…vorzunehmen. Dazu bestimmt der Abs.2 leg.cit: Ergibt die Prüfung gem. Abs.1 leg.cit, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichts fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Strafverfahren einzuleiten. Von der Einleitung eines Strafverfahrens hat sie nur…
…Der Schluss, er habe diese zu Schmuggelzwecken verwendet, sei völlig verfehlt und gehe -im Sinne einer "Vorverurteilung" - eindeutig zu seinen Lasten. Wäre nämlich sorgsam und die Rechte des Betroffenen wahrend ermittelt worden, wäre diese Schlussfolgerung unterblieben und die Entscheidung ("Absehen von der Einleitung eines Strafverfahrens…
…das Absehen von der Einleitung eines Strafverfahrens anzuordnen. Ergänzend dazu brachte der Bf in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 1.12.2005 (zum an ihn gerichteten Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 21.11.2005, in dem ihm in Entsprechung des § 115 FinStrG die Ergebnisse der nach…
…daß die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Strafverfahren einzuleiten. Von der Einleitung eines Strafverfahrens hat sie nur dann abzusehen und darüber einen Aktenvermerk mit Begründung aufzunehmen, c) wenn der Verdächtige die ihm zur…
…Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz nach der Anordnung des § 82 Abs.3 FinStrG das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Von der Einleitung eines Strafverfahrens hat sie nur dann abzusehen, wenn die Tat…
…von ihr bezogenen Zigaretten widerrechtlich nach Österreich bzw. in den EU-Raum gelangt seien, wäre es diesbezüglich zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gekommen, damit wäre das Verfahren mangelhaft gewesen. Bei richtiger Beurteilung der Sachlage hätte die belangte Behörde von der Einleitung des Strafverfahrens absehen…
…daher beantragt, von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach § 82 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz die ihr gemäß den §§ 80 und 81 FinStrG zukommenden Verständigungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Ein Verdacht…
…und das Absehen von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß der bezogenen Gesetzesstelle beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr zukommenden Verständigungen bzw. Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben…
…subjektiven Tatseite eines (Verwaltungsstraf-)Täters. Zur Rechtsnatur des Ermahnungsbescheides ist festzuhalten, dass für diesen ob zwingenden Beinhaltens eines Schuldspruches dieselben Vorschriften wie für Straferkenntnisse gelten (Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht5, Rz 846). § 45 Abs. 1 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen…
…und das Absehen von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr zukommenden Verständigungen bzw. Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
… 45 Abs. 1 Z 4 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beschuldigten gering sind. Gemäß…
… 45 Abs. 1 Z 4 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beschuldigten gering sind. Gemäß…
…Unrechtsgehalt der verfahrensgegenständlichen Verwaltungsübertretung ist im Hinblick auf den Sachverhalt - selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen - nicht gerade gering. Schon aus diesem Grund kann die Anwendung des § 45 Abs. 1 Z. 4 VStG (betreffend dem Absehen von der Fortführung eines Strafverfahrens bzw. der Verhängung einer…
…Fahrzeug ohne Kennzeichnung mit einem gültigen Parkschein in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt habe. Die Beschwerde richtete sich auch bloß gegen die Verhängung einer Geldbuße bzw. Ersatzfreiheitsstrafe. Gemäß § 45 Abs. 4 VStG kann die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens absehen und die Einstellung…
…Verwaltungsgericht auf Antrag oder, wenn es dies für erforderlich hält, von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen. Gemäß § 45 Abs. 1 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn 1. die dem Beschuldigten zur…
…Wien mit Hauptwohnsitz (an einer anderen Adresse) gemeldet war. Vorläufiges Absehen von der Fortführung des Strafverfahrens am 4. 9. 2014 Mit Aktenvermerk vom 4. 9. 2014 wurde das vorläufige Absehen von der Fortführung des Strafverfahrens nach § 34 VStG verfügt, da der Aufenthaltsort des Beschuldigten trotz…
…Behörde hat von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn 1. die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder keine Verwaltungsübertretung bildet" Nicht erwiesen werden kann die Tat, wenn die Beweise für einen Schuldspruch nicht…
…sinngemäß anzuwenden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen.“ § 45 Abs. 1 VStG bestimmt u.a.: „§ 45. (1) Die Behörde hat von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn…
…nur schwer hätte vermieden werden können, ist auf Grund der Tatumstände nicht anzunehmen und es kann daher Ihr Verschulden nicht als geringfügig angesehen werden. Die Behörde hat von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich…
…belangte Behörde von einer Bestrafung absehen müssen oder dies zumindest als erheblichen Milderungsgrund gewichten müssen. Die verhängte Strafe sei somit weder tat- noch schuldangemessen. § 45 VStG idF ab 01.01.2014 normiert: "(1) Die Behörde hat von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und…