…ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint es gerechtfertigt, durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen…
…die im übrigen auch auf deutscher Seite korrespondierend gesehen werden muss. Eine Umsatzsteuerentlastung kann im Fall beider Varianten in Österreich herbeigeführt werden; im Fall des Bestandes einer Betriebstätte zugunsten der deutschen GmbH beim Betriebstättenfinanzamt (nicht Finanzamt Graz-Stadt), im Fall der Behandlung des Gesamtvorganges als…
… Gemäß § 81 Abs. 2 EStG gilt jede vom Arbeitgeber im Inland unterhaltene Anlage oder Einrichtung als Betriebstätte, wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen Arbeitgeber…
…die der Arbeitgeber im anderen Staat unterhält". Doch auch in dieser Hinsicht muss das Sachverhaltsbild mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Denn die vorliegende Anfrage ist in sich widersprüchlich, weil deren Aussage "Die Leistung der Tiefenbohrungen wird von der Hauptniederlassung an die Zweigniederlassung im Verrechnungspreiswege …
…dem jeweiligen DBA-Partnerstaat im Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung des anderen Staates ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31/1986). Die Einholung einer Ansässigkeitsbescheinigung ist derzeit - sieht man von den Besonderheiten im Verhältnis zu Deutschland…
Schließt eine in Italien ansässige Gesellschaft ("IT-Generalunternehmer") mit einer österreichischen Konzerngesellschaft ("Ö-GmbH") Dienstleistungsverträge über Bau- und Montageleistungen im Sinne des Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien ab und beauftragt in der Folge der IT-Generalunternehmer eine Tochtergesellschaft ebenfalls mit Sitz in…
…anfallen (siehe im Übrigen auch BMF-Einzelerledigungen v. 30.8.93, SKW Nr. 27/93, 456 v. 22.9.95, SWK Nr. 36/95, 743 und v. 5.7.96, SWK Nr. 3/97, 56). Eine unbeschränkte Steuerpflicht der liechtensteinischen Stiftung könnte im gegebenen Zusammenhang…
…Zuzug von Steuerausländern durch Errichtung inländischer Zweitwohnsitze steuerlich in besonderem Maße zu fördern. Aus dieser Erwägung wird daher bei den einschlägigen internen Ermessensrichtlinien im Fall von Zweitwohnsitzern eine Steuerbefreiung grundsätzlich nur dann ausgesprochen, wenn dies auf Grund eines international vereinbarten Gegenseitigkeitsverhältnisses erforderlich ist. Keine formell…
…keine Einzelabrechnung sondern eine Belastung der österreichischen Tochtergesellschaft im Wege einer Kostenumlage statt, wird im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen besonders darauf zu achten sein, dass ausreichendes Nachweismaterial zugänglich ist, das erforderlichenfalls Einblick in die im niederländischen Mutterunternehmen tatsächlich angefallenen Kosten und in die…
…V. mit Art. 15 DBA-Argentinien aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage - unter Progressionsvorbehalt - auszuscheiden. Findet auch eine Entsendung nach Uruguay statt, könnte im Fall einer nachweisbaren Besteuerung in diesem Staat gemäß § 48 BAO beim Bundesministerium für Finanzen eine Entlastung von der Doppelbesteuerung beantragt werden. 4. Februar…
…ist aber zum DBA-Deutschland ex 1954 ergangen und trägt damit nicht der gewandelten internationalen Rechtsentwicklung Rechnung. Dass die internationale Rechtsentwicklung auf die Auslegung des innerstaatlichen Steuerrechtes Einfluss nehmen kann, wird im Übrigen auch vom deutschen Bundesfinanzhof bestätigt (BFH vom 21.4.1999, BStBl. II…
…ist. Der Umstand, dass anlässlich der Auslandsentsendung eine polizeiliche Abmeldung erfolgte, könnte zwar ein Indiz für eine Ansässigkeitsverlagerung in einen DBA-Staat darstellen, ist aber für sich allein nicht ausreichend den inländischen Lebensmittelpunkt in Abrede zu stellen. 15. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…EAS 3349). Das Abkommen gilt nach Art. 1 lit. b für "Schenkungen, wenn der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten hatte". Nach Art. 4 Abs. 1 des Abkommens hat eine Person ihren steuerlichen Wohnsitz dort, wo ihr…
…Österreich ansässige Subunternehmer eine Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 eines Doppelbesteuerungsabkommens (nach Vorbild des OECD-MA) im Ansässigkeitsstaat des Generalunternehmers begründet. Eine Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 1 OECD-MA ist jede feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz…
…wird dann sehr darauf ankommen, welche Funktionen die erwähnte Kanzlei für das deutsche Unternehmen wahrnimmt. Wenn der Kanzleiinhaber hierbei im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung Aufgaben übernimmt, die über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit (dies ist die berufsbildtypische professionelle Klientenbetreuung) hinausgeht, dann dürften die Voraussetzungen der…
…Vollmacht in diesem Staat ausübt, auch wenn der Vertrag von einer anderen Person in dem Staat unterzeichnet wird, in dem sich das Unternehmen befindet." Aber selbst wenn tatsächlich das Erfordernis einer "Abschlussvollmacht" nicht erfüllt sein sollte, würde dies nichts daran ändern, dass im Inland eine…
…Ein "bloßes Umlenken" in dem hier erwähnten Sinn wird dann vorliegen, wenn sich die maltesische Bank im wirtschaftlichen Ergebnis für die Transaktionen ohne unternehmerisches Risiko zur Verfügung gestellt hat. Hat weiters der Stifter persönlich bei einer inländischen Banken-AG um ebenfalls rund 500 Mio S…
…aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als…
…nur für Zwecke der Dateneingabe zu der inländischen Muttergesellschaft entsandt und werden den einzelnen Tochtergesellschaften zu diesem Zweck Büroräumlichkeiten zur Verfügung gestellt, so spricht vieles dafür, dass diese bloß "Hilfsstützpunkte" im Sinn der mit den genannten Staaten abgeschlossenen DBAs sind (Art. 5 Abs. 4 lit…
…eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding-AG ihre Tätigkeit dauerhaft drei Tage die Woche in den Räumlichkeiten der AG in Deutschland und zwei Tage die Woche in ihrer Privatwohnung (Homeoffice) in Österreich aus, so stellt sich die…