…vorzunehmen. Dazu bestimmt der Abs.2 leg.cit: Ergibt die Prüfung gem. Abs.1 leg.cit, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichts fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Strafverfahren einzuleiten. Von der Einleitung eines Strafverfahrens hat sie nur…
…Der Schluss, er habe diese zu Schmuggelzwecken verwendet, sei völlig verfehlt und gehe -im Sinne einer "Vorverurteilung" - eindeutig zu seinen Lasten. Wäre nämlich sorgsam und die Rechte des Betroffenen wahrend ermittelt worden, wäre diese Schlussfolgerung unterblieben und die Entscheidung ("Absehen von der Einleitung eines Strafverfahrens…
…das Absehen von der Einleitung eines Strafverfahrens anzuordnen. Ergänzend dazu brachte der Bf in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 1.12.2005 (zum an ihn gerichteten Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 21.11.2005, in dem ihm in Entsprechung des § 115 FinStrG die Ergebnisse der nach…
…daß die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Strafverfahren einzuleiten. Von der Einleitung eines Strafverfahrens hat sie nur dann abzusehen und darüber einen Aktenvermerk mit Begründung aufzunehmen, c) wenn der Verdächtige die ihm zur…
…Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz nach der Anordnung des § 82 Abs.3 FinStrG das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Von der Einleitung eines Strafverfahrens hat sie nur dann abzusehen, wenn die Tat…
…von ihr bezogenen Zigaretten widerrechtlich nach Österreich bzw. in den EU-Raum gelangt seien, wäre es diesbezüglich zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gekommen, damit wäre das Verfahren mangelhaft gewesen. Bei richtiger Beurteilung der Sachlage hätte die belangte Behörde von der Einleitung des Strafverfahrens absehen…
…daher beantragt, von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach § 82 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz die ihr gemäß den §§ 80 und 81 FinStrG zukommenden Verständigungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Ein Verdacht…
…und das Absehen von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß der bezogenen Gesetzesstelle beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr zukommenden Verständigungen bzw. Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben…
…und das Absehen von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr zukommenden Verständigungen bzw. Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…Finanzstrafbehörde möge in Stattgebung dieser Beschwerde von der Einleitung des Strafverfahrens gegen den Bf. absehen bzw. das Strafverfahren einstellen, in eventu wird die Einholung eines medizinischen Gutachtens zum Beweis dafür beantragt, dass der Bf. im relevanten Zeitraum aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht in der Lage war…
…subjektiven Tatbestand. Der Einwand, die Finanzstrafbehörde hätte von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen mangelnder Strafwürdigkeit abzusehen gehabt, ist zunächst aus dem Blickwinkel der kopulativen Konjunktion "und" des § 25 FinStrG zu betrachten. Demnach setzt das Absehen von der Strafe das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus. Beim…
…subjektiven Tatbestand. Der Einwand, die Finanzstrafbehörde hätte von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen mangelnder Strafwürdigkeit abzusehen gehabt, ist zunächst aus dem Blickwinkel der kopulativen Konjunktion "und" des § 25 FinStrG zu betrachten. Demnach setzt das Absehen von der Strafe das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus. Beim…
…subjektiven Tatbestand. Der Einwand, die Finanzstrafbehörde hätte von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen mangelnder Strafwürdigkeit abzusehen gehabt, ist zunächst aus dem Blickwinkel der kopulativen Konjunktion "und" in § 24 FinStrG zu betrachten. Demnach setzt das Absehen von der Strafe das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus. Beim…
…auf den subjektiven Tatbestand. Der Einwand, die Finanzstrafbehörde hätte von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen mangelnder Strafwürdigkeit abzusehen gehabt, ist zunächst aus dem Blickwinkel der kopulativen Konjunktion "und" in § 25 FinStrG zu betrachten. Danach setzt das Absehen von der Strafe das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen…
…Finanzstrafbehörde hätte von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen mangelnder Strafwürdigkeit abzusehen gehabt, ist zunächst aus dem Blickwinkel der kopulativen Konjunktion "und" in § 25 FinStrG zu betrachten. Danach setzt das Absehen von der Strafe das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus. Beim Fehlen auch nur eines dieser…
…die von ihr veräußerten Zigaretten auf einem Flohmarkt gekauft zu haben. Die Behörde hätte sohin nicht ein Finanzstrafverfahren gemäß § 83 FinStrG einleiten, sondern gemäß § 82 Abs. 3 lit. a und c leg. cit. von der Einleitung eines Strafverfahrens absehen müssen. Der Bf hat in seiner…
…gewesen. Der zugrunde liegende Bescheid über die Einleitung eines Strafverfahrens sei im gegenständlichen Schreiben vom 12. Juni 2006 zitiert. Der Bescheid sei von ihm so verstanden worden, dass Zahlungen nicht fristgerecht in Einklang zu den Terminerfordernissen erfolgt wären. Er habe bei der Abfassung des Rechtfertigungsschreibens…
…Einleitung der Untersuchung in einem Finanzstrafverfahren liegt (z.B. VwGH vom 2.8.1995, 95/13/0172). Gegen den Bf wurde das Finanzstrafverfahren deshalb eingeleitet, weil er im Wesentlichen verdächtigt wird, zwei Stangen Zigaretten ausländischer/polnischer Herkunft, hinsichtlich welcher zuvor ein/e Schmuggel/Verkürzung von…
…kommen müssen, dass von der Einleitung eines Strafverfahrens gemäß § 82 Abs.3 FinStrG abzusehen ist, da die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden könne und die Bf. die ihr zur Last gelegte Tat auch nicht begangen habe. Der Verdacht gegen die Bf. sei…
…Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von € 160,00 vorgeschrieben. Zur Begründung führt die Finanzstrafbehörde erster Instanz aus, dass auf Grund des durchgeführten Finanzstrafverfahrens, insbesondere Einsichtnahme in die Lohnsteuerakten und den Strafakt nachfolgender Sachverhalt feststehe. Im Juni 2004habe im Betrieb des Beschuldigten eine Lohnsteuerprüfung…