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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1814

Wegzugsbesteuerung bei vorübergehendem Wegzug aus Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftB 104/2-IV/4/01vom 12.03.2001

Wortlaut laut Findok

§ 31 EStG stellt bei der Festlegung des Eintrittes einer Steuerpflicht für die in Beteiligungen an Kapitalgesellschaften angewachsenen stillen Reserven nicht darauf ab, für welche Dauer der Wegzug aus Österreich geplant ist. Allerdings wird bei Wegzug in ein anderes Land der EU oder des EWR die Möglichkeit einer Stundung der durch eine Wegzugsbesteuerung ausgelösten Steuerschuld aufgezeigt (EStR 2000 Rz 6683). Verlegt daher ein österreichisch/liechtensteinischer Doppelstaatsbürger seinen Wohnsitz aus Österreich für die Dauer von 5 Jahren in ein außereuropäisches Land (mit dem kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht) und ist er während dieser Zeit wegen seiner Tätigkeit im Dienste der liechtensteinischen Regierung gemeinsam mit seiner Ehegattin in Liechtenstein unbeschränkt steuerpflichtig und damit im Sinn des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens in Liechtenstein ansässig, dann verliert Österreich durch das DBA mit Liechtenstein das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven, die in der Beteiligung der Ehegattin an einer österreichischen GmbH enthalten sind; es wird daher hierdurch die Wegzugsbesteuerung ausgelöst. Da jedoch Liechtenstein ein EWR-Mitgliedsland ist, besteht die Möglichkeit eines Aufschubes der Entrichtung der Steuerschuld. 12. März 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

stille ReservenDoppelstaatsbürgerWohnsitzverlegungAnsässigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 104/2-IV/4/01
Stammnummer
2084
Gültig
12.03.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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