…die Ehegattin nach Angaben des Bw. mit den gemeinsamen Kindern in Bosnien lebt, zu verneinen. Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 ist nämlich eine natürliche Person nur dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Da die Ehegattin des…
…einen Antrag gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988 gestellt hat (der auch mangels österreichischen Einkünfte des Ehegatten der Beschwerdeführerin hätte abgewiesen werden müssen), verhindert aber schon allein die mangelnde unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten der das Zuerkennen des Alleinverdienerabsetzbetrages nach § 33 Abs. 4 Z 1 EStG…
…mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauern getrennt lebt. Folgende Voraussetzungen müssen für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages vorliegen: mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet vom Ehegatten nicht dauernd getrennt lebend unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten. Gemäß …
…des Finanzamtes der unbeschränkten Steuerpflicht, weil er gemeinsam mit seiner Ehegattin eine Eigentumswohnung in Wien besitze und diese jederzeit benützen könne. Zunächst ist festzuhalten, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen für die Bestimmung des Wohnsitzes (unbeschränkte Steuerpflicht) grundsätzlich keine Bedeutung hat (allerdings für die Feststellung des…
…als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 98 haben. Sachverhaltsmäßig ist davon auszugehen, dass der Bw. im Streitjahr mehr als sechs Monate verheiratet war, seine Ehegattin und seine drei Kinder…
…Ehe" muss nach dem zweiten Halbsatz der angeführten Definition des "Alleinverdieners" bzw. "Alleinerziehers" weitere Qualifikationen erfüllen: "Die Ehegatten dürfen während der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr dauernden Ehe nicht dauernd getrennt leben und der Ehepartner muss der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen." Diese Voraussetzung ist nach…
…und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners…
…von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des (Ehe-)Partners nicht erforderlich... ...Voraussetzung ist, daß der (Ehe)Partner...Einkünfte von höchstens 2 200 Euro jährlich erzielt. Zum Zweck des Alleinverdienerabsetzbetrages führt…
…der Ehegattin (abgeleiteter Wohnsitz) hat, ist von einem inländischen Wohnsitz des Bw. im Sinne des § 26 BAO auszugehen. Der Umstand, dass der Bw. im strittigen Zeitraum auch in der Schweiz über einen Wohnsitz verfügte, steht der Annahme eines inländischen Wohnsitzes und damit der unbeschränkten Steuerpflicht…
…Abs. 4 Z 1 EStG 1988 genannte Tatbestandsmerkmal der unbeschränkten Steuerpflicht des Ehegatten nicht mehr in der vom Gesetz geforderten Dauer (von mehr als sechs Monaten) gegeben war. Auch bei Inlandssachverhalten ohne jeden grenzüberschreitenden Aspekt wird aber der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht gewährt, wenn ein Tatbestandsmerkmal des …
…ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 (Anmerkung: "EU-Bürger") ist die unbeschränkte Steuerpflicht des (Ehe-)Partners nicht erforderlich. Alleinverdiener ist auch…
…seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des (Ehe-)Partners nicht erforderlich. Alleinverdiener ist auch ein Steuerpflichtiger mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1), der mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt…
…der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 EStG 1988 auszulegen. Nach § 1 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtig nur jene natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. In Ansehung der Tatsache, dass der Wohnsitz der Ehegattin des Bw…
…der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 EStG 1988 auszulegen. Nach § 1 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtig nur jene natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. In Ansehung der Tatsache, dass der Wohnsitz der Ehegattin des Bw…
…und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners…
…und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners…
…und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners…
…und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners…
…und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners…
…und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners…