…mindestens einem Viertel eines Betriebes (Tz 2.1.1) Gegenstand der Zuwendung des Erblassers (Geschenkgebers) ist. Bei der Ermittlung des Vermögens sind die Wirtschaftsgüter nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955 (BewG 1955) zu bewerten. 3.2 Übertragung eines Teilbetriebes Wird ein…
…Änderung ein, sofern die weitere Nutzung den Bestimmungen des § 33 BewG 1955 entspricht und die zurückbehaltene landwirtschaftliche Nutzfläche vom Betriebsinhaber selbst bewirtschaftet wird. 2. Die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirkt idR keine Änderung der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen gemäß § 32 Abs. 3 Z 2 BewG 1955; daher…
…wird. Hinsichtlich der Bestimmung dieses Alters sind die jeweils für den Rentenberechtigten anzuwendenden sozialrechtlichen Gesetzesbestimmungen (zB § 607 Abs. 10 ASVG) maßgeblich. 6. § 16 Abs. 1 und 2 BewG 1955 Rente, die bis zum Erreichen des Regelpensionsalters aufgeschoben ist Der Übergeber bedingt sich eine Rente aus…
…Bestimmungen des Bewertungsgesetzes (§ 15 BewG 1955; Abschnitt 7 VStRL 1989, AÖF Nr. 257/1989) nach Maßgabe der Dauer des Zinsenverzichtes zu kapitalisieren (VwGH 16.12.1993, 92/16/0065). Dabei kann aufgrund der möglichen Fallgestaltungen die Annahme einer immerwährenden Dauer der Nutzung im Sinne des…
…Befreiung wurde aus dem ErbStG 1955 übernommen (§ 15 Abs. 1 Z 1 lit. c ErbStG 1955). Nach dieser Bestimmung sind Schenkungen zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zweck der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten…
…1988 durchgeführten Novellierungen des § 30 Abs. 5 und 7 Bewertungsgesetz 1955 sowie die Euroumstellung. Die Wertverhältnisse und der Bewertungsmodus bleiben im Sinne des § 20b Bewertungsgesetzes (BewG) - Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Jänner 2001 - unverändert. Die gegenständlichen Bewertungsrichtlinien stellen die Rechtsansicht des Bundes-ministeriums für…
…etwa vorliegende, nach einem ähnlichen Verfahren oder nach dem § 13 Abs. 2 BewG entsprechenden Bestimmungen (zB Bundesrepublik Deutschland) amtliche Ermittlung des Gemeinen Wertes kann als Grundlage herangezogen werden. 5. Verfahren Das Schätzungsverfahren ist im Rahmen noch nicht rechtskräftig abgeschlossener Bemessungsfälle für Steuertatbestände, die ab…
…Verhältnisse" gemäß § 10 Abs. 2 dritter Satz BewG 1955, die bei der Bestimmung des gemeinen Wertes nicht zu berücksichtigen sind. Wenn daher bei nachträglichen Übertragungen in das Wohnungseigentum der Preis für die Übertragung im Rahmen der vom WGG vorgegebenen Grenzen gebildet wird, entspricht dieser Preis…
…so genannten Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen und bei denen kein angemessener Hauptmietzins verlangt werden kann. Dies trifft im Wesentlichen auf Altbauten mit mehr als zwei selbständigen Mietgegenständen (gleichgültig ob Mit- oder Wohnungseigentum) zu, die auf Grund einer bis zum 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung errichtet…
…keinen Grundvermögenseinheitswert gibt? c) Sind öffentliche Gelder gemäß § 35 BewG 1955 bei der Ermittlung des besonderen Einheitswertes zu berücksichtigen? Lösung: Zu a) Wenn am Stichtag (Entstehen der Steuerschuld) die Voraussetzungen für eine Fortschreibung oder Nachfeststellung vorliegen (zB land- und forstwirtschaftliches Grundstück wird Baugrund), dann erfolgt…
… 1 Abs. 1 BewG 1955 für den Bereich des gesamten bundesgesetzlich geregelten Abgabenrechts anzuwenden. Ausgenommen sind Sachverhalte, für welche die besonderen Abgabengesetze abweichende Bewertungsregelungen enthalten (VfGH 9.10.2002, G 112/02). Solche abweichenden Regelungen finden sich insbesonders in folgenden Bestimmungen: § 14 EStG 1988 (Berechnung…
…Sinn des § 184 BAO. Es gilt somit die allgemeine Vorgabe für eine Schätzung, nämlich zu einem Ergebnis zu gelangen, das dem tatsächlichen Ergebnis am nächsten kommt. Hinsichtlich der Methode ist die Bestimmung des § 13 Abs. 2 BewG 1955 zu beachten, welche die Berücksichtigung des Gesamtvermögens…
…b BewG 1955 Baurecht Die Restdauer eines Baurechts beträgt zum Stichtag 1.1.2005 weniger als 50 Jahre. Aufgrund der Bestimmung des § 56 BewG 1955 ist der Gesamtwert auf den Grund und Boden und auf die Gebäude nach dem Verhältnis der gemeinen Werte zu verteilen…
…nach anderen Bestimmungen des § 15 ErbStG 1955 steuerbefreite Zuwendungen abgedeckt sind. Darüber hinausgehende Zuwendungen sind zufolge § 121a BAO anzeigepflichtig. Der Schadensbeseitigung dienen in erster Linie Zuwendungen zur Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern. 4.3.9 Erwerbe im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 21 ErbStG 1955 …
… 16 BewG 1955 - Kapitalisierung von Fruchtgenussrechten an Gesellschaften Sachverhalt: Bei der Übertragung von Anteilen an Gesellschaften unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes durch den Übergeber ist das Fruchtgenussrecht nach den Bestimmungen des § 16 BewG 1955 zu bewerten. Als Jahreswert ist dabei der ausschüttungsfähige Gewinn zugrunde zu legen…
…geltenden Bestimmungen noch land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe (Verarbeitungsbetriebe) vorliegen. Hinsichtlich Abgrenzungsfragen bezüglich land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetriebe sowie der Abgrenzung von be- und/oder verarbeiteten Produkten zur Urproduktion wird auch auf die geltenden Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4201 bis 4230 verwiesen. Die erlassmäßige Regelung betreffend Ableitung des…
…Wurden Anteile von der Gesellschaft selbst gehalten, war die Erfüllung des Tatbestandes daher nicht möglich (siehe Arnold/Hristov in Arnold/Arnold, GrEStG12 § 1 Rz 373 und 381). Mangels einer anderslautenden gesetzlichen Bestimmung und aufgrund der Tatsache, dass nach der geltenden österreichischen Rechtslage der Erwerb und…
…1 BewG 1955 der gemeine Wert heranzuziehen. Jene Bestimmungen, die auf den Grundstückswert abzielen, sind analog auch auf den gemeinen Wert anzuwenden. Dies bedeutet insbesondere, dass die Gegenleistung, mindestens der gemeine Wert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist, bei Nachweis des gemeinen Wertes durch ein Schätzungsgutachten eines…
…bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II Nr. 20/2009 (ErlWS-VO 2009), wurden gemäß § 16 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955…
…2 ErbStG 1955 entsprechende Bestimmung. Wie ist daher dieser Erwerb zu versteuern? Lösung: Es liegen zwei gesondert zu beurteilende Rechtsvorgänge vor (vgl. Rummel, ABGB, § 608 Tz 2): Der Vorerbe erwirbt zeitlich befristetes Eigentum (auflösend bedingter Erwerb) vom Erblasser. Der Erwerb des Nacherben ist aufschiebend bedingt…