…diesbezügliche (telefonische) Besprechung verwiesen". Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. mit Schreiben vom 7. Jänner 2004 (Akt Seite 27ff) Berufung und führte aus, gemäß Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 851 und 903 würden Kosten der Heilbehandlung, worunter auch ärztlich verordnete Kuren fallen würden, eine außergewöhnliche Belastung darstellen…
…Schreiben der Landesinnung Wien der Fleischer vom 13. April 2004 über das Ruhen der Gewerbeberechtigung, ein Schreiben der Wirtschaftskammer Wien vom 13. April 2004 (Nichtbetriebsmeldung ab 1. Jänner 2004), einen Auszug der Krankengeschichte des Bw. der AUVA vom 4. Februar 2004 sowie ein ärztliches Schreiben…
…Oktober 2002 (siehe ärztliches Schreiben vom 26. März 2004), wo entgegen den ärztlichen Ausführungen in diesem Zeitraum zwei Prüfungen absolviert wurden und eine Lehrveranstaltung (KU - Das Studium der Studienrichtung P, Zeugnis vom 3. November 2002) besucht wurde - die ärztliche Bestätigung als glaubhaft und schlüssig einzustufen…
…einer ärztlicher Verordnung zu erbringen. Dieser Nachweis wurde durch die Bw. nicht erbracht. Das Argument der Bw., dass sowohl die Abteilung im Krankenhaus als auch der behandelnde Arzt über die Einnahme der Präparate informiert gewesen sind, stellt keinen solchen Nachweis dar. Die Angabe im Schreiben…
…diese nachreichen zu können. H) Mit Schreiben vom 3. Februar 2010 übermittelte der Bw. ein neues fachärztliches Gutachten vom 8. Jänner 2010 von Dr. A.S., Ärztin für Allgemeinmedizin, und Dr. R.R., leitende Ärztin. Zusätzlich wurde nochmals eine Kopie der ärztlichen Bestätigung von Dr…
…ärztliche Verordnung als geeigneter Nachweis für die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme] nicht vorliegen. Zu den nachträglich (10. März 2009) erstellten Attesten ist zu sagen, dass diese Schreiben nach Ansicht des Unabhängige Finanzsenates zum einen in keiner Weise das Vorliegen einer im Vorhinein im Rahmen eines…
…ein ärztliches Sachverständigengutachten an. Aus dem Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen geht hervor, dass für M. ein Grad der Behinderung von 30 v.H. vorliegt. Das Finanzamt erließ mit 15.September 2005 einen abweisenden Bescheid. Gegen diesen Bescheid legte die Bw. mit Schreiben…
…Liezen legte die Berufung mit Schreiben vom 29. Juni 2009 dem Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vor und ersuchte, ein neuerliches Gutachten zu erstellen (beigelegt wurde der Beschluss des Bezirksgerichtes Judenburg vom 19.12.2006 über die Besachwalterung). Vom ärztlichen Sachverständigen des Bundesamtes für Soziales…
…vom 13. April 2004, dass aufgrund der vorliegenden ärztlichen Sachverständigengutachten (vom 21. August 2003 und 5. November 2003) keine erhebliche Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 für die Tochter der Bw vorliegt. Im gegenständlichen Fall wurde vom unabhängigen Finanzsenat mit Schreiben vom 11. Jänner 2006…
…Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe ab Mai 2002 ab, weil laut Gutachten nur ein Grad Behinderung von 30 v.H. festgestellt wurde. Die Berufungswerberin erhob mit Schreiben vom 4. Juni 2007 das Rechtsmittel der Berufung und führte dazu zusammenfassend aus, dass die Tochter schon seit ihrem vierten…
…Mit Schreiben vom 21.August 2008 wurde die Bw ersucht, eine vor Antritt der Kur ausgestellte ärztliche Bestätigung, aus der die Notwendigkeit, die Dauer der Kur und das Reiseziel (Kurort) hervorgeht, oder einen Nachweis des Kostenersatzes der Sozialversicherung beizubringen. Die Bw legte hierauf eine ärztliche…
…Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom 31. Mai 2007 eine dauernde Erwerbsunfähigkeit erst ab April 2005 bescheinigt wurde und daher die Voraussetzungen zur Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe nicht vorliegen würden. Mit Schreiben vom 30. Juni 2007 wurde gegen obgenannten Bescheid vom Berufungswerber das…
…dem ärztlichen Bericht der F für die strittigen Kuraufenthalte kein Rückschluss gezogen werden kann. Der vorgelegte Antrag auf Kuraufenthalt samt ärztlicher Stellungnahme vom 3. Februar 2005 wiederum datiert aus dem Jahr 2005 und hat sohin auf das streitgegenständliche Jahr 2003 keinen Einfluss. Die vorgelegten Schreiben…
…den Unterhalt zu verschaffen. Laut dem ärztlichen Sachverständigengutachten betrage der Grad der Behinderung des Sohnes der Bw. 40 v.H.. Der Anspruch auf Gewährung erhöhter Familienbeihilfe sei daher ab März 2005 nicht gegeben. Dagegen erhob die Bw. mit Schreiben vom 24. Jänner 2005 fristgerecht Berufung…
…Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, nicht mehr zu steht. Das Finanzamt erließ mit 29. Juli 2004 einen abweisenden Bescheid. Gegen diesen Bescheid legte die Berufungswerberin (Bw.) mit Schreiben vom 3. August 2004 das Rechtsmittel der Berufung ein. Als Begründung wurde Folgendes ausgeführt: Für meine Tochter…
…8. Juli 2008 sah sich der Unabhängige Finanzsenat außer Stande, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für X ab August 2007 als gegeben zu erachten. Beilagen: Ärztliches Sachverständigen-Gutachten vom 08.09.2008 Schreiben vom 19.08.2008 Salzburg, am 4…
…Fall zwar mehrere ärztliche Bestätigungen beigebracht worden. Der Großteil dieser war aber jeweils nicht vor Antritt der Kur(en) ausgestellt worden. So stammen die Stellungnahme des Facharztes für Orthopädie sowie auch dessen Befundbericht erst vom 19.3.2007; die Schreiben des ärztlichen Leiters des G…
…2006 mit dem Sachwalter des Berufungswerbers wurde festgehalten, dass ein allfälliger ärztlicher Bericht aus der Bundesheerzeit des Berufungswerbers das Berufungsbegehren untermauern könnte um so zu einem Anspruch auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe zu gelangen. Mit Schreiben vom 28. September 2006 teilte der Sachwalter des Berufungswerbers…
…woraufhin die Berufung mittels Berufungsvorentscheidung, der auch das neue ärztliche Zeugnis angeschlossen war, als unbegründet abgewiesen. Daraufhin übermittelte die Einschreiterin ein mit der Berufung inhaltlich wortgleiches Schreiben, welches vom Finanzamt als Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gewertet wurde. Über…
…deren Grad der Behinderung mindestens 50 v.H. beträgt. Mit Schreiben vom 10. Mai 2004 wurde dagegen das Rechtsmittel der Berufung eingebracht und wie folgt begründet: Mit Bescheid vom 15.4.2004 wurde das Ansuchen betreffend Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für meinen Sohn…