RIS AI
109 Treffer155 msnur geltende Fassungen
EAS 1381Technikerleistungen für eine deutsche Fabrik
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 544/1-IV/4/9822.12.1998

…von dem deutschen Unternehmen in einem Büro zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz, der auch eine Mitbenutzung des Sekretariates und der Telefon- und Faxverbindungen miteinschließt, eine "ständige Einrichtung" (Freiberuflerbetriebstätte) im Sinn von Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland darstellt, so ist hiebei - da keine anderslautenden Anordnungen aus…

EAS 1432Künstlerische Mitwirkung eines deutschen Bildhauers an der Errichtung einer inländischen Skulptur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/22-IV/4/9923.03.1999

…als er sämtliche Künstler und nicht nur die darstellenden Künstler erfasst. Daher ist für eine steuerliche Erfassbarkeit des Honorars nicht das Vorliegen einer inländischen ständigen Einrichtung, sondern lediglich die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entscheidend. Wenn mit dem Honorar auch Reisekosten nach Österreich…

EAS 2051Consultingtätigkeit im Drittausland für US-Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 523/1-IV/4/0229.04.2002

…Besteuerung. Sie sind nur insoweit aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, als dem Berater ständig zur Verfügung stehende Büros bei den Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bei den kurzfristigen Beratungseinsätzen eher unwahrscheinlich. Dass im vorliegenden Fall die Besteuerungsgrundlagen derart schwierig zu ermitteln sind, dass…

EAS 90Gastreferenten aus Deutschland, USA, Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 449/1/1-IV/4/9210.02.1992

…dass dem Gastreferenten keine ständige Einrichtung (zB Büro) dauernd zur Verfügung steht und dass die Lehrtätigkeit als "unterrichtende" Tätigkeit im Sinn des Erlasses AÖF Nr. 184/1984 anzusehen ist. Im Fall der Niederlande darf gemäß Artikel 15 DBA-NL ebenfalls keine feste Einrichtung (Büro) dauernd…

EAS 932Grenzüberschreitende Werkvertragsabschlüsse
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/3-IV/4/9620.08.1996

…Betriebstätte (bzw. ständigen Einrichtung) sowohl bei Gewerblichkeit der Einkünfte als auch bei Freiberuflichkeit der Einkünfte der Fall. Die vorstehend beschriebenen differenzierenden Rechtswirkungen des innerstaatlichen Steuerrechtes bleiben in diesem Fall im Verhältnis zu Deutschland infolge des Verlustes des Besteuerungsrechtes durch das DBA-Deutschland rechtlich unerheblich; sie…

EAS 258International tätiger Aquarellist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2761/4/1-IV/4/9303.05.1993

…und in den Räumen der Galerien keine örtlichen Einrichtungen in der Verfügungsmacht des Aquarellisten stehen, die für ihn als "ständige Einrichtung" im Sinn der genannten Abkommensbestimmung zu werten sind. Unter den gleichen Bedingungen (keine ständige bzw. feste Einrichtung) steht auch Italien sowie Frankreich kein Besteuerungsrecht…

EAS 994Konsulententätigkeit an polnischen Baustellen deutscher Firmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 110/2-IV/4/9623.12.1996

…als es darum ging festzustellen, ob ein österreichischer Architekt über eine deutsche ständige Einrichtung (entspricht der "festen Einrichtung" des OECD-Musterabkommens) verfügt. Nach Artikel 5 DBA-Polen begründet die Mitwirkung an einer Bauausführung allerdings nur dann eine Betriebstätte, wenn diese über 24 Monate andauert. Wird…

EAS 832Künstlerische Gestaltung eines inländischen Bundesgebäudes durch einen deutschen Architekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 36/2-IV/4/9608.03.1996

…Generalunternehmer (ARGE) mit künstlerischen Gestaltungsaufgaben betraut, die der Zuteilungsregel des Artikels 8 DBA-Deutschland zu unterstellen sind, dann kann durch diese Mitwirkung an der inländischen Bauausführung eine zur inländischen Steuerpflicht führende ständige Einrichtung begründet werden. Dann nämlich, wenn die Mitwirkung an der Bauausführung wesentlich ist…

EAS 1032Deutsche Gastprofessoren an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 265/1-IV/4/9710.03.1997

…Abs. 1 Z 1 EStG 1988) zu, wenn ihm in Österreich keine "ständige Einrichtung" (zB ein Arbeitsraum) dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestellt worden ist. Eine "Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr…

EAS 1135Inländische Bildungs-KEG mit deutschen Beteiligten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 133/2-IV/4/9729.11.1997

