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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 221

Know-How-Vergütungen in die Niederlande im Auftrag eines schweizerischen Know-How-Gebers

geltende FassungEAS-Auskunft04 0455/1/1-IV/4/92vom 23.12.1992

Wortlaut laut Findok

Schließt eine schweizerische Familien-AG, die einem weltweit arbeitenden Konzern vorsteht, mit ihrer österreichischen Tochtergesellschaft, einem bergbautechnischen Produktionsunternehmen, einen Know-How-Vertrag und werden die hiefür anfallenden Vergütungen im Auftrag des schweizerischen Know-How-Gebers an eine - nicht zum Konzernverbund gehörende - niederländische Gesellschaft überwiesen, so müssen diese Vergütungen dennoch dem schweizerischen Vertragspartner steuerlich zugerechnet werden. Es finden hierauf sonach nicht die Bestimmungen des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens (Steuerfreistellung), sondern jene des österreichisch-schweizerischen Abkommens (5%ige Quellenbesteuerung) Anwendung; dies auch dann, wenn der schweizerische Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen dadurch nachkommt, dass er die niederländische Unternehmung (als Subauftragnehmer) beauftragt, die erforderlichen Informationen dem österreichischen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Ob im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise eine von der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung abweichende steuerliche Beurteilung geboten ist, könnte nur nach umfangreichen Sachverhaltsfeststellungen entschieden werden, die aber nicht vom Bundesministerium für Finanzen durchgeführt werden können. 23. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Konzerngesellschaftverbundene UnternehmenZurechnungsteuerliche ZurechnungFreistellungQuellensteuerwirtschaftliche Betrachtungsweise

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0455/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18191
Gültig
23.12.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF