…bei einer mindestens 10%igen Beteiligung einer französischen Kapitalgesellschaft die Dividendenquellenbesteuerung auf 0% herabgesetzt. Die Entlastung kann an der Quelle herbeigeführt werden; denn es besteht derzeit kein zwingendes Rückerstattungsverfahren. Allerdings trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, die Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuerfreistellung erforderlichenfalls nachzuweisen zu können…
Bei ausländischen vermögensverwaltenden Holdinggesellschaften ist zur Herbeiführung einer DBA-konformen Quellensteuerentlastung zwingend das Rückzahlungsverfahren anzuwenden (§ 3 DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005 und Z 19 AÖF Nr. 127/2006). Wurde allerdings einer ausländischen Holdinggesellschaft von der Abgabenbehörde die Quellensteuer abkommenskonform rückgezahlt, dann kann der…
…gemäß Artikel 15 Abs. 3 des Abkommens wird aber die im österreichischen innerstaatlichen Recht zwingend vorgesehene Einbeziehung der deutschen Sozialversicherungspensionen in die Berechnung des in Österreich zur Anwendung gelangenden Steuersatzes nicht außer Wirksamkeit gesetzt. Das BM für Finanzen kann daher nicht allein deshalb in Anwendung…
…das Anrechnungsverfahren vorgesehen ist. Trotz dieser während der Ansässigkeitsdauer fortbestehenden inländischen Steuerhängigkeit steht das Abkommen einer bereits im Betriebsverlegungsjahr stattfindenden Besteuerung der stillen Reserven nicht entgegen, wenn dies im innerstaatlichen Recht zwingend angeordnet ist. Diese zwingende Anordnung findet sich in § 6 Z 6 EStG 1988…
…65/1975, ergibt sich, dass im Fall der österreichischen Kapitalertragsteuer zwingend das Rückzahlungssystem anzuwenden ist. Wurden die Anteile an der österreichischen GmbH von den österreichischen Gesellschaftern an die schweizerische Holdinggesellschaft verkauft, dann ist nicht auszuschließen, dass dieser Vorgang im Zuge des Rückzahlungsverfahrens aus dem Blickwinkel…
…abweichende Beurteilung wäre nur dann anzustellen, wenn die deutsche Finanzverwaltung auf der Grundlage der "Geprägetheorie" die Gewinnausschüttungen zwingend als Gewinne der gewerblich geprägten deutschen Besitz-KG anzusehen hätte und auf dieser Grundlage eine Besteuerung vornimmt (Hinweis auf EAS 2185). 25. Februar 2005 Für den Bundesminister…
…sind daher gemäß Artikel 7 DBA-CSFR in Österreich von der Besteuerung freizustellen; dies allerdings nur insoweit, als sie der tschechoslowakischen Betriebstätte zurechenbar sind. Bei Ermittlung der der tschechoslowakischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinnteile ist zwingend nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" vorzugehen. Dies bedeutet, dass vorweg zu untersuchen ist…
…Wirkungen gegenüber der begünstigten Organisation selbst, sondern beseitigt auch allfällige daraus resultierende und auf sie sonst überwälzbare Steuerschulden ihrer Vertragspartner. Steuerbefreiungen auf Grund des Abkommens können unmittelbar an der Quelle herbeigeführt werden, ein Rückerstattungsverfahren ist daher nicht zwingend vorgeschrieben. Die Frage, welche Nachweisunterlagen benötigt werden…
…Internal Revenue Service auf "Form 6166"), dann kann nach der derzeit geltenden Rechtslage (dh solange nicht im Verordnungsweg das Rückerstattungsverfahren zwingend vorgeschrieben ist) die Steuerentlastung durch Freistellung von der KESt herbeigeführt werden (EAS 1519). Der Umstand, dass nach US-Recht die Rechtspersönlichkeit der österreichischen Privatstiftung…
…Form 6166"), dann kann nach der derzeit geltenden Rechtslage (d.h. solange nicht im Verordnungsweg das Rückerstattungsverfahren zwingend vorgeschrieben ist) die Steuerentlastung durch Freistellung von der KESt herbeigeführt werden. Zu der Frage, wie die Stiftungszuwendungen in den USA steuerlich behandelt werden, kann seitens der österreichischen…