…Sinn des § 29 BAO dar, die gleichzeitig als "ständige Einrichtung" im Sinn des Art. 8 DBA-Deutschland zu werten ist. Die aus den inländischen Vortragstätigkeiten erzielten Einkünfte unterliegen damit in Österreich der Besteuerung und sind in Deutschland insoweit von der Besteuerung freizustellen. Die Besteuerung erfolgt…

EAS 917Deutscher Systemtherapeut als österreichischer Seminarleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/41-IV/4/9602.08.1996

…Einkünften ist ein österreichisches Besteuerungsrecht im Allgemeinen nur dann vorgesehen, wenn dem freiberuflich Tätigen in Österreich eine ständige Einrichtung (z.B. ein ihm persönlich überlassener Arbeitsraum) zur Verfügung gestellt wird. Liegt keine derartige ständige Einrichtung vor, dann wird Österreich nur in den in Artikel 8…

EAS 1033Deutsche Workshopleiter bei einer österreichischen Akademie
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 282/1-IV/4/9710.03.1997

…Damit dürfte ein Anspruch auf Steuerentlastung in Österreich gegeben sein. Durch die bloße Mitbenutzung der Hörsäle, Übungsräume und Klassenzimmer der Akademie wird im Übrigen keine inländische "ständige Einrichtung" im Sinn von Art. 8 DBA-Deutschland für die deutschen Experten begründet. 10. März 1997 Für den…

EAS 2802Bauplanung und -überwachung durch eine deutsche Architektengemeinschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0010-IV/4/200710.01.2007

…gemäß Artikel 14 DBA-Deutschland an den Architektenhonoraren nur dann ein Besteuerungsrecht, wenn dem/den Architekten eine ständige Einrichtung für die Dauer von mindestens 6 Monaten im Inland zur Verfügung steht. Seit 1. Juli 2005 kann der nach innerstaatlichem Recht vorzunehmende Steuerabzug von den Architektenhonoraren…

EAS 1371Doppelbesteuerung eines Grenzgänger-Musiklehrers in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 29/1-IV/4/9823.11.1998

…Musiklehrer zur Verfügung stehenden "ständigen Einrichtung" in Deutschland (Art. 8 Abs. 2 DBA-Deutschland) um einen deutschen Besteuerungsanspruch entstehen zu lassen. Eine unterrichtende Tätigkeit gilt nach einer mit Deutschland abgestimmten DBA-Auslegung nicht als "Vortragstätigkeit", deren Einkünfte ohne solche ständige Einrichtung in Deutschland besteuert werden…

EAS 244Seminarveranstaltende KEG mit deutschem Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2117/1/1-IV/4/9312.03.1993

…stellen für den deutschen Kommanditisten eine inländische ständige Einrichtung dar, die jedenfalls inländische Steuerpflicht auslöst. Veranstaltet die Erwerbs-KG auch in Deutschland Seminare - ohne dort über ständige Einrichtungen zu verfügen - werden die hiebei erzielten Gewinne genauso der österreichischen "ständigen Einrichtung" zuzurechnen und in Österreich zu…

EAS 1036Inländisches Ostkontaktbüro eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 248/1-IV/4/9724.03.1997

…deutschen Unternehmens keine Abschlussvollmacht besitzt, ändert nichts daran, dass den angemieteten Büroräumlichkeiten die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland zukommt; diese Einrichtung könnte zwar im Sinn von Art. 5 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens…

EAS 1051Inländische Postanlaufstelle eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 109/1-IV/4/9714.04.1997

…die angemieteten Büroräumlichkeiten stellen jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland. Diese Einrichtung könnte zwar im Sinn von Art. 5 Abs…

EAS 148Inländische Fortbildungskurse ausländischer Veranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1559/1/1-IV/4/9228.08.1992

Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…

EAS 3364Frage der Ansässigkeit eines Angehörigen der spanischen OSZE-Vertretung in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0220-VI/8/201507.08.2015

…Einrichtungen der OSZE in Österreich, BGBl. Nr. 511/1993 idF BGBl. Nr. 735/1995, werden den ständigen ausländischen Vertretungen oder Delegationen der OSZE-Mitgliedstaaten zu den in § 1 genannten Einrichtungen sowie deren Mitgliedern Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie für die Ständigen…

EAS 1311Inländisches Kleinbüro eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/9817.08.1998

…denn die angemieteten Büroräumlichkeiten stellen jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland. Ob diese Einrichtung im Sinn von Art. 5 Abs…