Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1876
Steuerentlastungsmethode bei den österreichischen Abzugssteuern
geltende FassungEAS-Auskunft04 4981/2-IV/4/01vom 02.07.2001
Wortlaut laut Findok
Ergibt sich aus einem österreichischen
Doppelbesteuerungsabkommen die Verpflichtung, von Steuerausländern bezogene
Inlandseinkünfte von der Abzugsbesteuerung zu entlasten und kann das
Vorliegen dieser Entlastungsvoraussetzungen einwandfrei nachgewiesen werden,
dann können die DBAs solange unmittelbar angewendet und die betreffenden
Einkünfte demzufolge von der Abzugsbesteuerung freigestellt werden, als
nicht durch Verordnung oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung
ausdrücklich Gegenteiliges angeordnet wird. Im Verhältnis zu den USA
besteht derzeit keine das Rückerstattungsverfahren zwingend anordnende
Durchführungsregelung.
Artikel 27 des DBA-USA, der ausführt, dass die
Vertragstaaten "nicht gehindert sind", ihre im innerstaatlichen Recht
vorgesehenen Abzugssteuersysteme anzuwenden, wird in diesem Zusammenhang
lediglich als Klarstellung und nicht als normatives Gebot zur Anwendung der
Steuerrückerstattungsverfahrens verstanden (EAS 1352).
Nimmt daher eine österreichische GmbH eine
Gewinnausschüttung an ihre US-Muttergesellschaft vor, dann kann - bei
Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung der US-Gesellschaft - der
inländische Kapitalertragsteuerabzug auf 5% eingeschränkt werden. Dies
gilt auch für eine im Wege eines Forderungsverzichtes bewirkte verdeckte
Gewinnausschüttung.
02. Juli
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 27 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
RückerstattungsverfahrenGewinnausschüttungAnsässigkeitsbescheinigungKapitalertragsteuerabzugForderungsverzichtverdeckteverdeckte Gewinnausschüttung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4981/2-IV/4/01
- Stammnummer
- 2177
- Gültig
- 02.07.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF