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UFSW FSRV/0016-W/11Vorsätzliche Abgaben- und Monopolhehlerei mit Zigaretten nach §§ 37 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit. a FinStrG. Eingetretene Teilverjährung nach § 31 Abs.5 FinStrG. Vergleich der Rechtslage nach § 4 Abs.2 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)04.02.2011

… 31 Abs.1 FinStrG beginnt die strafrechtliche Verjährungsfrist nicht früher zu laufen als die Verjährungsfrist der zum Finanzvergehen gehörenden Abgaben, sie beginnt u.U. aber erst später zu laufen - der vorliegende Fall ist ein Beispiel dafür. Denn nach dem System des Art. 221 Abs.3…

UFSW FSRV/0094-W/06Strafaufhebungsgrund der Verjährung der Strafbarkeit. Fahrlässige Abgabenverkürzung gem. § 34 Abs. 1 FinStrG im Versuchstadium nicht strafbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.01.2007

…eine gesicherte Existenz aufzubauen. Es werde daher beantragt, die Strafe aufzuheben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten…

UFSW FSRV/0087-W/06Absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.05.2008

…Jahr, für die übrigen Finanzvergehen fünf Jahre. Nach Abs. 5 leg.cit. erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre verstrichen sind. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG beginnt die Verjährungsfrist zu laufen…

BFG RV/7300074/2014Kein Vorsatz bei Vertrauen auf die Steuerberaterin bei Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.09.2015

…Beschuldigten die vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt, war die erforderliche Begründung nunmehr nachzuholen. Verjährung: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit…

UFSW FSRV/0043-W/09Absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG. Günstigkeitsvergleich gemäß § 4 Abs. 2 FinStrG ist auch für den Strafaufhebungsgrund der Verjährung anzustellen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…jede Beteiligung an einem Versuch. Abs. 2: Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 11), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung…

UFSW FSRV/0118-W/07Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Verjährung der Strafbarkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.03.2008

…bestritten und eingewendet wird, dass keine verlässlichen und ausreichenden Feststellungen zur subjektiven Tatseite vom Spruchsenat getroffen worden seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen…

BFG RV/7300047/2021Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG - Verjährung der Strafbarkeit und mangelndes finanzstrafrechtliches Verschulden eingewendet.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.02.2023

…ist den oben dargestellten, bezugnehmenden Ausführungen aus Sicht des Amtsbeauftragten Folgendes entgegenzuhalten: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand…

BFG RV/2300003/2021Verjährung der Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Beteiligung an einer Verkürzung von Tabaksteuer und Eingriffen in Monopolrechte nach §§ 33 Abs. 1, 44 Abs. 1 FinStrG, wenn im Zuge einer noch innerhalb der Verjährungsfrist gesetzten Verfolgungshandlung der Finanzstrafbehörde stattdessen der Vorwurf einer Beteiligung an einem Schmuggel mit (unverzollten) Zigarren erhoben worden war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.01.2022Teil 3/3

…dass anders entschieden wird, bitte ich weiter um Verfahrenshilfe beim Bundesverwaltungsgericht und/oder Verfassungsgerichtshof bis zum EUGH." Über die Beschwerde wurde erwogen: Zur Frage der Verjährung: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe…

BFG RV/7300030/2020Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG - Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund der verbilligten Vermietung einer Wohnung an die Mutter der Gesellschafter bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.02.2021Teil 1/2

…gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden des Beschuldigten und des belangten Verbandes vom 25.10.2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 26…

BFG RV/7300030/2020Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG - Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund der verbilligten Vermietung einer Wohnung an die Mutter der Gesellschafter bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.02.2021Teil 2/2

…von einer "Bruchbude" zu einer schönen Villa geworden sei.   Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten…

BFG RV/7300063/2016Grob fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG - Eintritt der Verfolgungsverjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.11.2016

…und bestreitet das Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatseite. Die näheren Beschwerdeausführungen werden mangels Entscheidungsrelevanz nicht wiedergegeben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder…

UFSW FSRV/0100-W/05Höhe der Geldstrafe. Absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.01.2006

…Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines…

BFG RV/3300006/2022Eine Beschuldigte, welche Abgabenerklärungen für sich sowie betreffend Unternehmen, für deren Gebarung sie verantwortlich zeichnet, nicht oder nicht rechtzeitig einreicht, verwirklicht bei entsprechendem Vorsatz das Finanzvergehen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 1/2

… 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung…

BFG RV/3300006/2022Eine Beschuldigte, welche Abgabenerklärungen für sich sowie betreffend Unternehmen, für deren Gebarung sie verantwortlich zeichnet, nicht oder nicht rechtzeitig einreicht, verwirklicht bei entsprechendem Vorsatz das Finanzvergehen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 2/2

… 51 Abs. 1 lit. a FinStrG im angefochtenen Straferkenntnis selbst hinsichtlich des zeitlich letzten vorgeworfenen Jahres noch keine Verfolgungsverjährung eingetreten gewesen. Absolute Verjährung a. Für verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen erlischt gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG die Strafbarkeit absolut mit dem Ablauf von 10 Jahren ab…

BFG RV/7300033/2015Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG; Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG; Vollendung - Versuch, Verkürzungsvorsatz, Strafhöhe.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.09.2015

…diese Selbstbemessungsabgaben im Wege der Umsatzsteuererklärungen bzw. späterer Meldungen und Zahlungen der Abgabenbehörde offenzulegen und zu entrichten. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist…

UFSW FSRV/0128-W/08Vorsätzliche Nichtentrichtung im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten. Absolute Verjährung der Strafbarkeit von Lohnabgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2009

…Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder…

UFSW FSRV/0003-W/06Zustellung an den Vertretenen bei aufrechter Zustellvollmacht. Absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.02.2006

…31 Abs. 1 FinStrG ist als Beginn der Verjährungsfrist im Bezug auf Umsatzsteuer 1992 (=letztangeschuldigter Zeitraum) die aufgrund der abgegebenen unrichtigen Umsatzsteuererklärung 1992 mit Bescheid vom 16. Mai 1994 erfolgte zu niedrige Abgabenfestsetzung anzusehen. Als Tag des Eintrittes des Erfolgs im Sinne des § 31 Abs…

UFSL FSRV/0135-L/04Das Bestehen einer Abgabepflicht ist vom objektiven Tatbestand des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG nicht umfasst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)24.01.2006

…sodass ab diesem Zeitpunkt die Strafbarkeitsverjährung gemäß § 31 Abs. 4 lit. b FinStrG gehemmt wurde. Insgesamt ergibt sich, dass der Tatbestand der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG in objektiver wie in subjektiver Hinsicht erfüllt ist, sodass der Schuldspruch durch die Vorinstanz zu…

UFSW FSRV/0040-W/05Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG? Absolute Verjährung der Strafbarkeit. Vorliegen der Verhandlungsfähigkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2005Teil 1/2

…Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht entrichtet (abgeführt) wurden. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört…

UFSW FSRV/0040-W/05Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG? Absolute Verjährung der Strafbarkeit. Vorliegen der Verhandlungsfähigkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2005Teil 2/2

mittlerweile schon lange Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum berücksichtigt wurde. Unter Zugrundelegung dieser Strafbemessungserwägung erscheint die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. September…