsteuer 5-7/2002) stattzugeben. Somit verbleibt die Haftung für die Umsatzsteuer…
…wenn der Nachweis, dass die Abgabenbehörde gegenüber anderen Gläubigern nicht schlechter behandelt worden sei, nicht erbracht werde. Pauschale Behauptungen einer Gleichbehandlung aller Gläubiger würde nicht ausreichen. Deutliche Anhaltspunkte für das gänzliche Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergebe sich aus der Aktenlage nicht. Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz…
…€ 52.324,43, € 52.499,43, € 82.324,43 und € 67.004,67 ergeben sich auch aus der Aktenlage keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel für diesen Zeitraum, zumal zur Erzielung von Umsätzen im…