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BFG RV/7104155/2020Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21.Lebensjahr durch schlüssiges Gutachten festgestellt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.06.2022

…von der belangten Behörde ein neuerliches Sachverständigengutachten beim Sozialministeriumservice angefordert wurde zu der Frage, ob der Bf. auf Grund einer vor dem 21. Lebensjahr eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich den Lebensunterhalt zu verschaffen. Zu der Untersuchung sei der Bf…

BFG RV/7104275/2017Vor Vollendung des 21. Lebensjahr eingetretene voraussichtliche dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht bescheinigt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.10.2017Teil 1/2

…dem Monat März 2016 festgestellt, also nach Vollendung Ihres 21.Lebenjahr. Demnach bestand die Abweisung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe ab dem Monat der Antragstellung Juli 2011 zu Recht. Ihrem Beschwerdebegehren konnte daher nicht stattgegeben werden. Gutachten Der Beschwerdevorentscheidung liegt folgendes Sachverständigengutachten vom 24. 4…

UFSW RV/2035-W/11Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nach dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2011

…im Februar 2011 rückwirkend die Familienbeihilfe inklusive Erhöhungsbetrag, da er wegen einer chronischen Muskelerkrankung und anderer Leiden erwerbsunfähig sei und seine Behinderung bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sei. Laut Aktenlage (Seite 30 des Aktes) lebt der Bw. alleine und bestreitet seinen Lebensunterhalt von einer…

UFSL RV/0407-L/10Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr bestätigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2011

…zu keiner regelmäßigen Tätigkeit in der Lage) ein Gesamtgrad der Behinderung von 70% rückwirkend ab 1.12.2002 und dauernde Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde. Ergänzend wurde ausgeführt: Ob das Leiden bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist, kann aus den vorliegenden Aktenunterlagen nicht seriös abgeleitet werden…

UFSL RV/0176-L/09Familienbeihilfe - Erwerbsunfähigkeit ist nach dem 21. Lebensjahr eingetreten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2009

…28.10.2008 geht neuerlich ein Gesamtgrad der Behinderung in Höhe von 80 vH hervor. Die zusätzlich vorgelegten Befunde erbrachten keine zusätzlichen Erkenntnisse. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit ist nicht vor dem 21. Lebensjahr aufgetreten. Patient bezieht sei 1993 I- Pension. Eine Nachuntersuchung ist nicht erforderlich - Dauerzustand…

UFSL RV/1474-L/07keine Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2008

…zum frühest möglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, f) für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle…

UFSL RV/0096-L/07Dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr gegeben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…freien Arbeitsmarkt sei nie gegeben gewesen. Da die Berufungswerberin jedoch laut Versicherungsdatenauszug nach Vollendung ihres 21. Lebensjahres für fünf Jahre bei der Stadtgemeinde L beschäftigt war und während dieser Zeit mit ihren Einkünften den Richtsatz gemäß 293 ASVG überschritten hatte, wies das Finanzamt mit Bescheid…

UFSK RV/0027-K/07Liegt eine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene dauernde Behinderung vor, sich selbst den Lebensunterhalt zu verschaffen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2008

…die Bw. voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und weiters, ob dieser Zustand bereits vor dem vollendeten 21. Lebensjahr der Bw. eingetreten ist, gleichfalls wurde gebeten auf die Berufungseinwendungen der Rechtsvertretung der Bw. einzugehen und dabei auch das gerichtsärztl. Sachverständigengutachten…

UFSL RV/0570-L/06Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2007

…im Wesentlichen die bisherige Diagnose bestätigt und wiederum ein Gesamtgrad der Behinderung von 60% und ein Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr festgestellt. Nach abweisender Berufungsvorentscheidung wurde ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und die Durchführung einer…

UFSG RV/0651-G/05Behinderung vor dem 21. Lebensjahr ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2006

…Einziger Streitpunkt des Berufungsverfahrens ist, ob dieser Zustand bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist. Das Finanzamt verneint dies im Abweisungsbescheid vom 22. September 2005 mit der Begründung, dass eine Erwerbsunfähigkeit aus dem Gutachten vom 16.9.2005 des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen…

BFG RV/2100649/2023Dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.08.2026

