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EAS 2082Zweigstellenregistrierung für Belange einer Anlagenerrichtung in Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 642/1-IV/4/0202.07.2002

…Gegebenheiten hingewiesen wurde oder nicht, ist unerheblich; denn für die Beurteilung, ob eine Betriebstätte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt oder nicht, sind die tatsächlichen Verhältnisse und nicht die Inhalte von Gerichtseingaben maßgebend. 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2596Grenzüberschreitende Wertpapierleihe an die eigene Bankfiliale
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0321-IV/4/200525.04.2005

…um ein Sachdarlehen im Sinne des § 983 ABGB. Dabei gehen Wertpapiere des Verleihers in das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Entleihers über, wobei letzterer nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Wertpapiere derselben Art und Güte zurückzuübertragen hat. Damit verbleibt das mit den verliehenen Wertpapieren…

EAS 969Rechtlicher und wirtschaftlicher Arbeitgeber bei kurzfristigen konzerninternen Entsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/23-IV/4/9612.11.1996

…des österreichischen Unternehmens an die deutsche Muttergesellschaft weiterbelastet wird. Es muss allerdings ernstlich bezweifelt werden, dass in derartigen Fällen entgegen der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung die deutsche Muttergesellschaft als "wirtschaftlicher Arbeitgeber" angesehen werden kann, mit der Folge, dass die österreichische Gesellschaft von der Verpflichtung zur Einbehaltung…

EAS 1160Konzernentsendungsvertrag nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/1-IV/4/9731.10.1997

…wäre das BM für Finanzen bereit, auf der Grundlage von § 48 BAO solange auf den österreichischen Besteuerungsanspruch zu verzichten, bis die Frage in dem anhängigen österreichisch-deutschen Konsultationsverfahren einer Lösung zugeführt ist. 31. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 928Gesellschafterdarlehen an die schweizerische Betriebstätte einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 27/3-IV/4/9620.08.1996

…Gewinnaufteilung zwischen den österreichischen und schweizerischen Betriebsteilen des Unternehmens der schweizerischen Betriebstätte zuzuordnen sind; dies ungeachtet des Umstandes, dass der zivilrechtliche Darlehensschuldner die österreichische GmbH ist. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn das Darlehen von dem österreichischen Gesellschafter als Darlehensgläubiger der schweizerischen GmbH-Niederlassung gewährt…

EAS 1472Geschäftsführerentsendung zur österreichischen Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 676/1-IV/4/9921.06.1999

…Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung (Arbeitskräftegestellung) gewählt, dann wird zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer einerseits und…

EAS 1443Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/27-IV/4/9921.06.1999

…einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt, dann wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und…

EAS 1439Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Konsulenten einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9921.04.1999

…einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt, dann wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und…

EAS 2294Dividendenzurechnung im Fall des Vorbehaltsfruchtgenusses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/5-IV/4/0310.06.2003

…wenn dieser Mehrheitsgesellschafter seine Stimmrechte nach den Aufträgen eines anderen (des Vorbehaltsfruchtgenussberechtigten) wahrzunehmen hat. Denn in diesem Fall würde nicht der zivilrechtliche Eigentümer der Beteiligungen, sondern der Vorbehaltsfruchtgenussberechtigte die Nutzungsmöglichkeiten nach seinen eigenen Intentionen gestalten (siehe auch EStR 2000 Rz 111). Besteht aber keine Möglichkeit…

EAS 476Arbeitskräfteüberlassung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/11-IV/4/9419.07.1994

Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BAO von der zivilrechtlichen Gestaltung geschäftlicher oder beruflicher Beziehungen im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgewichen werden, so ist stets ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 04.03.1983, 81/17/0102, ÖStZB 1983, 339). Dies gilt…

EAS 1511Inländische Bankkonten ausländischer Basisgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/88-IV/4/9916.08.1999

…Basisgesellschaft) und legt diese Basisgesellschaft ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Bankkonten (Wertpapierkonten) an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Kapitalgesellschaft gehören, doch werden die wirtschaftlichen Eigentümer dieses Vermögens - und in einem solchen Fall auch des daraus abreifenden…

EAS 1383Beteiligung deutscher Immobilienfonds an österreichischen Grundstücksgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 201/18-IV/4/9822.12.1998

…deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzugehen. Die von der Kapitalgesellschaft aus der österreichischen Immobilienvermietung bezogenen Erträge sind daher - aus österreichischer Sicht - als Einkünfte der Kapitalgesellschaft und nicht als…

EAS 221Know-How-Vergütungen in die Niederlande im Auftrag eines schweizerischen Know-How-Gebers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0455/1/1-IV/4/9223.12.1992

…der wirtschaftlichen Betrachtungsweise eine von der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung abweichende steuerliche Beurteilung geboten ist, könnte nur nach umfangreichen Sachverhaltsfeststellungen entschieden werden, die aber nicht vom Bundesministerium für Finanzen durchgeführt werden können. 23. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 530Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/67/2-IV/4/9422.11.1994

…verteilt wird, so spricht nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzugehen. Die von der Kapitalgesellschaft aus der österreichischen Immobilienvermietung bezogenen Erträge sind daher - aus österreichischer Sicht - als Einkünfte der Kapitalgesellschaft und nicht als solche der Investoren zu werten; sie…

EAS 1651Hypothekarkredit eines Diplomaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/3-IV/4/0008.06.2000

…Wenn die andere Vertragspartei daher die ihr vorgeschriebene Gebühr zivilrechtlich auf den diplomatisch privilegierten Kreditnehmer überwälzt, widerspricht dies nicht der Steuerbefreiung der Diplomatenkonvention und liegt dies ausserhalb der Einflusssphäre der Finanzverwaltung. 08. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 1621Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums an einem inländischen Grundstück im Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 589/1-IV/4/0003.04.2000

…dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im Erbweg stattfindende Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (der sich im zivilrechtlichen Übergang des Herausgabeanspruches gegenüber der Treuhänderin manifestiert) gemäß Artikel 3 des auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern abgeschlossenen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Erbschaftsbesteuerung. Die innerstaatliche…

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

…Diese Grundsätze gelten auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis (AÖF Nr. 134/1999). Zahlt daher eine österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954…

EAS 2516Jersey-Gesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 494/1-IV/4/0417.08.2004

…nicht gesetzt, nämlich jener, die Körperschaft - mangels zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit - nicht als Kapitalgesellschaft, sondern als Verein zu besteuern. Auch wenn die Frage der Körperschaftsteuersubjektivität in der Literatur hinsichtlich der außerhalb des EU- und EWR-Raumes bestehenden Gesellschaften nach wie vor umstritten ist (zB Aigner, Kofler, Steuerliche…

EAS 2223Konzernentsendung eines ungarischen Dienstnehmers zu österreichischen und slowakischen Konzerngesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 44/1-IV/4/0311.02.2003

…Ausgangspunkt für die Sachverhaltsbeurteilung werden, wie in EAS 1300 zum Ausdruck kommt, die vertraglichen Abmachungen zwischen der österreichischen und der entsendenden Gesellschaft sein. Ein Abweichen von diesen zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen würde voraussetzen, dass die vertraglichen Abmachungen nicht der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Anhaltspunkte, wann die österreichische Gesellschaft…

EAS 1404Belgischer Geschäftsführer einer österreichischen GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 81/1-IV/4/9904.02.1999

…Arbeit bezieht, kann als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits von der zivilrechtlich gewählten Vertragsform (LStR 1999 Rz 930, vorletzter Satz) und andererseits von der tatsächlichen Art und Weise der Leistungserbringung ab (insb. LStR 1999…