Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2020
Betrieb eines Seeschiffes unter Nutzung einer Steueroasengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftA 627/1-IV/4/02vom 03.04.2002
Wortlaut laut Findok
Hat eine
österreichische Kapitalgesellschaft, die ein Seeschiff betreibt, auf den
Bahamas (gemäß dem OECD-Report 2000 zur Bekämpfung der
schädlichen Besteuerungspraktiken handelt es sich hierbei um eine
potentielle Steueroase) eine Tochtergesellschaft errichtet, dann kann im Rahmen
des ministeriellen EAS-Verfahrens keine Aussage darüber getroffen werden,
ob die auf den Bahamas angesammelten Gewinne in Österreich besteuert werden
können oder nicht. Denn dies ist in erster Linie eine Frage der
steuerlichen Zurechnung der Einkünfte. Es lässt sich nur so viel
sagen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Einkünfte
demjenigen steuerlich zuzurechnen sind, der im Erwerbsleben in Erscheinung tritt
(VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Ob nun jene Funktionen, die zur Erzielung der
fraglichen Einkünfte erforderlich waren, von der Bahamas-Gesellschaft oder
möglicherweise von den Mitarbeitern der inländischen
Kapitalgesellschaft erbracht wurden, ob sonach bei Erzielung dieser
Einkünfte gegebenenfalls nicht die Bahamas-Gesellschaft, sondern die
österreichische Gesellschaft als Träger der diesbezüglichen
Erwerbstätigkeit anzusehen ist, kann ohne nähere Durchleuchtung der
Sachverhaltsgegebenheiten nicht auf ministerieller Ebene festgestellt
werden.
03. April
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 27 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 627/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 1864
- Gültig
- 03.04.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF