…denen gegenüber die Leistungen erbracht wurden, aufgetreten ist. Denn nur dann kommt ihr die Dispositionsmöglichkeit über die Ausführung der in Rede stehenden Leistung zu. Zweifelsohne gab es keine Geschäftsunterlagen und auch keine anderen Anhaltspunkte dafür, dass die Bw. nach außen hin in Form einer Vertragsbeziehung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., L.gxx, vertreten durch WTG Steuerberatungsgesellschaft mbH, 1030 Wien, Am Modenapark 10, vom 12. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20, vertreten durch Hofrätin Dr. Edith Satovitsch, vom 19. Juli 2005…
…wurde auch von R.K., welcher im Zeitraum Mai bis Oktober 2001 als Restaurantleiter der Fa. G-GmbH tätig war, inhaltlich bestätigt. Es ergeben sich daher aus der Aktenlage maßgebliche Anhaltspunkte dafür, dass im Zeitraum der Geschäftsführung des Bw. massive Diebstähle durch Angestellte des Gastronomiebetriebes…
…da nach Zahlung von S 145,00 am 11. März 1999 nach dem Akteninhalt keinerlei Anhaltspunkte mehr für das Vorhandensein von Mitteln zur Abgabenentrichtung bestehen. Dies betrifft die Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer für das zweite bis vierte Kalendervierteljahr 1999 in Höhe von je S 6…
…Darlehen NM und Darlehen CM bereinigt, ohne dass eine Rückzahlung erfolgt wäre. Auf Grund dieser Feststellungen der Betriebsprüfung lagen gewichtige Anhaltspunkte für die Entstehung des Abgabenanspruches hinsichtlich der Umsatz-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer 1997 - 1999 und der Kapitalertragteuer 2000 in der im Sicherstellungsauftrag angeführten Höhe vor…
…weil er konkrete Gründe hiefür nicht vorgebracht hat. Auch aus der Aktenlage ergeben sich schon auf Grund der bereits angeführten Umsätze keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel, zumal zudem laut Niederschrift über die Vernehmung des Beschuldigten vom 7…
…Von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens hat sie nur dann abzusehen, wenn die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann (lit.a)), wenn die Tat kein Finanzvergehen bildet (lit.b)), wenn der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Umstände…
…2006 in Höhe von € 200,11 entrichtet am 17. August 2006) ergeben sich auch aus der Aktenlage bis zu diesem Zeitpunkt keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel, zumal der L-GmbH auch antragsgemäß zahlreiche Beträge zurückgezahlt wurden…
…und einer Überrechnung vom 11. Dezember 2002 in Höhe von € 10.228,65 auf das Abgabenkonto der S-GmbH ergeben sich auch aus der Aktenlage keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel, zumal dies auch durch die laut…
…€ 52.324,43, € 52.499,43, € 82.324,43 und € 67.004,67 ergeben sich auch aus der Aktenlage keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel für diesen Zeitraum, zumal zur Erzielung von Umsätzen im…
…September 2000: S 6.879,00, 18. Dezember 2000: S 6.020,00) ergeben sich auch aus der Aktenlage keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel bis zu diesem Zeitpunkt, zumal aus dem Verkauf des Unternehmens der R-GmbH…
…in seinem Büro, weder nachvollziehbar noch glaubwürdig erscheint. Auf Grund der zuvor angeführten Feststellungen liegen somit zumindest gewichtige Anhaltspunkte für die Erbringung der in den Eingangsrechnungen erfassten Leistungen - unabhängig von deren tatsächlicher Existenz - nicht durch die angegebenen Subfirmen sondern durch die Bw. und damit für…
…1997 letztmalig Zahlungen in Höhe von S 2.100,00 (Exekutionsgebühr) und S 2.887,00 (Stadtkasse 9/96) geleistet wurden, deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben erforderlichen Mittel ab diesem Zeitraum aus der Aktenlage, zumal laut Vorbringen des Bw…
…der Anordnung des § 82 Abs.3 FinStrG das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens hat sie nur dann abzusehen, wenn die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann (§ 82 Abs.3 lit.a)), wenn die Tat kein Finanzvergehen bildet (§ 82 Abs.3…
…0047). Es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH vom 17.12.1996, 95/14/0130, oder vom…
…der Anordnung des § 82 Abs.3 FinStrG das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens hat sie nur dann abzusehen, wenn die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann (§ 82 Abs.3 lit.a)), wenn die Tat kein Finanzvergehen bildet (§ 82 Abs.3…
…Von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens hat sie nur dann abzusehen, wenn die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann (lit.a)), wenn die Tat kein Finanzvergehen bildet (lit.b)), wenn der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Umstände…
…82 Abs.3 FinStrG das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Von der Einleitung eines Strafverfahrens hat sie nur dann abzusehen, wenn die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann (lit.a)), wenn die Tat kein Finanzvergehen bildet (lit.b)), wenn der Verdächtige die ihm zur Last…
… eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Laut Aktenlage wurden bis einschließlich März 2002 (Zahllast: € 189,24) regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen erstattet und bis 30. Juli 2002 Zahlungen auf das Abgabenkonto der…
…des Vertreters die Behörde nicht von jeglicher Ermittlungspflicht; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Laut Bericht über das Ergebnis der Betriebsprüfung vom 16. Dezember 2003, auf dessen Ausführungen verwiesen wird…