… 10 Abs. 4 KStG 1988 und VO BGBl. II Nr. 295/2004 tritt bei ausländischen Tochtergesellschaften mit schädlichen Passiveinkünften durch den "Methodenwechsel" der Verlust der internationalen Schachtelbefreiung ein, wenn die ausländische Steuer nicht der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit ist gemäß § 3 Z 4…
…Kapitalgesellschaft beteiligt, deren Unternehmensgegenstand insbesondere Außenhandelsaktivitäten, internationale Transportdienstleistungen, Vermittlungs- und Vertretungsleistungen umfasst und sonach keine überwiegenden "schädlichen Passiveinkünfte" erwarten lässt, dann wird die Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung aus Bosnien nach Österreich durch die Neuordnung im Budgetbegleitgesetz 2003 nicht berührt. Und zwar auch dann nicht, wenn der…
…österreichischer Steuern gesehen werden und es kann folglich kein Rechtsmissbrauch im Sinn des § 22 BAO vorliegen. Ob ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der niedrig besteuerten M-Holding vorliegt und ob daher auf der Grundlage von § 10 Abs. 4 KStG 1988 die internationale Schachtelbefreiung für die Gewinnausschüttungen der…
…Schweiz nach Österreich fließenden Gewinnausschüttungen auch dann nicht entgegen, wenn die Steuerbelastung in der Schweiz 10% nicht übersteigen sollte. Denn Handelstätigkeiten zählen selbst dann nicht zum schädlichen Passiverwerb, wenn sie im Konzernverbund ausgeübt werden. Die Frage, ob der österreichischen Holdinggesellschaft für die Dividendendurchleitung nach Zypern…
…Gewinnausschüttung auf zypriotischer Seite im Ergebnis von der zypriotischen Besteuerung entlastet, hat dies auf die Steuerfreistellung in Österreich keinen Einfluss; denn Steuerfreistellung im Quellenstaat könnte nur bei Gesellschaften mit schädlichen Passiveinkünften im Sinn des § 10 Abs. 3 KStG 1988 die Steuerfreistellung in Österreich beeinflussen. Das…
…Jahre, möglicherweise sogar für 100 Jahre, von der Besteuerung befreit wird, steht der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für die erzielten Schachteldividenden nicht entgegen, da infolge der Produktionstätigkeit kein schädlicher Passiverwerb in Ostafrika vorliegt. 6. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung eine gesamthafte Betrachtung des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen hat und die im Rahmen der Entsendung im Drittland verbrachten Arbeitstage bei der Ermittlung der 45-Tage bzw. 20 %-Grenze zu berücksichtigen sind (sog. "schädliche Arbeitstage"). Bundesministerium für Finanzen, 1. Oktober 2025
Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…
…erwirtschaftet worden sind, der österreichischen Steuerpflicht unterliegt. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird davon auszugehen sein, dass Ausschüttungen zuerst aus den schädlichen Passiveinkünften stammen. Bevor allerdings in eine Prüfung der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit von § 10 Abs. 4 KStG 1988 eingetreten wird, muss stets vorweg…
…KStG steuerfrei, wenn die ITC tatsächlich ihre Gewinne aus internationaler Handelstätigkeit erzielt hat, weil Handelsaktivitäten keine schädlichen Passiveinkünfte im Sinn von Artikel 10 Abs. 4 KStG auslösen und daher vom "Methodenwechsel" verschont bleiben. Wird die ITC über eine zwischengeschaltete maltesische Holdinggesellschaft (IHC) gehalten, ergibt sich…
…würde allerdings eintreten, wenn keine ausreichenden Nachweise über den Fortbestand der "Identität" (§ 8 Abs. 4 Z 2 zweiter Satz KStG betr. Fälle des schädlichen "Mantelkaufes") der schweizerischen AG erbracht werden können. 18. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Frage, ob die Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft gemäß § 10 Abs. 2 KStG steuerfrei ist, zu untersuchen sein, ob die 3 Verdachtsmomente (schädliche Passiveinkünfte - ungenügende, d.h. 15% nicht übersteigende Steuerbelastung - überwiegende Inländerbeteiligung) des § 10 Abs. 3 KStG in Verbindung mit der VO BGBl. Nr…
… 2 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 hängt der Verlust der Schachtelbefreiung für Gewinnausschüttungen einer ausländischen Tochtergesellschaft davon ab, ob der Unternehmensschwerpunkt der ausländischen Gesellschaft in der Erzielung schädlicher Passiveinkünfte besteht. Der Verordnungswortlaut bezieht sich hierbei auf den gesamten Unternehmensbereich der ausländischen Gesellschaft und…
…Dienstnehmer für die Zeit vom 1. August 1993 bis 29. Juni 1994 nach Österreich und unterhält diese britische Gesellschaft keine (schädliche) inländische Betriebstätte, so unterliegen die vom britischen Arbeitgeber gezahlten Bezüge weder 1993 noch 1994 in Österreich einer Besteuerung, wenn in keinem der beiden Jahre…
Gewinne, die eine Tochtergesellschaft in Zypern aus Devisentermingeschäften erzielt und die sich als Käufe und Verkäufe von immateriellen Wirtschaftsgütern darstellen, führen zu keinen schädlichen Passiveinkünften im Sinn der auf § 10 Abs. 3 bzw. 4 KStG gestützten Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 und lösen daher keinen…
…die ein Seeschiff betreibt, auf den Bahamas (gemäß dem OECD-Report 2000 zur Bekämpfung der schädlichen Besteuerungspraktiken handelt es sich hierbei um eine potentielle Steueroase) eine Tochtergesellschaft errichtet, dann kann im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens keine Aussage darüber getroffen werden, ob die auf den…
…an "ihren Wohnsitz" zurückkehrt. Geht man daher vom reinen Wortlaut aus, würde eine Rückkehr an einen österreichischen Zweitwohnsitz selbst dann schädlich sein, wenn dieser Zweitwohnsitz ebenfalls in der österreichischen Grenzzone liegt. Allerdings kann man nicht beim reinen Wortlaut stehen bleiben, wenn dieser zu einem nicht…
…Gewinnausschüttungen einer ungarischen Kapitalgesellschaft stammt und diese ungarischen Gewinnausschüttungen kraft internationaler Schachtelbefreiung in Österreich steuerfrei bezogen werden, ist für die Inanspruchnahme der Beteiligungsertragsbefreiung nicht schädlich. Desgleichen ist unerheblich, dass Deutschland auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens die von den deutschen Stiftungen in ihren österreichischen KG-Betriebstätten bezogenen…
…18 fallen. Denn würden sie unter Artikel 19 fallen, wäre die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft schädlich. Angesichts des Umstandes, dass die fast 80jährige Lehrerin mittlerweile in Österreich besachwaltert wird und umfangreiche grenzüberschreitende Ermittlungshandlungen ihr nicht mehr zumutbar sind, erscheint es empfehlenswert, sich unter Bezugnahme auf…
…57/1995, nicht als schädlich eingestuft, weil diesfalls die Steuerfreiheit auch bei unmittelbarem Halten und Veräußern durch die österreichische Kapitalgesellschaft gegeben wäre. Nur dann, wenn es um Beteiligungen an ausländischen Basisgesellschaften geht, die ihrerseits als im Ausland unzureichend besteuerte "Sammelbox" für schädliche Passiveinkünfte dienen, wenn…