…Einkünfte demzufolge von der Abzugsbesteuerung freigestellt werden, als nicht durch Verordnung oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung ausdrücklich Gegenteiliges angeordnet wird. Im Verhältnis zu den USA besteht derzeit keine das Rückerstattungsverfahren zwingend anordnende Durchführungsregelung. Artikel 27 des DBA-USA, der ausführt, dass die Vertragstaaten "nicht gehindert sind…
…künstlerische Tätigkeit eingestuft, sodass aus dieser Sicht ihre Einkünfte von der deutschen Sportfernsehen-GmbH der ausschließlichen Besteuerung in Österreich unterliegen. Ob das deutsche innerstaatliche Recht zwingend eine Zuordnung der Tätigkeit der Sportmoderatoren zu den künstlerischen Tätigkeiten verlangt, ist auf deutscher Seite zu klären; der Bestand…
…der Fall sein, wenn Deutschland in Anwendung der "Geprägetheorie" den Bestand einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte annimmt. Denn wenn nach deutschem Recht eine zwingende Zurechnung der eingebrachten Vermögenswerte zu einer nach deutschem Recht bestehenden deutschen Betriebstätte zu erfolgen hat, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn es…
…führenden freiberuflichen Arbeit in nichtselbständige Arbeit. Die in § 25 EStG 1988 vorgenommene zwingende gesetzliche Qualifizierung von Kammerpensionsleistungen (soweit sie eine "Gleichartigkeit" mit den Sozialversicherungspensionen aufweisen) als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit stellt sich damit im Geltungsbereich des § 98 EStG 1988 als Sperre gegen ihre Rückqualifizierung in…
…folglich die von der deutschen Betriebs-AG ausgeschütteten Gewinne unter Artikel 10 DBA-Deutschland subsumiert und der österreichischen Besteuerung unterworfen werden. Wenn allerdings nach deutschem Recht eine zwingende Zurechnung der Gewinnausschüttungen zu einer nach deutschem Recht bestehenden Betriebstätte der deutschen Besitz-KG zu erfolgen hat…
…Doppelbesteuerungsabkommens darstellen, wenn nach österreichischem Recht den Räumlichkeiten der Besitz-KG keine Betriebstätteneigenschaft zuzumessen wäre. Nimmt Deutschland solcherart aus zwingender Sicht seines innerstaatlichen Steuerrechtes in voller Übereinstimmung mit Abkommensrecht Besteuerungsrechte in Anspruch, dann ist Österreich als Wohnsitzstaat des Gesellschafters gemäß Artikel 15 Abs. 1 des…
…in Abs. 5 zwingend vorgesehene Anwendung der Rohprämienaufteilung bei der Ergebniszuweisung an Betriebsstätten von Versicherungsunternehmen. Der durch das Rohprämienverhältnis anteilig der schweizerischen Betriebsstätte zuzuordnende Anteil am unternehmerischen Gesamtverlust bildet damit den Ausgangspunkt für den "nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verlust des betreffenden Wirtschaftsjahres" im Sinne von §…
…19.1.2005, 2000/13/0176, lässt sich nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zwingend Gegenteiliges entnehmen: Im Beschwerdefall ging es um ein Steuersparmodell iZm einer funktionslosen Hongkong-Gesellschaft, und der VwGH verwarf die Anwendbarkeit der Schachtelbefreiung primär auf der Grundlage von § 22 BAO…
…betätigt, entzieht daher Österreich kein Besteuerungsrecht. Korrespondierend zur Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich wird Deutschland durch Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zur Steuerfreistellung verpflichtet. Bei der Besteuerung der Abfindung muss zwingend österreichisches Recht angewendet werden. Der Umstand, dass nach deutschem Steuerrecht ein Betrag von…
…der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 122/1997, nicht zwingend erforderlich. Ist der Fall nach innerstaatlichem Recht so zu lösen, dass keine Zweifel an der ausschließlichen Arbeitgebereigenschaft der inländischen Gesellschaft bestehen, dann wird sich mit Deutschland auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens ein Qualifikationskonflikt ergeben, da Deutschland…