Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1519
Stiftungszuwendungen an amerikanische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskunftM 534/1-IV/4/99vom 13.09.1999
Wortlaut laut Findok
Bringt eine in Österreich
ansässige Steuerpflichtige ihren Mietwohnbesitz in eine inländische
Privatstiftung ein, wobei die Stiftungsbegünstigten ihre in den USA
ansässigen Söhne sind, dann sind die in die USA fließenden
Stiftungszuwendungen gemäß Artikel 21 des DBA-USA in Österreich
von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Dies setzt allerdings voraus,
daß diese Zuwendungen steuerlich tatsächlich den in den USA lebenden
Söhnen und nicht der in Österreich lebenden Stifterin zuzurechnen
sind. Liegen unter diesen Gegebenheiten amerikanische
Ansässigkeitsbescheinigungen der Stiftungsbegünstigten vor (diese
erteilt nach den hier vorliegenden Informationen das Philadelphia Service Center
des US-Internal Revenue Service auf "Form 6166"), dann kann nach der derzeit
geltenden Rechtslage (d.h. solange nicht im Verordnungsweg das
Rückerstattungsverfahren zwingend vorgeschrieben ist) die Steuerentlastung
durch Freistellung von der KESt herbeigeführt werden.
Zu der Frage, wie die Stiftungszuwendungen in den USA
steuerlich behandelt werden, kann seitens der österreichischen
Steuerverwaltung nicht Stellung genommen werden; diesbezügliche
Auskünfte müßten auf amerikanischer Seite eingeholt werden.
13.
September 1999 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 21 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 534/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 2770
- Gültig
- 13.09.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF