…einer Kundenstockübertragung mit einer Gesellschaftsliquidation nach einer exakten Abgrenzung dahingehend verlangt, ob diese Überlassung des Ostmarktes an die deutsche Schwestergesellschaft vor oder nach dem für steuerliche Belange maßgebenden Beginn der tatsächlichen Abwicklung erfolgt ist. Hat die deutsche Gesellschaft tatsächlich erst nach diesem steuerlich maßgebenden Abwicklungsbeginn…
…auszuscheiden sein. Es wäre durchaus vorstellbar, dass für die Ermittlung dieses der russischen Baustelle zuzurechnenden Gewinnanteils die Kostenaufschlagsmethode angewendet wird. Vorlaufaufwand: Aktivitäten des österreichischen Generalunternehmers vor Beginn der russischen Bauausführung, also vor Begründung der ausländischen Betriebstätte, sind zwangsläufig den inländischen Betriebstätten des Stammhauses zuzurechnen. Sie…
…dieses Doppelbesteuerungsproblems würde die Einleitung eines Verständigungsverfahrens voraussetzen. Wird das Sachverhaltsbild in der Weise geändert, dass der Mitarbeiter noch vor Optionsausübung zu Beginn des Jahres 3 wieder nach Österreich zurückkehrt, dann könnte Rumänien während der bloß zweijährigen Beschäftigungszeit nicht als Ansässigkeitsstaat angesehen werden (EStR 2000…
…Subauftragnehmer. Allerdings bewirken nur tatsächliche Bauausführungsarbeiten (zB das Aufstellen eines Bauplanungsbüros) den Beginn des Fristenlaufes. Rechtsakte, wie z.B. der Vertragsabschluß, die Registrierung bei den ungarischen Steuerbehörden zwecks Leistung von Umsatzsteueranzahlungen vor dem tatsächlichen Baubeginn sowie die Leistung von Vorauszahlungen an ungarische Subauftragnehmer lösen hingegen…
…wenn mit den Theatergastspielen (bzw. der Gastspieltournee) noch vor der Kundmachung des neuen Abkommens begonnen worden ist (zB Gastspiel vom 4. Februar 2003 bis 23. Februar 2003); wobei in diesem Zusammenhang als Beginn nicht die erste inländische Aufführung, sondern bereits die vorher stattfindenden inländischen Proben…
Verlegt eine Ziviltechnikerin ab 28. November 1999 für voraussichtlich vier Jahre ihren Wohnsitz in die Schweiz, um dort vor Ort innerhalb dieser Zeitspanne einen Großauftrag eines schweizerischen Unternehmens zu bearbeiten, wobei sowohl die achtjährige Tochter (nach Beendigung des Volksschul-Wintersemesters) als auch der Lebensgefährte ab…
…Monaten vor. Die Neuregelung kann allerdings nur Personalentsendungen ab 1. Jänner 2008 betreffen. Werden daher von einem österreichischen Arbeitgeber Arbeitnehmer von Juli 2007 bis Dezember 2007 zu Montagetätigkeiten nach Tschechien entsandt und ab März 2008 neuerlich für 5 Monate zur Arbeitsleistung in Tschechien beordert, beginnt…
…EAS 3042). Werden Planungsarbeiten an Subauftragnehmer vor Ort übertragen, dann zählen deren Anwesenheitszeiten an dem Baugelände als Anwesenheitszeiten des Hauptauftragnehmers (Z 19 vorletzter Satz des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA und EAS 3053). Der Beginn des Fristenlaufes ist daher nicht mit dem tatsächlichen…
…österreichischen Unternehmens vor Ort auf die bloße Montageüberwachung und dauert diese insgesamt nur 5 Monate, liegt keine betriebstättenbegründende Bau- oder Montagetätigkeit vor. Die Anlieferung der zu montierenden Bauteile (und die Übernahme durch lokale Unternehmen) führt für sich alleine betrachtet noch nicht zum Beginn des Fristenlaufes…
…Steuerpflicht gemäß § 2 der Verordnung mit Beginn des der Hauptwohnsitzverlegung folgenden Kalenderjahres und nicht erst nach Ablauf der 5 Jahre ein. Sollte aber - aus welchen Gründen auch immer - vor Ablauf der in der Verordnung genannten fünfjährigen Mindestfrist eine Rückverlegung des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden, dann fehlt…
…Staatsgebiet ausgeübt wird. Die auf Zeiträume vor dem Eintritt in die österreichische Steuerpflicht entfallenden Bezugsteile der schweizerischen Firma sind in Österreich allerdings nicht zu besteuern (und sind auch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich nicht anzusetzen). Die Sonderregelung des Artikels 4 Abs. 3 des DBA…
…Gesellschaftern) die Generalplanung bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn für die ARGE-Architekten keinerlei inländische festen örtlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen…
…ein zeitlich begrenzter Probebetrieb beginnt, der von Technikern des bauausführenden Unternehmens überwacht wird und in dessen Verlauf erforderlichenfalls Reparaturarbeiten vorgenommen werden, keine Verlängerung der Bauausführung bewirkt wird, weil der Bau mit dem Abschluss der Bauarbeiten ausgeführt ist. Vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 21…
…der faktischen Bauarbeiten und nicht auf den Formalakt der Endabnahme abgestellt. Findet nach einem solchen Abschluss der tatsächlichen Bauarbeiten nur eine bloße "Vor-Abnahme" statt und beginnt in der Folge ein zeitlich begrenzter Probebetrieb, der von 3 bis 4 Technikern überwacht wird und in dessen…
…der faktischen Bauarbeiten und nicht auf den Formalakt der Endabnahme abgestellt. Findet nach einem solchen Abschluss der tatsächlichen Bauarbeiten nur eine bloße "Vor-Abnahme" statt und beginnt in der Folge ein zeitlich begrenzter Probebetrieb, der von 3 bis 4 Technikern überwacht wird und in dessen…
…dass stille Reserven der inländischen Besteuerung entgleiten, liegt bei Verschmelzung zweier beschränkt steuerpflichtiger Auslandskapitalgesellschaften nicht vor. Da die übernehmende Kapitalgesellschaft nach österreichischem Steuerrecht weitgehend wie ein Gesamtrechtsnachfolger behandelt wird, wird für die Gewinnausschüttungen von der österreichischen Tochtergesellschaft an die übernehmende niederländische Kapitalgesellschaft die für die…
…der einzelnen Mitarbeiter des Auftraggebers bzw. der von diesem beauftragen Subunternehmer, Erstellung von Plan-Ist-Vergleichen und Anfertigung von Abrechnungsunterlagen für den Bauherrn) vor Ort in Finnland zu übernehmen, so könnte dies noch als Mitwirkung an der Bauausführung angesehen werden, weil vermutlich Erkenntnissen aus diesen…
…Grundsätzen - nicht dazu, dass sich hiedurch die Bauausführungsfrist verlängert. In EAS 1025 hatte man hingegen bei Erwähnung der baustellenfristverlängernden "Nachbesserungsarbeiten" einen Fall vor Augen, bei dem sich die Anlage anlässlich des Formalaktes der Abnahme in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befunden hat, und zwar in einem…
…Generalunternehmer eine UdSSR-Betriebstätte vor. Diese Auffassung stützt sich auf Ziffer 18 vorletzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens. In dieser Beurteilung tritt keine Änderung ein, wenn der Subunternehmer eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Generalunternehmers ist. Beginn und Ende der Baustellenfrist…
…in Bezug auf den Beginn einer Montagebetriebstätte auf abkommensrechtliche Kriterien verweist und beifügt, dass "deren Übertragung auf das nationale Recht schon aus Gründen der Einheitlichkeit der Kriterien sachgerecht erscheint". Aus dieser Sicht kommt daher den OECD-Entwicklungen, die tendenziell einen weiten Betriebstättenbegriff vor Augen haben…