RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1723

Abgeleiteter Inlandswohnsitz bei Berufstätigkeit in Hongkong

geltende FassungEAS-AuskunftI 145/2-IV/4/00vom 11.10.2000

Wortlaut laut Findok

  Arbeitet ein Österreicher seit Anfang 1998 überwiegend in Hongkong für einen dortigen Arbeitgeber, leben aber seine Ehegattin und seine 1997 geborene Tochter in Österreich, dann spricht dieses Sachverhaltsbild dafür, dass angesichts aufrechter Ehe die inländische Wohnung der Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu Verfügung steht und auch von ihm anlässlich von Österreich-Aufenthalten benutzt wird (siehe auch EAS 1712). Damit besteht nach § 26 BAO ein inländischer Wohnsitz, der unbeschränkte Steuerpflicht für die Auslandseinkünfte nach sich zieht. Diese unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob sich der Lebensmittelpunkt in Hongkong befindet oder nicht. Falls Einkünfte in Hongkong einer vergleichbaren Einkommensbesteuerung unterliegen, dann könnte auf österreichischer Seite im Rahmen des § 48 BAO für die Arbeitseinkünfte Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt gewährt werden. Ob die nach Hauptwohnsitzverlegung nach Österreich aus Hongkong zufließenden Pensionseinkünfte in Hongkong einer Besteuerung unterzogen werden, müsste bei den Behörden in Hongkong erkundet werden. 11. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

WohnsitzMittelpunkt der Lebensinteressen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
I 145/2-IV/4/00
Stammnummer
26181
Gültig
11.10.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF