…ob die von der österreichischen KG bezogenen Geschäftsführerbezüge der österreichischen Besteuerung unterliegen, ist allerdings die Frage des Bestandes oder Nichtbestandes der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht unerheblich. Denn bei den Geschäftsführerbezügen handelt es sich um Vergütungen an den Kommanditisten für eine Tätigkeit im Dienste der Personengesellschaft (und…
…bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht gelangen die einschränkenden Regelungen des § 102 EStG 1988 hinsichtlich der Berücksichtigung von Inlandsverlusten nicht zur Anwendung. Verluste, die in den Jahren 1999 und 2000 in einer zu 50% von dem deutschen Staatsbürger gehaltenen inländischen GmbH angefallen sind, behalten daher nach Maßgabe des…
…Kindern nach Nigerien verzogen, dann tritt für ihn wieder unbeschränkte Steuerpflicht im Inland ein, wenn er aus Anlass eines Österreich-Studiums seiner Kinder in Österreich neuerlich eine Wohnung erwirbt und diese ab diesem Zeitpunkt seinen Kindern und seiner Ehegattin als Hauptwohnsitz, ihm aber nur als…
…ein inländischer Wohnsitz, der unbeschränkte Steuerpflicht für die Auslandseinkünfte nach sich zieht. Diese unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob sich der Lebensmittelpunkt in Hongkong befindet oder nicht. Falls Einkünfte in Hongkong einer vergleichbaren Einkommensbesteuerung unterliegen, dann könnte auf österreichischer Seite im Rahmen des § 48 BAO…
…Grund unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist. Davon losgelöst ist die Frage zu beurteilen, ob nach den Lebensverhältnissen auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn des DBA-Irland in Österreich gelegen ist. Sollte z.B. die Lebensführung aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen getrennt von der Ehegattin aufgebaut…
…die britische Arbeitsleistung entfallende Teil des Optionsgewinnes selbst dann der inländischen Besteuerung unterliegen, wenn in dieser Zeit nur beschränkte Steuerpflicht in Österreich bestanden hätte. Denn nach inländischem Recht gilt - abweichend vom DBA-Recht - ab dem Zeitpunkt des Wiedereintrittes in die unbeschränkte Steuerpflicht nicht das Kausalitätsprinzip…
…Österreich verlegt und nach Wohnsitzverlegung, also nach dem Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht, Verluste aus einem deutschen Gewerbebetrieb erlitten, die aber im Rahmen der deutschen Zusammenveranlagung mit seiner Ehegattin ausgeglichen worden sind, dann vermag das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH vom 25. September 2001 nicht zu bewirken…
…der "unbeschränkten" Steuerpflicht maßgeblichen inländischen Wohnsitzes als "beschränkt" steuerpflichtig im Sinnes des § 1 Abs. 3 EStG 1988 wertet und dieser daher nur mit Einkünften gemäß § 98 EStG 1988 steuerpflichtig ist (vgl. VwGH 29.1.1965, 0202/63). Bezieht daher eine in Österreich aufgrund des Diplomatenstatus…
…liechtensteinischen Regierung gemeinsam mit seiner Ehegattin in Liechtenstein unbeschränkt steuerpflichtig und damit im Sinn des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens in Liechtenstein ansässig, dann verliert Österreich durch das DBA mit Liechtenstein das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven, die in der Beteiligung der Ehegattin an einer österreichischen GmbH…
Hat ein US-Staatsbürger gemeinsam mit seiner Gattin in Österreich einen Wohnsitz begründet und geht in der Folge US-Liegenschaftsvermögen im Erb- oder Schenkungsweg auf seine Ehegattin über, so ist Österreich entweder gemäß Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 5 DBA(Erb…
…Staat seiner Berufstätigkeit nachgeht und wenn seine Österreich-Aufenthalte (nunmehr bei seiner Ehefrau) in zeitlicher Hinsicht nicht wesentlich länger ausfallen als vor der Eheschließung. Sollte es durch den Wiedereintritt in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen, dann könnte auf der Grundlage von …
Bei Bestand einer dauernden Haushaltsgemeinschaft erfüllen auch dann beide Ehepartner die gesetzlichen Voraussetzungen, die zur Annahme eines inländischen steuerlichen Wohnsitzes im Sinn des § 26 BAO erforderlich sind, wenn nur ein Ehepartner in Österreich lebt wohingegen der andere die schweizerische Wohnung benützt. Denn auch in…
…Tage pro Jahr mitbenutzt - die unbeschränkte Steuerpflicht begründet. Solange aber auf dem Vordruck 6166 seitens der US-Steuerverwaltung der Bestand der US-Ansässigkeit im Sinne des österreichisch-amerikanischen DBA bestätigt wird, können die außerhalb Österreichs erwirtschafteten Einkünfte des US-Energieberaters in Österreich nicht besteuert werden…
…nicht mit dem Vorwurf eines potentiell EU-widrigen Regelungsinhaltes des Einkommensteuergesetzes belastet werden. Denn die als Benachteiligung beschränkt Steuerpflichtiger in Österreich empfundene Nichtberücksichtigung der deutschen Immobilienverluste würde auch dann eintreten, wenn z.B. infolge eines inländischen Zweitwohnsitzes unbeschränkte Steuerpflicht des Geschäftsführers in Österreich gegeben wäre…
…Vertragsstaaten vorgesehen, doch würde dies auf österreichischer Seite im Fall eines Doppelwohnsitzes keine Auswirkung zeitigen, weil diesfalls die unbeschränkte Steuerpflicht des österreichischen Staatsbürgers in Österreich nicht "auf Grund der Staatsbürgerschaft", sondern nur auf Grund des inländischen Wohnsitzes wahrgenommen werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 17. Jänner…
…102 Abs. 1. Z 3 EStG eine Veranlagung auf Nettobasis zu erwirken. Sollte der schweizerische Künstler in Österreich über einen Nebenwohnsitz verfügen, hätte seine Besteuerung - unter Beachtung des DBA-Schweiz - auf der Grundlage bestehender unbeschränkter Steuerpflicht stattzufinden, die keinen Steuerabzug nach § 99 EStG vorsieht; dies…
…für Zwecke des Progressionsvorbehaltes angesetzt werden; denn dieser gilt nach der bisherigen Abkommensinterpretation gemäß Art. 23 Abs. 4 DBA-Niederlande nur, wenn Österreich die Position des Ansässigkeitsstaates einnehmen würde. Damit tritt die rechtlich nicht befriedigende Situation ein, dass trotz durchgehender unbeschränkter Steuerpflicht (infolge des inländischen…
…deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine Regelung getroffen, dass diese Unterhaltsleistungen unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber (mit schuldbefreiender Wirkung für den Unterhaltsverpflichteten) nach Österreich überwiesen werden, dann ändert dies nichts an der steuerlichen Qualifikation der Unterhaltsleistungen und führt nicht zum Entstehen einer österreichischen Steuerpflicht…
…ungeachtet des Umstandes aufrecht erhalten worden, dass nach dieser Konvention eine Besteuerung von privaten Inlandseinkünften zulässig wäre. Dies hatte zur Folge, dass bei Diplomaten von Zinseneinkünften keine Kapitalertragsteuer zu erheben war, da dieser Steuerabzug unbeschränkte Steuerpflicht vorausgesetzt hätte. Die sonach weiterhin angewendete Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes…
…ungeachtet des Umstandes aufrecht erhalten worden, dass nach dieser Konvention eine Besteuerung von privaten Inlandseinkünften zulässig wäre. Dies hatte zur Folge, dass von Zinseneinkünften keine Kapitalertragsteuer zu erheben war, da dieser Steuerabzug unbeschränkte Steuerpflicht vorausgesetzt hätte. Die sonach weiterhin angewendete Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat für…