…0135) die steuerrechtlichen Vorschriften im Zweifelsfall so auszulegen sind, dass sie die Anrechnung von Auslandssteuern nicht behindern, davon ausgegangen, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten gewerblichen Einkünfte kürzt. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass bei dieser Sichtweise die gesamten italienischen Zinsen mit…
…Vortragender" nicht in einer Weise überdehnt werden, dass er auch auf Tanzlehrer Anwendung findet, die vorrangig nicht durch das gesprochene Wort, sondern in erster Linie durch Gestik und ähnliche Darstellungen unterrichtend tätig werden. Zu untersuchen wird allerdings noch sein, ob die Workshops in einer Art…
…nachgebildet sind, sondern regelmäßig unter jene, die dem Artikel 7 (Unternehmensgewinne) des OECD-Musters entsprechen. Sie würden allerdings dann vorrangig von Artikel 17 (Künstler und Sportler) erfasst, wenn die Fotoshooting-Termine als Ereignisse mit Unterhaltungscharakter gestaltet würden (Z. 3 des OECD-Kommentars zu Art. 17…
…Verstoß gegen die internationalen Amtshilfegrundsätze darstellen (siehe zB Z 9 lit. a des OECD-Kommentars zu Art. 26, wonach stets die innerstaatlichen Informationsquellen vorrangig auszuschöpfen sind). Kommt der Abgabepflichtige in einem internationalen Verrechnungspreisfall mit der Schweiz seiner Mitwirkungspflicht nicht ausreichend nach, ist gemäß § 184 Abs…
…überwiegend auf österreichischem Staatsgebiet tätig, dann werden die Besteuerungsrechte an ihren Einkünften (vorrangig Provisionen aus den vom ausgebildeten Vertreterstab tatsächlich getätigten Geschäftsabschlüssen) nach Auffassung des BM für Finanzen zwischen Deutschland und Österreich aufzuteilen sein. Dabei wird allerdings zu beachten sein, daß es gemäß Artikel 4…
…nicht in einer Weise überdehnt werden kann, dass er auch auf Tanzlehrer Anwendung findet, die vorrangig nicht durch das gesprochene Wort, sondern in erster Linie durch Gestik und ähnliche Darstellungen unterrichtend tätig werden. Ob auch im Fall von Lehrern, die im Rahmen einer Bewegungsschule Methoden…
…damit auch die mit einer solchen Wirkung ausgestattete Mindestkörperschaftsteuer können und sollen die Verwertbarkeit anrechenbarer Auslandssteuern nicht schmälern. Die Auslandssteueranrechnung hat daher im Verhältnis zur Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer vorrangig zu erfolgen. 16. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sie die Anrechnung von Auslandssteuern nicht behindern, wird in dem geschilderten Fall davon auszugehen sein, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten gewerblichen Einkünfte kürzt. Im vorliegenden Fall mindert der Verlustvortrag daher die ausländischen Lizenzgebühren nur um 200, sodass 100 der Körperschaftsbesteuerung unterliegen…
…davon ausgegangen, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten gewerblichen Einkünfte kürzt. Die Einführung der Verlustvortragsgrenze im Jahr 2001 wirkt sich damit begünstigend für den Steuerpflichtigen aus, da ohne diese Grenze der Vorjahresverlust die italienischen Zinsen aufgezehrt und damit - soweit keine Mindest-KÖSt…
…wie bei beschränkt Steuerpflichtigen - nur eine Besteuerung der Inlandseinkünfte zulässt. Besteht kein inländischer Zweitwohnsitz und liegt "beschränkte Steuerpflicht" vor, dann trifft die Verpflichtung zur vorrangigen Verrechnung der österreichischen Verluste mit den Auslandseinkünften (genauer: mit den nicht unter § 98 EStG fallenden Einkünften) nicht jene inländischen Verlustteile…
…DBA eine im Wesentlichen dem Art. 8 des OECD-Musterabkommens entsprechende Bestimmung über die Besteuerung von Gewinnen aus dem Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr enthalten, welche vorrangig gegenüber dem für Unternehmensgewinne sonst anwendbaren Art. 7 anzuwenden ist. Da im vorliegenden Fall sowohl…
…aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Das Abkommen mit Griechenland enthält keine Anordnungen dahingehend, dass Aufwand der vorliegenden Art nicht mit den Zinsen, sondern vorrangig mit anderen Betriebseinnahmen zu verrechnen wäre. 13. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Z 9 lit. a des OECD-Kommentars zu Art. 26, wonach stets die innerstaatlichen Informationsquellen vorrangig auszuschöpfen sind). Abgesehen davon, dass es nach dem Vorhergesagten international unhaltbar wäre, nicht den Steuerpflichtigen selbst zur Bekanntgabe seiner niederländischen Einkünfte zu veranlassen, sondern diese Arbeit der niederländischen Steuerverwaltung…
…Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt). Soweit die Pensionsabfindung bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfällt (ursächlicher Zusammenhang zur Auflösung des Dienstverhältnisses), kommt vorrangig die Begünstigung des § 67 Abs. 6 EStG zur Anwendung (6%). Diesfalls…
…Das Abkommen mit Spanien enthält keine Anordnungen dahingehend, dass ein als "Wertverlust" bezeichneter Aufwand der vorliegenden Art nicht mit den Zinsen, sondern vorrangig mit anderen Betriebseinnahmen zu verrechnen wäre. Ein solches Verständnis des Abkommens hätte zur Folge, dass das Abkommen nicht nur hinsichtlich der S…
…zu stellen sind. Für eine vorrangige Zuordnung der sechstelbegünstigten Sonderzahlungen zu den steuerfreien Auslandseinkünften bietet das Abkommen daher keine Rechtfertigung und vermag genausowenig korrespondierend dazu eine vorrangige Zuordnung der das Sechstel übersteigenden Sonderzahlungen zu den in Österreich voll steuerpflichtigen laufenden Einkünften zu tragen. Vielmehr ist…
…200 *) Vorausgesetzt, dass Billigkeitsmaßnahmen seitens des BM für Finanzen gesetzt werden. Gegen eine vorrangige Verwertung des "Argentinienverlustes" im Jahr 1 bestehen keine Bedenken. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit Argumenten, die für und möglicherweise auch gegen die zitierte Regelung des ESt-RL 1984 sprechen, ist im Rahmen…
…jene des DBA Liechtenstein - nicht zu gewähren sind, wenn nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die beschriebene Gestaltung vorrangig auf die Erlangung dieser Abkommensvorteile gerichtet war. Dies würde andernfalls dem Sinn und Zweck des Abkommens widersprechen, der nicht darin gelegen ist…
…Authorized OECD Approach) zu einer Frage geworden, die vorrangig auf der Grundlage dieses Reports und damit auf der Grundlage des Abkommens und nicht mehr auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts zu lösen ist. Unterschiedliche Auffassungen über den Inhalt dieses Reports führen zu einer divergierenden Abkommensauslegung…