…Bezug der erhöhten Familienbeihilfe erfüllt, muss die Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sein und dies durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) aufgrund der erstellten Sachverständigengutachten bescheinigt werden. Die Sachverständigen im Sozialministeriumservice ziehen bei ihrer Diagnoseerstellung bzw. um den Zeitpunkt des Eintrittes…

BFG RV/7102986/2024Voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2025Teil 1/2

…Zusätzlich bestätigte das Sozialministeriumservice mit Bescheinigungen vom 12.04.2024 und 26.04.2024, dass keine Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr vorlag, woraufhin das Finanzamt die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 29.05.2024 als unbegründet abwies. Schließlich reichte der Bf dagegen den gegenständlichen Vorlageantrag vom…

BFG RV/7102986/2024Voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2025Teil 2/2

…voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: es bestand keine erwerbsunfähigkeit vor dem 21.Lebensjahr. Das ergibt sich einerseits aus den VGA und aus dem Gutachten Dris *** 7/2008: Aus orthopädischer Sicht sind d.PW alle leichten fallweise mittelschweren Tätigkeiten zumutbar. X Dauerzustand…

BFG RV/5100496/2024Kein Nachweis der Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres und kein FB-Anspruch bei Unterhaltspflicht durch den Ehegatten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.08.2024

…April 2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Aus der Begründung: "[…] Laut Gutachten des Sozialministeriumservice wurde bei Ihnen eine voraussichtliche dauernde Erwerbsunfähigkeit ab 1. März 2024 bescheinigt. Demnach ist die voraussichtliche dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr, also vor dem 1. November 2016…

BFG RV/7101259/2022Kein Nachweis einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.08.2022Teil 1/4

…welches einen Behinderungsgrad von 50% ab 2/2001 feststellt, d.h. nicht vor dem 21.Lebensjahr. Am 13.8.2020 langt ein Antrag auf Aufhebung gemäß § 299 BAO des Bescheides vom 3.12.2019 ein. Der Antrag wird mit Bescheid vom 2.3.2021 abgewiesen…

BFG RV/7100716/2021dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.12.2021

…1.1.2014 festgestellt. Eine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres wurde jedoch nicht bescheinigt. Ihr Antrag musste dahingehend abgewiesen werden." Mit dem am 17.04.2020 beim FA eingegangenem Schreiben vom 16.04.2020 brachte der Bf Beschwerde ein, beantragte darin eine neuerliche…

BFG RV/5101014/2021Voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor Vollendung des 21. Lebensjahres bescheinigt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2022

…H, der Sohn der Beschwerdeführerin, hat im August 2019 das 21. Lebensjahr vollendet. 2. Im November 2020 hat sich der Sohn der Beschwerdeführerin nicht in einer Berufsausbildung befunden (siehe Auszug aus der Datenbank der Sozialversicherung vom 04.01.2022). 3. Der Sohn der Beschwerdeführerin ist…

BFG RV/5100341/2019Erst spätere Manifestation einer vor dem 21. Lebensjahr eingetretenen Krankheit, die eine voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit nach sich zieht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2021

…wurden vom Finanzamt mit Bescheid vom 04.09.2018 mit der Begründung abgewiesen, laut Gutachten vom Sozialministeriumservice sei die dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr bestätigt worden. 3. Am 02.10.2018 langte beim Finanzamt eine Beschwerde (vom 01.10.2018) gegen den oben…

BFG RV/7100039/2015Nachweis einer bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen voraussichtlichen dauernden Erwerbsunfähigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.03.2015Teil 1/2

…2007 bzw 14.8.2007 wurde lediglich der Grad Ihrer Behinderung mit 50 vH (50 %) festgesetzt. Eine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Ihrem 21. Lebensjahr wurde in beiden Gutachten nicht bescheinigt. Diese Rechtsansicht wurde auch in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 8.10.2007 nicht abgeändert…

BFG RV/7105504/2014Eintritt der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr oder während einer Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.03.2015Teil 1/2

…da Behinderung nicht vor Vollendung des 21. Lebensjahres und auch nicht während einer späteren Berufsausbildung eingetreten ist. Antragszeitraum und Lebenslauf In einem undatierten Schreiben an das Finanzamt änderte der Bf "den Antrag auf "Erhöhte Familienbeihilfe" auf den Stichtag 2013/10 rückwirkend auf fünf Jahre." Zu…