Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1527
Hinzurechnungsbesteuerung österreichischer Stiftungseinkünfte in den USA
geltende FassungEAS-AuskunftI 141/1-IV/4/99vom 27.09.1999
Wortlaut laut Findok
Fließen Zuwendungen einer
österreichischen Privatstiftung an den in den USA ansässigen
Stiftungsbegünstigten, dann sind diese gemäß Artikel 21 des
DBA-USA in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Dies setzt
allerdings voraus, dass diese Zuwendungen steuerlich tatsächlich dem in den
USA lebenden Stiftungsbegünstigten zuzurechnen sind. Liegen unter diesen
Gegebenheiten amerikanische Ansässigkeitsbescheinigungen des
Stiftungsbegünstigten vor (diese erteilt nach den hier vorliegenden
Informationen das Philadelphia Service Center des US-Internal Revenue Service
auf "Form 6166"), dann kann nach der derzeit geltenden Rechtslage (dh solange
nicht im Verordnungsweg das Rückerstattungsverfahren zwingend
vorgeschrieben ist) die Steuerentlastung durch Freistellung von der KESt
herbeigeführt werden (EAS 1519).
Der Umstand, dass nach US-Recht die
Rechtspersönlichkeit der österreichischen Privatstiftung für
US-steuerliche Belange negiert und die in die Stiftung einfließenden
Einkünfte unmittelbar dem US-Begünstigten als dessen Einkünfte
zugerechnet werden, kann solange nicht als Verletzung des
österreichisch-amerikanischen Abkommens gewertet werden, als sich die USA
hiedurch gegen eine US-Steuerflucht zur Wehr setzen (siehe
Verständigungsprotokoll zum DBA-USA betr. Auslegung des Abkommens auf Basis
des OECD-Kommentars und Z 22 und Z 23 des OECD-Kommentars zu Artikel 1
des OECD-Musterabkommens).
27. September
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 21 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 141/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 2778
- Gültig
- 27.09.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF