…im Februar 2011 rückwirkend die Familienbeihilfe inklusive Erhöhungsbetrag, da er wegen einer chronischen Muskelerkrankung und anderer Leiden erwerbsunfähig sei und seine Behinderung bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sei. Laut Aktenlage (Seite 30 des Aktes) lebt der Bw. alleine und bestreitet seinen Lebensunterhalt von einer…
…zu keiner regelmäßigen Tätigkeit in der Lage) ein Gesamtgrad der Behinderung von 70% rückwirkend ab 1.12.2002 und dauernde Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde. Ergänzend wurde ausgeführt: Ob das Leiden bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist, kann aus den vorliegenden Aktenunterlagen nicht seriös abgeleitet werden…
…28.10.2008 geht neuerlich ein Gesamtgrad der Behinderung in Höhe von 80 vH hervor. Die zusätzlich vorgelegten Befunde erbrachten keine zusätzlichen Erkenntnisse. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit ist nicht vor dem 21. Lebensjahr aufgetreten. Patient bezieht sei 1993 I- Pension. Eine Nachuntersuchung ist nicht erforderlich - Dauerzustand…
…zum frühest möglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, f) für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle…
…freien Arbeitsmarkt sei nie gegeben gewesen. Da die Berufungswerberin jedoch laut Versicherungsdatenauszug nach Vollendung ihres 21. Lebensjahres für fünf Jahre bei der Stadtgemeinde L beschäftigt war und während dieser Zeit mit ihren Einkünften den Richtsatz gemäß 293 ASVG überschritten hatte, wies das Finanzamt mit Bescheid…
…die Bw. voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und weiters, ob dieser Zustand bereits vor dem vollendeten 21. Lebensjahr der Bw. eingetreten ist, gleichfalls wurde gebeten auf die Berufungseinwendungen der Rechtsvertretung der Bw. einzugehen und dabei auch das gerichtsärztl. Sachverständigengutachten…
…im Wesentlichen die bisherige Diagnose bestätigt und wiederum ein Gesamtgrad der Behinderung von 60% und ein Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr festgestellt. Nach abweisender Berufungsvorentscheidung wurde ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und die Durchführung einer…
…Einziger Streitpunkt des Berufungsverfahrens ist, ob dieser Zustand bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist. Das Finanzamt verneint dies im Abweisungsbescheid vom 22. September 2005 mit der Begründung, dass eine Erwerbsunfähigkeit aus dem Gutachten vom 16.9.2005 des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen…
…mag zutreffend sein, dass bezüglich der Bw., sowohl der Drogenmissbrauch, als auch eine psychische Erkrankung schon vor Erreichen der Volljährigkeit bzw. des 21. Lebensjahres vorgelegen haben. Es ist jedoch Sache des begutachtenden Arztes, anhand vorliegender Befunde und einer fachärztlichen Untersuchung der Bw., festzustellen, ab wann…
…die den genauen Beginn der Erkrankung erkennen lassen. Damit stehe fest, dass die Erwerbsunfähigkeit erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sei. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes widerlege eine mehrjährige Beschäftigung eines Kindes bei verschiedenen Arbeitgebern die für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs…
…erste stationäre Aufnahme, nachdem es schon Vorbehandlungen in anderen Einrichtungen (Grüner Kreis) gegeben habe. Es sei deshalb nach Ansicht der Sachwalterin ein Krankheitsverlauf von mehreren Jahren - d.h. beginnend vor dem 21. Lebensjahr der Bw. - anzunehmen. Anfang des Jahres 2003 wäre die Bw. zur Therapie…
…nach ihrem 21. Lebensjahr) in folgenden Dienstverhältnissen: 1.11.1998 bis 7.9.1999 - Gasthaus x 1.9.1999 bis 6.5.2000 - y GesmbH 30.7.2000 bis 15.8.2000 - z KEG 24.8.2000 bis 19.11.2000 - Gasthaus xx 10.1…
…Unterhalt zu verschaffen. Einziger Streitpunkt des Berufungsverfahrens ist, ob dieser Zustand bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist. Das Finanzamt verneint dies im Abweisungsbescheid vom 26. September 2005. Gegen diesen Bescheid wurde mit 28. September 2005 das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. In der Berufung…
…Zeit von 1.7.1996 bis 30.9.2000 im elterlichen Betrieb hauptberuflich tätig gewesen sei, so dass zum Zeitpunkt der Vollendung des 21.Lebensjahres keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vorgelegen habe. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wies der Bw und Sachwalter des J…
…Einrichtungen gab oder aber krankheitsbedingt die Inanspruchnahme von medizinischen/psychiatrischen Behandlungen abgelehnt bzw. ignoriert wurde. Ein Krankheitsverlauf von mehreren Jahren - d.h. beginnend vor dem 21. Lebensjahr - sei daher bei der Bw. anzunehmen. Als Beweis sei ein Sachverständigengutachten aus dem Fachbereich der Neurologie-Psychiatrie und…
…Schutz und Hilfe gewährt. Da ich um ihre Zukunft immer sehr besorgt war und nur das beste für sie wollte, hat sich für mich nie die Frage auf eine erhöhte Familienbeihilfe vor dem 21.Lebensjahr gestellt. Jedoch in der derzeitigen Situation, bei diesem geringen Einkommen…
…verschafft werden kann. Der Berufungswerber war zwar mit Unterbrechungen bei verschiedenen Dienstgebern beschäftigt, die Beschäftigung bestand aber vor der Vollendung des 21. Lebensjahres neben einem kurzfristigen Dienstverhältnis zwei volle Jahre. Auch danach folgte neben kurzfristen Dienstverhältnissen noch eine Beschäftigung in der Dauer von zwei Jahren…
…Das Finanzamt führt in der Vorlage der Berufung an den UFS aus, dass laut zwei Sachverständigengutachten die dauernde Erwerbsunfähigkeit nach dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Folgender Psychiatrischer Befund und Gutachten vom 24.1.1996 sind aktenkundig (erstellt durch eine Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie; Bl…
…auch kein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde ausgeführt, dass die Erkrankung der Berufungswerberin (Bw.) bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres bestanden und sich die Bw. seit dem Jahr 1991 wegen dieser Erkrankung bereits wiederholt in stationärer psychiatrischer Behandlung befunden habe…
…ich meine Berufsausbildung abbrechen. Ich beantrage die erhöhte Familienbeihilfe deshalb, da ich schon seit 1996 an Multipler Sklerose leide und meine Schulausbildung in Kanada nicht beenden konnte (also vor der Vollendung des 21. Lebensjahres) - bitte dies zu berücksichtigen." Beigelegt wurde das ärztliche Sachverständigengutachten, Dr. S…