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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 232

Auslandsentsendungen durch deutschen Arbeitgeber

geltende FassungEAS-AuskunftB 2671/2/1-IV/4/93vom 04.02.1993

Wortlaut laut Findok

  Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klauseln" (siehe Art. 15 Abs. 2 DBA-Italien und Art. 15 Abs. 2 DBA-Argentinien) übersteigen, so ist auf folgendes zu achten: Auf Grund des DBA-Deutschland können die vom deutschen Arbeitgeber ausbezahlten Bezüge insoweit in Deutschland besteuert werden, als sie auf Beschäftigungszeiten entfallen, die auf deutschem Staatsgebiet verbracht wurden. Für diese Bezugsteile tritt in Österreich gemäß Artikel 9 i.V. mit Art. 15 Abs. 1 DBA-Deutschland Steuerfreiheit (unter Progressionsvorbehalt) ein. Bezugsteile, die auf Beschäftigungszeiten in Italien entfallen, unterliegen gem. Art. 23 DBA-Italien der österreichischen Besteuerung, wobei eine allenfalls in Italien zu entrichtende Steuer in Österreich anzurechnen ist. Bezugsteile, die auf Beschäftigungszeiten in Argentinien entfallen, sind gemäß Art. 23 i.V. mit Art. 15 DBA-Argentinien aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage - unter Progressionsvorbehalt - auszuscheiden. Findet auch eine Entsendung nach Uruguay statt, könnte im Fall einer nachweisbaren Besteuerung in diesem Staat gemäß § 48 BAO beim Bundesministerium für Finanzen eine Entlastung von der Doppelbesteuerung beantragt werden. 4. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AuslandsentsendungDienstvertragDienstverhältnis183-Tage-Frist183-Tage-KlauselSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltFreistellungAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungsverpflichtungSteuerentlastung§ 48 BAO

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 2671/2/1-IV/4/93
Stammnummer
18142
Gültig
04.02.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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