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UFSW FSRV/0016-W/11Vorsätzliche Abgaben- und Monopolhehlerei mit Zigaretten nach §§ 37 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit. a FinStrG. Eingetretene Teilverjährung nach § 31 Abs.5 FinStrG. Vergleich der Rechtslage nach § 4 Abs.2 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)04.02.2011

… 31 Abs.1 FinStrG beginnt die strafrechtliche Verjährungsfrist nicht früher zu laufen als die Verjährungsfrist der zum Finanzvergehen gehörenden Abgaben, sie beginnt u.U. aber erst später zu laufen - der vorliegende Fall ist ein Beispiel dafür. Denn nach dem System des Art. 221 Abs.3…

UFSW FSRV/0094-W/06Strafaufhebungsgrund der Verjährung der Strafbarkeit. Fahrlässige Abgabenverkürzung gem. § 34 Abs. 1 FinStrG im Versuchstadium nicht strafbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.01.2007

…eine gesicherte Existenz aufzubauen. Es werde daher beantragt, die Strafe aufzuheben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten…

UFSW FSRV/0087-W/06Absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.05.2008

…Jahr, für die übrigen Finanzvergehen fünf Jahre. Nach Abs. 5 leg.cit. erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre verstrichen sind. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG beginnt die Verjährungsfrist zu laufen…

UFSW FSRV/0043-W/09Absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG. Günstigkeitsvergleich gemäß § 4 Abs. 2 FinStrG ist auch für den Strafaufhebungsgrund der Verjährung anzustellen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…jede Beteiligung an einem Versuch. Abs. 2: Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 11), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung…

UFSW FSRV/0118-W/07Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Verjährung der Strafbarkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.03.2008

…bestritten und eingewendet wird, dass keine verlässlichen und ausreichenden Feststellungen zur subjektiven Tatseite vom Spruchsenat getroffen worden seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen…

UFSW FSRV/0100-W/05Höhe der Geldstrafe. Absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.01.2006

…Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines…

UFSW FSRV/0128-W/08Vorsätzliche Nichtentrichtung im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten. Absolute Verjährung der Strafbarkeit von Lohnabgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2009

…Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder…

UFSW FSRV/0003-W/06Zustellung an den Vertretenen bei aufrechter Zustellvollmacht. Absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.02.2006

…31 Abs. 1 FinStrG ist als Beginn der Verjährungsfrist im Bezug auf Umsatzsteuer 1992 (=letztangeschuldigter Zeitraum) die aufgrund der abgegebenen unrichtigen Umsatzsteuererklärung 1992 mit Bescheid vom 16. Mai 1994 erfolgte zu niedrige Abgabenfestsetzung anzusehen. Als Tag des Eintrittes des Erfolgs im Sinne des § 31 Abs…

UFSL FSRV/0135-L/04Das Bestehen einer Abgabepflicht ist vom objektiven Tatbestand des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG nicht umfasst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)24.01.2006

…sodass ab diesem Zeitpunkt die Strafbarkeitsverjährung gemäß § 31 Abs. 4 lit. b FinStrG gehemmt wurde. Insgesamt ergibt sich, dass der Tatbestand der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG in objektiver wie in subjektiver Hinsicht erfüllt ist, sodass der Schuldspruch durch die Vorinstanz zu…

UFSW FSRV/0040-W/05Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG? Absolute Verjährung der Strafbarkeit. Vorliegen der Verhandlungsfähigkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2005Teil 1/2

…Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht entrichtet (abgeführt) wurden. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört…

UFSW FSRV/0040-W/05Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG? Absolute Verjährung der Strafbarkeit. Vorliegen der Verhandlungsfähigkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2005Teil 2/2

mittlerweile schon lange Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum berücksichtigt wurde. Unter Zugrundelegung dieser Strafbemessungserwägung erscheint die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. September…

UFSW FSRV/0130-W/0933 Abs.1 i. V. m. 13 FinStrG, 33 Abs. 2 FinStrG, Verfolgungsverjährung, absolute Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.11.2009

…des ihnen zweitfolgenden Monats, wobei nach § 31 Abs.1 letzter Satz FinStrG die Verjährungsfrist nicht früher zu laufen beginnt als die Verjährungsfrist für die Festsetzung der Abgabe, gegen die sich die Straftat richtet. Seit der Novelle des Steuerreformgesetzes 2005, BGBL I 2004/57 wirksam mit…

UFSL FSRV/0071-L/05Hartnäckige vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch den Inhaber einer Fremdenpension; notwendige Darlegung, warum keine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG; keine absolute Verjährung infolge Anhängigkeit beim VwGH; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.11.2008

…umgerechnet € 17.746,28) zu verantworten. Zur Verjährung der Strafbarkeit ist im gegenständlichen Fall auszuführen: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die (bei Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG) dreijährige bzw. (bei Abgabenhinterziehungen) fünfjährige Verjährungsfrist beginnt…

UFSL FSRV/0032-L/06Berufung gegen Erkenntnis des Spruchsenates, subjektive Tatseite für eine Abgabenhinterziehung ist nicht erweisbar, wohl jedoch für Finanzordnungswidrigkeiten nach §§ 49 Abs. 1 lit. a und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, wobei die Verjährungsfristen zu beachten waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008

…im § 31 Abs. 1 FinStrG normierten Jahresfrist - eingeleitet. Entgegen der Intention des Verteidigers war somit zum Zeitpunkt der Einleitung des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens eine Verjährung der Strafbarkeit noch nicht eingetreten. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs…

UFSW FSRV/0117-W/06Ist Verkürzung von Kapitalertragsteuer als fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG oder als Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG anzusehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.02.2007

…Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermins für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder…

UFSW FSRV/0112-W/04Vorliegen einer fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG bei unwidersprochener Hinnahme einer zu niedrigen Schätzung durch die Abgabenbehörde. Verjährung der Strafbarkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2005

…möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört…

UFSW FSRV/0035-W/04Subjektive Tatseite einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Irrtum über die Strafbarkeit eines tatbildmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.02.2005Teil 1/2

…Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist…

UFSL FSRV/0009-L/07Kein Übergang einer Finanzstrafsache in gerichtliche Zuständigkeit trotz Überschreitens der betraglichen Grenze iSd § 53 Abs.1 lit.b FinStrG, wenn hinsichtlich des Schuldspruches bereits Rechtskraft eingetreten ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.03.2010

…wurden mittels Strafverfügungen vom 21. Juli 2000 wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 FinStrG mit Geldstrafen in Höhe von jeweils ATS 35.000,00 (umgerechnet € 2.543,55) belegt, welche rechtskräftig und auch entrichtet wurden. Anlässlich einer ab 27. September 2004 hinsichtlich der Zeiträume…

UFSW FSRV/0121-W/05Absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.10.2005

…0287). Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass für die unter Punkt 1.) des angefochtenen Erkenntnisses des Spruchsenates angeführten Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner bis April 1995 gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG die Frist für die Verjährung der Strafbarkeit spätestens mit 16. Juni 1995 (= Fälligkeitstag der Umsatzsteuervorauszahlung…

UFSK FSRV/0002-K/12Absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012

…eingelangt am 8. März 2012) zur Entscheidung vor. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gem. § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit angeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand…