Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1723
Abgeleiteter Inlandswohnsitz bei Berufstätigkeit in Hongkong
geltende FassungEAS-AuskunftI 145/2-IV/4/00vom 11.10.2000
Wortlaut laut Findok
Arbeitet ein Österreicher seit Anfang 1998
überwiegend in Hongkong für einen dortigen Arbeitgeber, leben aber
seine Ehegattin und seine 1997 geborene Tochter in Österreich, dann spricht
dieses Sachverhaltsbild dafür, dass angesichts aufrechter Ehe die
inländische Wohnung der Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu
Verfügung steht und auch von ihm anlässlich von
Österreich-Aufenthalten benutzt wird (siehe auch EAS 1712). Damit besteht
nach § 26 BAO ein inländischer Wohnsitz, der unbeschränkte
Steuerpflicht für die Auslandseinkünfte nach sich zieht. Diese
unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob sich der
Lebensmittelpunkt in Hongkong befindet oder nicht.
Falls Einkünfte in Hongkong einer vergleichbaren
Einkommensbesteuerung unterliegen, dann könnte auf österreichischer
Seite im Rahmen des § 48 BAO für die Arbeitseinkünfte
Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt gewährt werden.
Ob die nach Hauptwohnsitzverlegung nach Österreich aus
Hongkong zufließenden Pensionseinkünfte in Hongkong einer Besteuerung
unterzogen werden, müsste bei den Behörden in Hongkong erkundet
werden.
11. Oktober
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 26 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 145/2-IV/4/00
- Stammnummer
- 26181
- Gültig
- 11.10.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF