Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1286
Japanische Großinvestition in einer ostafrikanischen Fabrik über eine österreichische Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftI 16/11-IV/4/98vom 06.07.1998
Wortlaut laut Findok
Errichtet eine japanische
Investorengruppe in Österreich eine Holdinggesellschaft, deren Aufgabe
darin besteht, einen 25%igen Anteil an einer ostafrikanischen Fabrik zu halten,
die in der Rechtsform einer Société
à Responsabilité
Limitée, sonach in einer der österreichischen GmbH vergleichbaren
Rechtsform, betrieben wird, dann sind keine Gründe erkennbar, für
Gewinnausschüttungen die Steuerbefreiung für internationale
Schachteldividenden gemäß
§ 10 Abs. 2 KStG 1988 zu
versagen. Der Umstand, dass das ostafrikanische Projekt wegen seiner Bedeutung
für die Volkswirtschaft dieses Landes für 50 Jahre,
möglicherweise sogar für 100 Jahre, von der Besteuerung befreit wird,
steht der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für die erzielten
Schachteldividenden nicht entgegen, da infolge der Produktionstätigkeit
kein schädlicher Passiverwerb in Ostafrika vorliegt.
6. Juli
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
vergleichbare Gesellschaftsformeninternationale Schachteldividendenschädlicher Passiverwerbschädliche Passiverwerbe
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 16/11-IV/4/98
- Stammnummer
- 29967
- Gültig
- 06.07.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF