Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2467
Gewinnausschüttungen an eine zu 10% beteiligte französische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/16-IV/4/04vom 28.06.2004
Wortlaut laut Findok
Gemäß Art. 10 DBA-Frankreich
wird bei einer mindestens 10%igen Beteiligung einer französischen
Kapitalgesellschaft die Dividendenquellenbesteuerung auf 0% herabgesetzt. Die
Entlastung kann an der Quelle herbeigeführt werden; denn es besteht derzeit
kein zwingendes Rückerstattungsverfahren. Allerdings trifft die
österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, die Voraussetzungen
für die Kapitalertragsteuerfreistellung erforderlichenfalls nachzuweisen zu
können. Sollten seitens der österreichischen Gesellschaft Unklarheiten
in der Frage der steuerlichen Zurechnung der Gewinnausschüttung bestehen
(z.B. weil bekannt sein müsste, dass es sich bei der französischen
Gesellschaft lediglich um eine Holdinggesellschaft mit Briefkasteneigenschaft
handelt) wäre zur Vermeidung von Haftungsrisken - zumindest bei der ersten
Gewinnausschüttung - die Wahl des Rückerstattungsverfahrens
anzuraten.
28. Juni
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/16-IV/4/04
- Stammnummer
- 14742
- Gültig
- 28.06.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF