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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2467

Gewinnausschüttungen an eine zu 10% beteiligte französische Gesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftK 1/16-IV/4/04vom 28.06.2004

Wortlaut laut Findok

Gemäß Art. 10 DBA-Frankreich wird bei einer mindestens 10%igen Beteiligung einer französischen Kapitalgesellschaft die Dividendenquellenbesteuerung auf 0% herabgesetzt. Die Entlastung kann an der Quelle herbeigeführt werden; denn es besteht derzeit kein zwingendes Rückerstattungsverfahren. Allerdings trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, die Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuerfreistellung erforderlichenfalls nachzuweisen zu können. Sollten seitens der österreichischen Gesellschaft Unklarheiten in der Frage der steuerlichen Zurechnung der Gewinnausschüttung bestehen (z.B. weil bekannt sein müsste, dass es sich bei der französischen Gesellschaft lediglich um eine Holdinggesellschaft mit Briefkasteneigenschaft handelt) wäre zur Vermeidung von Haftungsrisken - zumindest bei der ersten Gewinnausschüttung - die Wahl des Rückerstattungsverfahrens anzuraten. 28. Juni 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Schachteldividenden Quellenentlastungkein zwingendes Rückerstattungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 1/16-IV/4/04
Stammnummer
14742
Gültig
28.06.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF