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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2011

Auslandssteueranrechnung bei Anwendung der Verlustvortragsgrenze

geltende FassungEAS-AuskunftD 14/1-IV/4/02vom 03.04.2002

Wortlaut laut Findok

    Gewährt eine österreichische Kapitalgesellschaft ihrer italienischen Konzerngesellschaft zu marktgerechten Zinsen ein Darlehen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen gemäß dem DBA-Italien einer 10-prozentigen italienischen Quellenbesteuerung, die abkommensgemäß in Österreich auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen ist, die auf die italienischen Einkünfte entfällt. Zur Frage, wie angesichts der seit 2001 geltenden Vortragsgrenze für Vorjahresverluste hinsichtlich der DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern vorzugehen ist, wurde bereits in EAS 1922 Stellung genommen. Hierbei wurde im Hinblick darauf, dass aus der Sicht des VwGH 15.4.1997, 93/14/0135) die steuerrechtlichen Vorschriften im Zweifelsfall so auszulegen sind, dass sie die Anrechnung von Auslandssteuern nicht behindern, davon ausgegangen, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten gewerblichen Einkünfte kürzt. Die Einführung der Verlustvortragsgrenze im Jahr 2001 wirkt sich damit begünstigend für den Steuerpflichtigen aus, da ohne diese Grenze der Vorjahresverlust die italienischen Zinsen aufgezehrt und damit - soweit keine Mindest-KÖSt für die Steueranrechnung zur Verfügung stand - zum Verlust der Auslandssteueranrechnung geführt hätte. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KonzerngesellschaftDarlehenZinsen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
D 14/1-IV/4/02
Stammnummer
1874
Gültig
03.04.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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