…ob die gepfändete Forderung (dem Bw. gegenüber) besteht oder nicht. Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Der Bestand der Forderung ist daher im Exekutionsbewilligungs(Pfändungs)verfahren nicht zu…
…keine der Körperschaftsteuer unterliegenden Einkünfte und auch keinen "Liquidationsgewinn" erzielt hätte, weshalb in Anbetracht des Umstandes, dass dem Bw. als Überweisungsgläubiger durch den Beschluss des Bezirksgerichtes Leopoldstadt vom 28. Mai 2002, Zl. 21 E 2706/02x-2 hinsichtlich der für die Jahre 1999-2001 im…
…wehren, der gesetzwidrigerweise in seine Interessensphäre eingreift. Es steht ihm daher nicht zu, Einwendungen des Abgabepflichtigen gegen den Überweisungsgläubiger geltend zu machen und aus dieser Sicht die Gültigkeit des Exekutionstitels in Frage zu stellen. Der Drittschuldner kann insbesondere vorbringen, dass ihn die Exekutionsbewilligung gesetzwidrig belastet…
…nicht entkräften. Alle diesbezüglichen Einwendungen des Drittschuldners können nicht im Pfändungsverfahren, sondern nur gegebenenfalls in einem anzustrengenden Zivilprozess (Drittschuldnerklage) releviert werden. Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte die Forderung nicht bestehen, so geht die Exekution ohnehin ins Leere. Hinweise…
…14/0020) ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, ob die gepfändete Forderung (dem Bw. gegenüber) besteht oder nicht. Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Der Bestand der…
…90/14/0020) nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, ob die gepfändete Forderung (dem Bw. gegenüber) besteht oder nicht. Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Der Bestand der…
…in seine Interessensphäre eingreift. Es steht ihm daher nicht zu, Einwendungen des Abgabepflichtigen gegen den Überweisungsgläubiger geltend zu machen und aus dieser Sicht die Gültigkeit des Exekutionstitels in Frage zu stellen (VwGH 12.11.1980, 3276/80). Der Drittschuldner kann insbesondere vorbringen, dass ihn die…
…1990, 90/14/0020) nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren ist, ob die gepfändete Forderung (dem Bw gegenüber) besteht oder nicht. Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Der…
…gegen jenen Ausspruch wehren, der in seine Interessensphäre eingreift. Es steht ihm nicht zu, Einwendungen des Abgabepflichtigen gegen den Überweisungsgläubiger geltend zu machen und aus dieser Sicht die Gültigkeit des Exekutionstitels in Frage zu stellen (VwGH 12.11.1980, 3279/80, Paul Liebeg Abgabenexekutionsordnung, Kommentar…
…Ob 98/95; 23.2.1998,3 Ob 377/97f; 25.7.1999 3 Ob 133/99a). Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte eine gepfändete Forderung nicht bestehen, dann ist die Pfändung wirkungslos (VwGH 29.5.1990, 90/14…
…Ob 98/95; 23.2.1998,3 Ob 377/97f; 25.7.1999 3 Ob 133/99a). Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte eine gepfändete Forderung nicht bestehen, dann ist die Pfändung wirkungslos (VwGH 29.5.1990, 90/14…
…wonach die Frage, ob die gepfändete Forderung zu Recht bestehe, nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren ist. Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Eine Verletzung von Rechten der…
…eingreift. Es steht ihm daher nicht zu, Einwendungen des Abgabepflichtigen gegen den Überweisungsgläubiger geltend zu machen und aus dieser Sicht die Gültigkeit des Exekutionstitels in Frage zu stellen (VwGH 12.11.1980, 3279/80). Dem Vorbringen der Bw., dass der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde…
…am 6.3.2006 (somit vor Durchführung der Forderungspfändung) aus ihrem Unternehmen ausgetreten sei. Offene und pfändbare Forderungen bestanden daher nicht (mehr), weshalb auch keinerlei Eingang aus dieser Forderungspfändung an den Überweisungsgläubiger zu verzeichnen war. Besteht eine gepfändete Forderung nicht, dann ist die Pfändung wirkungslos…
…zu verlangen und ihn notfalls zu klagen. Die Überweisung zur Einziehung bewirkt keinen Vermögensübergang, sondern macht den betreibenden Gläubiger zum gesetzlichen Vertreter des Verpflichteten. Die Überweisung ermächtigt und verpflichtet den Überweisungsgläubiger, die gepfändete Forderung im Namen des Verpflichteten einzuziehen, allenfalls einzuklagen und einzutreiben (§ 308 EO)…
…Drittschuldner kann sich nur gegen jenen Ausspruch wehren, der in seine Interessensphäre eingreift. Es steht ihm daher nicht zu, Einwendungen des Abgabepflichtigen gegen den Überweisungsgläubiger geltend zu machen und aus dieser Sicht die Gültigkeit des Exekutionstitels in Frage zu stellen (vgl. VwGH 27. 3. 2003…
…wehren, der in seine Interessensphäre eingreift. Es steht ihm daher nicht zu, Einwendungen des Abgabepflichtigen gegen den Überweisungsgläubiger geltend zu machen und aus dieser Sicht die Gültigkeit des Exekutionstitels in Frage zu stellen (VwGH 27.3. 2003, 2000/15/0067). Der Drittschuldner kann insbesondere vorbringen…
…Schlüssigkeit und eventuelle Unpfändbarkeit zu prüfen. Ob diese Forderung tatsächlich besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte eine gepfändete Forderung nicht (oder noch nicht) bestehen, dann ist die verfügte Pfändung…
…die Forderung tatsächlich besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte eine gepfändete Forderung nicht (oder noch nicht) bestehen, dann ist die verfügte Pfändung wirkungslos. Die Pfändung einer nicht bestehenden Forderung…
…er ausführt, dass nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren ist, ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht. Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht (oder noch nicht) bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Eine Verletzung…