…diesbezügliche konkrete Einflussnahme des HG auf das Verhalten seiner Ehegattin nicht erweislich. In Anbetracht der Komplexität des Sachverhaltes ist nach Ansicht des Berufungssenates weiters eine diesbezügliche vorsätzliche Vorgangsweise der Erstbeschuldigten trotz ihrer beschriebenen Motivlage zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung nicht erweisbar. Hätte aber AG die ihr gebotene…
…Umsätze gleichsam wieder vergessen. Ihm vernunftorientiertes Verhalten unterstellt, war HG ab Beginn der Betriebsprüfung notgedrungen von seinem allfälligen zusätzlichen Plan zur diesbezüglich dauerhaften Abgabenvermeidung abgekommen. Wenngleich durchaus zu vermuten, dass HG seine Vorgangsweise mit seiner Ehegattin abgesprochen hatte, finden sich objektiv keine ausreichend konkreten Umstände…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…
…auszugehen, ergäbe sich - unter Vornahme eines typisierten Abschlages um ein Drittel zur Berücksichtigung des tatbildimmanenten geringeren Unrechtsgehaltes der im Vergleich zu Hinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG nur vorübergehenden Abgabenvermeidungen bei Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - ein Ausgangswert an Geldstrafe von gerundet…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Gerhard Bachmann und Wolfgang Baur als weitere Mitglieder des Senates in…
…30.662,99 X 2 = € 61.325,98. Hinsichtlich der verkürzten Umsatzsteuern für 2008 und 2009 bzw. hinsichtlich der Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr 2008 war vom Beschuldigten - wie ausgeführt - eine endgültige Abgabenvermeidung angestrebt worden; dieser Aspekt ist hinsichtlich der hinterzogenen Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner…
…der VwGH in einem ähnlich gelagerten Fall in seinem Erkenntnis vom 19.12.2001, 2001/13/0225, ausgeführt: Die im Beschwerdefall von der beschwerdeführenden Partei verfolgte Strategie der Abgabenvermeidung besteht im Versuch, dem Mehrheitsgesellschafter auf der Basis der Abgabenerklärungen der Gesellschaft unter einem solchen Titel…
…Auch war die C & Co OEG aufgrund der eigenen Eingaben (durch den Beschuldigten oder von ihm veranlasst) steuerlich erfasst. Es ist daher im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass sein Tatplan nicht auf eine endgültige Abgabenvermeidung ausgerichtet war, weshalb allenfalls versuchte Abgabenhinterziehungen nach …
…bzw. unternehmerische Betätigung als Immobilienmakler gegenüber dem Fiskus jetzt und für die Zukunft soweit zu verschleiern, dass eine rechtswidrige Abgabenvermeidung möglichst im Höchstausmaß eintreten würde, damit er die Geldmittel für die andernfalls vom Finanzamt geforderten Einkommensteuern und die lukrierten Gelder aus den vereinnahmten Umsatzsteuern anderweitig…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Sybille Regensberger und Mag. Thomas Karner als weitere Mitglieder des Senates in…
…u.a.). Andernfalls ginge gerade derjenige Täter, welcher jegliche Beschäftigung mit seinen abgabenrechtlichen Pflichten vermeidet und sich daher auch in Unkenntnis über die konkrete Höhe seiner solcherart eingetretenen rechtswidrigen Abgabenvermeidung bzw. des Zahlungsverzuges befinden muss, straffrei, was nicht der Gesetzessystematik entsprechen kann. T hat daher…
… 33 Abs.1 FinStrG in Form einer Beitragstäterschaft zu verantworten. Wird er dazu von seinem Klienten mit dem Tatplan einer illegalen Abgabenvermeidung aufgefordert bzw. angewiesen, stellt das Verhalten des Klienten für sich wiederum eine finanzstrafrechtlich relevante Bestimmung des Wirtschaftstreuhänders zu einem strafbaren Verhalten nach dem…
…Vorgehen des Beschuldigten zustande gekommen sind. A hat mit dem Tatplan, durch sein rechtswidriges Verhalten eine Abgabenvermeidung im Höchstausmaß zu erzielen, immer wieder einzelne Geschäftsfälle nicht oder nur teilweise in dem für den Fiskus vorgesehenen Belegwesen erfasst und solcherart veranlasst, dass immer wieder unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen…
… 21 Umsatzsteuergesetz 1994 entsprechenden Voranmeldungen [2006 bis Jänner 2007 in Fortführung seines Planes zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung im Höchstausmaß] eine Verkürzung [von Vorauszahlungen] an Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis November 2006 in Höhe von insgesamt € 6.172,00 bewirkt hat und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach…
…Höhe von ATS 44.947,00 zu bewirken versucht, indem er "Einnahmen aus Gewerbebetrieb nicht erklärt hat" [präzisiere: indem er keine Einkommensteuererklärungen beim Finanzamt eingereicht hat mit dem Ziel einer Abgabenvermeidung im Höchstausmaß und in der Hoffnung, die Abgabenbehörde möge die jeweilige Einkommensteuer mit Null…
…diesen ein wesentlicher Teil des Umsatzes bzw. Erlöses nicht aufgezeichnet worden ist). Wollte man eine Schätzung als für Finanzstrafzwecke grundsätzlich ausschließen, führte man den Gesetzesauftrag einer Sanktionierung der illegalen Abgabenvermeidung ad absurdum: Unterstellt man einem Finanzstraftäter ein vernunftorientiertes Verhalten, wird er logischerweise grundsätzlich danach trachten…
…auszugehen gewesen, berücksichtigt man den dem Tatbestand des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG immanenten Aspekt einer nur vorübergehenden Abgabenvermeidung vorweg mit einem Abschlag von einem Drittel der Strafdrohung (sohin im gegenständlichen Fall € 41.913,52, was einen Rahmen von etwa € 86.000,…
…gewesen, berücksichtigt man den dem Tatbestand des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG immanenten Aspekt einer nur vorübergehenden Abgabenvermeidung vorweg mit einem Abschlag von einem Drittel der Strafdrohung (sohin im gegenständlichen Fall € 1.548,41, was einen Rahmen von etwa € 36.000,-- ergäbe)…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG immanenten Aspekt einer nur vorübergehenden Abgabenvermeidung vorweg mit einem Abschlag von einem Drittel der Strafdrohung (sohin im gegenständlichen Fall € 17.729,65, was einen Strafrahmen von etwa € 43.000,-- ergäbe), wäre also eine Geldstrafe von rund €…
…Berücksichtigt man den Umstand des verringerten Unwertgehaltes der gegenständlichen Abgabenhinterziehungen in Anbetracht der zum Vorwurf gemachten lediglich angestrebten vorübergehenden Abgabenvermeidung durch Abschlag eines Drittels und hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe und die sonstigen zu beachtenden Kriterien die Waage und wäre von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen…