Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2925
Änderung der 183-Tage-Klausel im neuen DBA-CZ
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0080-IV/4/2008vom 11.01.2008
Wortlaut laut Findok
In dem ab 2008 in Wirksamkeit tretenden
DBA-CZ sieht die 183-Tage-Klausel nicht mehr - wie bisher - einen auf das
Kalenderjahr abstellenden Beobachtungszeitraum, sondern - nach dem Vorbild des
aktualisierten OECD-MA - einen kalenderjahrsunabhängigen
Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor. Die Neuregelung kann allerdings nur
Personalentsendungen ab 1. Jänner 2008 betreffen.
Werden daher von einem österreichischen Arbeitgeber
Arbeitnehmer von Juli 2007 bis Dezember 2007 zu Montagetätigkeiten nach
Tschechien entsandt und ab März 2008 neuerlich für 5 Monate zur
Arbeitsleistung in Tschechien beordert, beginnt der 12-Monatszeitraum ab der
Einreise der Monteure im März 2008 (und nicht ab Juli 2007) zu
laufen.
Bundesministerium für Finanzen, 11. Jänner
2008
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 39/2007
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0080-IV/4/2008
- Stammnummer
- 34962
- Gültig
- 11.01.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF